Ackerland zu Bauland machen.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ackerland zu Bauland machen.

Hallo,
Gibt es Möglichkeiten Ackerland zu Bauland werden lassen.
Meine Mutter hat mit ihren drei Geschwistern eine Ackerlandfläche von
ca. 14500 m². Die Lage ist neben einer Siedlung direkt an der
Straße. Es steht auch ein Haus in der Nähe.
Die Frage ist: Wie und wo muss ich anfangen auf dem Land eine
Baugenehmigung zu bekommen? Oder was dort evtl. gebaut werden darf,
wie Gewerbe (z.B. Cafe) od. landwirtschaftl. Gewerbe?
Danke für jeden Hinweis.
U. Stüer
  • Name:
  • Ulrich Stüer
  1. Aktuellen Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan

    Ihrer Gemeinde/Stadt einsehen. Das dort ein Haus in der "nähe" steht muss nichts bedeuten.
    Wenn dort kein Bauland "ausgewiesen" ist, dürfte es recht schwierig werden. Entweder plant die Gemeinde in der Zukunft dort Bauland und wenn nicht, tja dann nicht. Evtl. geht manchmal noch was Stichwort: Bebauung im Außenbereich (z.B. Bauernhof). Aber da sagt Ihnen sicherlich ein Fachlich versierte Planer oder Fachmann für Verwaltungsrecht (ggf. gegen Bezahlung) was dazu. Denn meist so zu 99,9 % geht das nicht.
    Weil sonst jeder "irgendwo" in der Landschaft sein Häuschen im "Grünen" bauen möchte. Und genau deswegen wird das "geplant".
    Keine Rechtsberatung, nur Laie ...
  2. ich würde mir ...

    Foto von Helmuth Plecker

    ich würde mir privates Kapital hinzuziehen (also z.B. einen Investor), der mit Ihnen zusammen die Angelegenheit anpackt. Wenngleich dies natürlich noch kein Garant dafür ist, obs klappt. Jedoch wären viele Dinge einfacher, wenn die politischen Weichen positiv gestellt würden. Wo liegt denn der Acker?
  3. Gespräch mit dem Planungsamt ...

    Hallo,
    am effektivsten wäre es, einen Gesprächstermin bei der Gemeinde/Planungsamt auszumachen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Grundstück abzufragen. Geht natürlich auch telefonisch, ist aber aus eigener Erfahrung persönlich effektiver.
    Sofern der Bereich im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, können Sie einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ihren eigenen Zielvorgaben stellen, den die Gemeinde prüft und im Rahmen ihrer Planungshoheit nachgehen wird oder nicht.
    Um einen guten Stadtplaner bzw. Architekt mit Planungsschwerpunkt werden Sie bei Ihrem Vorhaben nicht drumrumkommen.
    • Name:
    • Frau Mic-2085-Gel
  4. Vorher Betriebsvermögen prüfen!

    Hallo Herr Stüer,
    bevor Sie irgendwas anderes machen, müssen Sie _sicher_ wissen, ob es sich bei dem Grundstück bestimmt nicht mehr um Betriebsvermögen der (wie ich vermute) Erbengemeinschaft handelt  -  da hat es in letzter Zeit einige Urteile gegeben, die waren haarsträubend  -  wenn da nämlich niemals die Privatisierung erklärt wurde, kann das sehr viel Steuer kosten, und die Kosten beginnen in dem Augenblick zu steigen, in dem Sie in Richtung einer Bebaubarkeit tätig werden.
    Ein in Sachen Landwirtschaft versierter Steuerberater müsste Ihnen da weiterhelfen können.
    Gruß Susanne Helmich
    • Name:
    • Frau Sus-595-Hel

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