auflagen in der Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
auflagen in der Baugenehmigung
Fall: der Bauherr hat die HOAIA Phasen 1-4 erbracht. es gibt widerspüche zwischen der Entwurfsplanung 3 und der Genehmigungsplanung 4, sowie auflagen daraus in der erteilten Baugenehmigung.
wer muss nun die widersprüche und auflagen bearbeiten bzw. beseitigen?
der Generalunternehmer hat die HOAI Phasen 5-8 zu liefern.
wann ist die Phase 1-4 mängelfrei übergeben?
Danke Gruß
Thomas Lübcke
Dipl. Ing. Gebäudetechnik
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Mängelfreie Architektenleistung
diese kann mit den wenigen Angaben Ihrerseits nicht beantwortet werden. (ebensoweinig aus der Ferne)
Ganz einfach ist diese Thematik auch nicht, da sehr umfangreich, vgl. auch die Beweislast. Daher werden Sie ohne die Einschaltung eines Sachverständigen der die Architektenleistung (~Planung) prüft und hierzu Feststellungen trifft nicht weiterkommen. Darüber hinaus müssten Sie Ihren eigen (finanziellen) Schaden bezeichnen und bezifern, etc.
MfG
R. Kaiser -
Gesprächsrunde
Hallo Herr Anger,
So wie der Stand ist - gültige Genehmigungsplanung mit Baugenehmigung und Auflagen - so darf z.Z. gebaut werden.
Um die Widersprüche aus der LPA 3 und LP 4 zu klären, würde ich alle Beteiligten zu einem klärenden Gespräch bitten. Dann wird sich sicher ein Lösung finden. Falls die Sache schon etwas Verfahren ist, wäre es nicht schlecht sich eine neutralen Fachmann zu nehmen, der die ganze Angelegenheit einmal für alle nachvollziehbar auflistet.
Was mich ein wenig wundert, warum der Bauherr die LP 1 - 4 erbracht hat.
Ein bischem mehr Info wäre nicht schlecht.
Mit freundlichen Grüßen