Altenteil im Außenbereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Altenteil im Außenbereich
Meine Eltern haben in Schleswig-Holstein einen landwirtschaftlichen Betrieb (liegt im Außenbereich)
Ein Teil des Wirtschaftsgebäudes wurde zu Wohnungen ausgebaut.
Den Betrieb haben wir nun gepachtet (~30 HaA)
Wir würden gerne ein Altenteil bauen.
Doch hierzu ein paar Fragen:
- Wird ein Altenteil immer von der älteren Generation bewohnt?
- Kann man das Grundstück mit dem Haus vom Hof trennen? So dass das auch im Grundbuch verankert ist und es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten kommt.
- Ist es besser das Bauvorhaben als "Altenteil" oder als "Betriebsleiterhaus" zubenennen?
- Welche Tricks gibt es damit die Ämter (z.B. Amt für ländliche Räume) dem Bau im Außenbereich zustimmen?
- Hat jeder landw. Betrieb das Recht ein Altenteil zubauen?
- Kann einem das Aufgrund der 2 bestehenden Wohnungen verwehrt werden?
-
Altenteiler § 35 BauGB
Ich möhchte Ihnen empfehlen, da Ihre Fragen zu spezifisch sind, d.h. es dabei um einen konkreten Fall geht, sich an:
1. einen in diesen Fragen versierten Architekten zu wenden
2. bei der Beantwortung Ihrer Rechtsfragen sich nur durch einen Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen.
MfG
R. Kaiser