Bauantrag wird nicht bearbeitet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag wird nicht bearbeitet

Hallo,
im Dez. 05 haben wir einen Bauantrag abgegeben (Bayern).
Es handelt sich um einen Anbau mit Dachaufstockung. Daher waren wir vorher bei einem Bauberatungsgespräch um uns zu informieren und aufklären zu lassen, ob wir überhaupt nach unseren Wünschen anbauen könnten. Der Sachbearbeiter meinte er sehe da keine Probleme und teilte uns die notwendigen Maße bzgl. Dachgaubengröße, Dachneigung usw. mit.
Unser vorlagenberechtigtes Planungsbüro zeichnete den Plan, den wir dann Ende Dezember abegeben haben. Wegen der vielen Anträge hieß es, dass es mit der Bearbeitung etwas dauern würde. Nach fast acht Monaten (ohne irgendeine kurze Mitteilung) erlaubten wir uns dann doch mal nachzufragen. Unser Antrag war noch nicht bearbeitet worden! Stattdessen bekamen wir zur Antwort (vom selben Sachbearbeiter!), dass der Bauplan so nicht in Ordnung wäre (Baugestaltung, Dachgauben, Kniestockhöhe, ...). Wir waren sehr erstaunt und wollten die genauen Punkte wissen, die nicht passen würden. Antwort: "Einige Details seien berücksichtigt worden, jedoch nicht das Grundsätzliche".
Nun ja, das geht jetzt noch etwas hin und her. Der Mitarbeiter der Gemeinde sitzt jetzt seit über einem Jahr auf unserem Bauantrag und wir haben auf eine Weiterleitung bestanden, selbst in Anbetracht einer Ablehnung. Dann müsste uns von der Stadt doch endlich die genauen Punkte mitgeteilt werden, wieso der Antrag abgelehnt wurde!? So passt ihm mal dies nicht, mal das nicht. Wir können doch nicht je nach Laune des Mitarbeiters den Plan ändern lassen.
Kann der Mitarbeiter die Bearbeitung unseres Antrages verweigern? Ist es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen?
Bin für jeden Rat dankbar.
Viele Grüße
M. B.
  • Name:
  • M.B.
  1. Der Bauantrag ...

    und dessen Bearbeitung ist per Gesetz schnellst möglich zu bearbeiten. In der BayBoAbk. (Bay. Bauordnung) steht hierzu in Art. 69 " ... ohne vermeidbare Verzögerung zu behandeln". Der Sachbearbeiter verstößt damit, gem. Ihren Angaben gegen geltendes Recht und ist hierfür auch rechtlich belangbar (vgl. aktuelle Gerichtsentscheidung in Schleswig-Holstein: Bauträger-Grundbucheintragungen wg. Verkauf).
    Insbesondere dann, wenn Ihnen durch das verhalten des Sachbearbeiters ein finanzieller Schaden entstanden ist.
    Frage:? Weshalb unternimmt Ihr Planungsbüro nichts?
    Vor einer rechtlichen Auseinandersetzung, die nur undnötig viel Geld und Aufwand kostet, möchte ich Ihnen empfehlen:
    1. sprechen Sie mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters
    2. formulieren Sie Ihr Anliegen und den Vorgang schriftlich und reichen Sie diesen zur Bauakte
    3. nützt dies alles nichts: lassen Sie sich
    a) von einen erfahrenen Planer (Architekt) oder einem qualifizierten Berater des Bauwesens beraten
    b) letztlich, aber wirklich erst zuletzt, kann die Inanspruchnahme eiens Fachanwalts für Baurecht notwendig werden.
    vgl. auch den Link.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Einvernehmensfiktion

    Hallo,
    gemäß Art. 70 Abs. 2 BayBoAbk. i.V.m. § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB gilt das bauaufsichtliche Einvernehmen 2 Monate nach Eingang des Bauantrags bei der Gemeinde als erteilt (sog. Einvernehmensfiktion). Ein Verweigern des Einvernehmens hätte Ihnen bzw. der Genehmigungsbehörde also spätestens im Februar 2006 von der Gemeinde mitgeteilt werden müssen.
    Sie sollten mit Ihren Unterlagen die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) aufsuchen und dort den Sachverhalt schildern. Der dortige Sachbearbeiter kann Sie sicher auch genauer über die Sachlage aufklären.
    Fakt dürfte jedoch sein, dass hier die Gemeinde ihre Mitwirkungspflicht bzw. -Möglichkeit schlicht verschlafen hat.
    Liebe Grüße

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN