wir wohnen in einem Reihenmittelhaus. Vor den Reihenhäusern sind PKW-Stellplätze angelegt. Leider sind die Plätze versetzt angelegt, d.h. der Stellplatz von unserem Nachbar ist noch ca. 1,50 m auch vor unserem Haus.
Geregelt ist dies über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen mit dem "Recht zur Nutzung als PKW-Stellplatz". Nun nutzt unser Nachbar diesen Teil aber nicht als PKW-Stellplatz (er hat vor seinem eigenen Haus genug Platz für sein Auto), sondern er hat den Streifen fast komplett eingepflanzt (mit teilweise 2 m hohen Bäumen) und hat dort auch seine Mülleimer stehen. Dies war schon so, als wir unser Haus gekauft haben. Außerdem hat er bei Sanierungsarbeiten am Stellplatz einfach den Grenzstein entfernt.
Jetzt die Fragen:
- Können wir eine Löschung der Grunddienstbarkeit beantragen, weil er den Platz nicht zweckgerichtet nutzt?
- Wer bestimmt, wie hoch die Bäume auf dem Platz wachsen dürfen, und ob sie überhaupt dort wachsen dürfen?
- Können wir auch nach über 5 Jahren noch die Neusetzung des Grenzsteines verlangen?
- Kann sich der Nachbar auf irgendein "Gewohnheitsrecht" berufen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
B. Moritz
PS: Wir wohnen in Baden-Württemberg