Dachgeschossrohling in Berlin kaufen  -  brauche ich WEG-Zustimmung für Ausbau?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachgeschossrohling in Berlin kaufen  -  brauche ich WEG-Zustimmung für Ausbau?

Hallo,
ich denke über den Kauf eines Altbau-Dachgeschossrohlings in Berlin nach. Ein Ausbau wäre Dank vorhandenem Fluchtweg möglich. Die Frage ist aber, ob die anderen Wohnungseigentümer eine Zustimmung zum Ausbau versagen können? Ich kenne bisher noch nicht den Inhalt der Teilungserklärung. Gesetz dem Fall, dass dort keine Regelung zu einem möglichen Ausbau drinsteht, wie problemlos wäre dieser durchsetzbar? Kann man eine Zustimmung, falls diese nötig ist, einklagen? Oder kann ein bzw. mehrere Wohnungseigentümer des Hauses das Projekt blockieren? Vielen Dank schon im Voraus für schnelle Antwort,
Robert
  • Name:
  • Robert
  1. Eintritt in eine WEG

    Sie wollen durch Schaffung von Wohnraum in eine WEGAbk. eintreten und fragen ob das geht?
    Wohl nur durch einstimmige Beschlüsse und Änderung der Teilungserklärung!
    Sie können sich nicht in eine "Familie" einklagen, sondern müssen um Aufnahme bitten, hier per Beschlüsse.
    Danach werden Sie feststellen, dass die WEG das dümmste ist was der Mensch je erfunden hat, eine solche "Familie" also grundsätzlich "schwachsinnig" ist.
    Geben Sie das Vorhaben auf, lieber jetzt als später wenn die Kosten auf dem Tisch liegen.
    Gruß
  2. WEG-Bauliche Veränderungen

    sind ein sehr heikles Thema.
    Ich möchte Herrn Klaus, bis auf
    "Danach werden Sie feststellen, dass die WEGAbk. das dümmste ist was der Mensch je erfunden hat, eine solche "Familie" also grundsätzlich "schwachsinnig" ist. "-X1234Xrecht geben.
    . -.
    Sicherlich ist es nicht einfach in einer quasi Zwangsgemeinschaft leben zu müssen, oder gar Eigentum zu besitzen, oder gar umbauen zu wollen.
    . -.
    Aber es gibt nun einmal das WoEigG (Wohneigentumsgesetz) nach dem sich dieses "Zusammensein" regelt und eben auch die Teilungserklärung maßgeblich bestimmt.
    . -.
    Ganz andere Dinge sind nebenbei im konkreten Falle des Fragestellers wichtig:
    bspw.
    1. Inhalt der Teilungserklärung
    2. Funktioniert die WEG und wie gut oder eben auch schlecht
    3. Hausverwaltung
    4. Beschlüsse der WEG
    etc., etc.
    Einen Beschluss "Bauliche Veränderungen" am Gemeinschaftseigentum ist zumeist nur schwer zu erhalten, manchmal nahezu unmöglich je nach den rechtlichen Regelungen denen die WEG hierbei unterliegt.
    . -.
    Daher meine dringende Empfehlung (diese gilt im Übrigen für alle Wohnungskäufer, Hauskäufer, etc.) im konkreten Fall:
    . -.
    Lassen Sie sich bei Ihrem Vorhaben begleiten. Bspw. durch qualifizierte Beratung  -  und dies ist wichtig  -  vor Vertragsabschluss.
    Sie werden, Entschuldigung wenn ich dabei so deutlich werde, nicht den Einblick in das Vorhaben erhalten wie ein Fachmann und vor allem nicht verstehen, welche Auswirkung welche Regelung oder ein Beschluss hat, oder Ihren ggf. bestehenden Handlungsspielraum abschätzen können, etc.
    MfG
    R. Kaiser
  3. eine Möglichkeit ...

    Wenn Sie partout WEGAbk.-Mitglied werden wollen gäbe es folgenden Weg:
    Sie kaufen den Teil jemanden ab, denn jemanden muss das ja gehören.
    Und der sorgt als Verkaufsgrundlage für die notwendigen Beschlüsse, nur so haben Sie Rechtssicherheit.
    Damit: keine Beschlüsse, kein Verkauf!
    Aber Wichtig: die zweite Hürde ist die Teilungserklärung und deren Änderung, die dritte Hürde ist das Bauamt und die amtliche Genehmigung.
    Ansonsten will ich mich nicht wiederholen.
    Gruß

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