Vorabbaugenehmigung beim Grundstückskauf
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Vorabbaugenehmigung beim Grundstückskauf

Hallo liebes Forum,
wir sind noch völlig ahnungslos (ist ja schließlich unser erstes Haus, soll auch unser letztes sein). Ich habe nirgends einen Beitrag gefunden wie man sicherstellen kann, dass man auf dem Grundstück welches man für teures Geld gekauft hat, auch sein Traumhaus bauen kann. Ich will nicht eines Tages aufwachen und ein Schreiben finden in dem mir mitgeteilt wird, dass ich laut irgendwelcher Vorschriften die auf der Damentoilette im zweiten Untergeschoss einer Baubehörde aushängen mein Traumhaus nicht bauen kann.
Nun aber mal im Ernst:
Wir möchten uns ein Grundstück kaufen und drauf ein Fertighaus errichten und möchten keine bösen Überraschungen wegen der Baugenehmigung erleben. Was ist zu tun?
Danke schon im Voraus
  • Name:
  • BauherrLutteInSpe
  1. nichts ist unmöglich

    Stellen Sie sich mitten auf das Traum-Grundstück und machen Sie eine 360-Grad-Drehung, dann stellen Sie sich fiese Nachbarn, Seilschaften in der Gemeinde und mißmutige Baubeamte vor.
    Ist es eine Randlage am Wald? Sind Sie dort fremd? Haben Sie jemanden das Grundstück weggeschnappt? Braucht jemand Geld und verkauft Ihnen unbebaubares Land? Ist der Boden belastet?
    Wenn alles nicht zutrifft: kaufen Sie nur nach positiver Bauvoranfrage.
    Viel Glück.
    Gruß
  2. Bauvoranfrage

    Eine Bauvoranfrage dürfte in diesem Fall am meisten Sicherheit bringen. Also Architekten beauftragen, Honorar vereinbaren, Planen, Bauvoranfrage einreichen. Ist aber eigentlich nur sinnvoll wenn es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Also mit dem Fachmann Ihres Vertrauens zum Bauamt und alles abklären. Der Kollege wird dann sicher auch die richtigen Fragen stellen.
    Mit freundlichen Grüßen und eine schöne Woche
  3. Fertighaus-Bauvoranfrage

    was eine Bauvoranfrage bei einem Fertighaus soll ist mir schleierhaft. Beides schließt sich gegenseitig ziemlich aus. Und weshalb sollte ein Architekt eine Bauvoranfrage (Fragen welchen Inhaltes) für ein ihm unbekanntes Fertighaus stellen?
    Im Ernst:
    Fertighausfirmen beschäftigen zumeist angestellte Architekten, die die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Produkte (nämlich Fertighäuser) auch auf Kundengrundstücken prüfen, bzw. herbeiführen sollen (ob diese auch müssen wie freie Architekten steht auf einem anderen Blatt).
    Also, wenn Sie schon ein Haus nach Katalog kaufen (!) möchten, dann wenden Sie sich bzgl. der Prüfung an den Verkäufer.
  4. warum nicht?

    hätte zumindest den Vorteil, wenn es ein freier Architekt macht,
    Baufrau/man hätte dann einen unabhängigen Ansprechpartner, wenn die Fertighausmeister nicht so bauen wie geplant und müssten sich nicht erst dann auf die Suche nach einem geeigneten Fachmann machen. (w. z.B. eterne Bauüberwachung usw.)
    Mit freundlichem Gruß
  5. Danke

    Gut zu wissen, dass es eine Bauvoranfrage gibt. Kann ich bei der Verhandlung mit meinem Fertighausanbieter gleich mal anbringen.
    Eigentlich wollte ich hier keine Diskussion über Fertighaus gut oder böse lostreten, denn zu diesem Thema kann man ja hier im Forum mehr als genug lesen und eindeutiges "Für" oder "Wider" gibt es nicht. Also habe ich mich erst mal auf meinen Bauch verlassen. (Aber wir stehen noch am Anfang und vielleicht werden wir ja bekehrt).
    Nochmals Danke für den Tipp mit der Bauvoranfrage.
    • Name:
    • BauherrLutteInSpe
  6. Verhandlung alleine nützt Ihnen nichts

    Sie müssen das schon so im Vertrag formulieren (lassen), dass der nur dann zustande kommt, wenn auch die Baugenehmigung "sichergestellt" ist.
    Kleiner Tipp:
    Eigener Bauleiter/Betreuer und ggf. Vertrag VOR der Unterschrift Prüfen lassen, könnte viel Geld sparen. Vielleicht auch eigens Baugrundgutachten.
    Und alle Extras/Änderungen NACH der Unterschrift kosten richtig Geld. Aber das wissen Sie ja schon.
  7. Baubetreuer

    Das mit dem Baubetreuer haben wir uns ganz fest vorgenommen. Allerdings wie gesagt wir stehen auch noch ganz am Anfang.
    Was mir noch nicht klar ist, hat der Baubetreuer überhaupt eine Verantwortung, kann man diesen bei Baumängeln die nach der Fertigstellung entdeckt werden (Schimmel durch undichte Dampfsperre, ...) auch zur Rechenschaft ziehen?! , oder ist er nur ein Aufpasser.
    • Name:
    • BauherrLutteInSpe
  8. Der Baubetreuer sollte

    sofern er dann auch möglichst "oft" auf der Baustelle ist, die gemachten (oder zumindest gravierenden Baumängel (Schönheitsmangel ist was anderes) erkennen und Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) können dann bereits im Vorfeld agieren (oder Dokumentieren und später regaieren).
    Das ganze aus dem Hintergrund, dass der Bauleiter der Baufirma, von der er ja das Geld bekommt evtl. nicht ganz so neutral ist. Und wenn mal das Haus fertig steht und die Abnahme kommt ist es natürlich etwas schwierig, Mängel z.B. in der Bodenplatte/Keller noch zu "beheben".
    Es könnte Ihnen aber auch passieren, dass Ihre Baufirma das gar nicht lustig findet mit "externem" Baubetreuer und daher entsprechend Reagiert.
    Sprechen Sie das daher vielleicht VOR Vertragsabschluss an.
  9. u.a. Stichwort für eine Suche im Internet ...

    u.a. Stichwort für eine Suche im Internet für konkrete Hilfe:
    GTÜ
    GTUE
    es werden Ihnen gem. PLZ GTÜ Partner vorgeschlagen und Sie bekommen einen Überblick über die GTÜ.
    MfG und viel Erfolg

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