Hallo Leute.
Gibt es die Möglichkeit sich einen Bauvertrag online auszudrucken? Wir wollen wohl doch mit einem Bekannten bauen, der ist dann Bauleiter und organisiert alles. Damit da alles geregelt ist müssen wir unbedingt einen Vertrag abschließen, in dem alles geregelt ist, zum Beispiel auch die Strafen wenn nicht alles pünktlich fertig ist. Hat jemand eine Ahnung wo ich den bekomme?
Vielen Dank.
Steph
Bauvertrag, wo her?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauvertrag, wo her?
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Ist der Bekannte auch der Bauunternehmer?
Wenn Ihr Bauleiter nicht selbst der Bauunternehmer ist, dann brauchen Sie mit diesem einen Honorarvertrag, worin geregelt wird, um welche Gewerke er sich zu kümmern hat. Sofern bei einem Gewerk Verzögerungen eintreten, die der Bauleiter nicht zu veretreten hat, braucht der auch nicht zu haften. Es ist noch zu unterscheiden, ob er nur die Bauleiterschaft nach Landesbauordnung übernimmt oder von Ihnen mit der Objektüberwachung beauftragt wird. Mit den einzelnen Baufirmen werden dann Bauverträge abgeschlossen, welche der Architekt (Bauleiter), sofern er mit Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung beauftragt ist, vorbereitet.
Wenn Ihr Bekannter selbst die ausführende Baufirma ist, dann müssen Sie erstmal mitteilen, ob er als Generalübernehmer oder Generalunternehmer Ihnen die schlüsselfertige Errichtung anbietet. Also schreiben Sie erstmal, welche Funktion Ihr Bekannter nun hat.
Gruß -
Danke für die Hilfe
Mein Bekannter ist ein Tischler der quasi den gesamten Hausbau organisiert. Wir haben auch noch einen Architekten für die Leistungsstufen 1-4, sowie die Statik und die Bauaufsicht.
Unser Bekannter wird mit den übrigen Handwerkern verhandeln und alles leiten, die Leute einteilen, wann wer kommen muss und so. Eben alles was eine Baufirma für teures Geld auch machen würde.
Ich möchte nur einen festen Vertrag haben, sowas rettet dann bei eventuellen Mängeln oder Verzögerungen die Freundschaft ;o) -
Merkwürdiges Konstrukt ist das.
Einen Vertrag mit Ihrem Tischler werden Sie nicht abschließen können, allenfalls können Sie ein paar Ratschläge von ihm annehmen. Es dürfte sich also um gewerkeweise Vergabe handeln. Dann schließt der Bauherr einen Bauvertrag mit jedem Gewerk, in dem die Leistungen, die Termine, Vertragsstrafen, Zahlungsmodalitäten geregelt sind, ihr Bekannter kann allenfalls den Baufirmen gegenüber von Ihnen bevollmächtigt werden, in Ihrem Namen Weisungen zu erteilen. Wie wollen Sie den Tischler da vertraglich festnageln? Es gehört zu den Bauherrenpflichten, jemanden als Bauleiter zu bestellen, der über die erforderliche Sachkunde verfügt. Wie Sie nun selbst wissen, verfügt der Tischler nicht auf dem Gebiet der Bauleitung über die erforderliche Sachkunde oder kann diese nicht nachweisen, besitzt sicher keine Berufshaftpflichtversicherung usw., kann allenfalls koordinieren. Wie wollen Sie den in die Haftung nehmen?
Oder ein anderes Beispiel: Ein guter Bekannter von Ihnen ist Architekt/Bauingenieur und schaut freiwillig und unentgeltlich für Sie auf der Baustelle nach dem rechten. Hierbei macht er eine falsche Anweisung oder unterläßt es die richtige Anweisung zu erteilen wodurch ein Schaden entsteht. In der Tat gibt es Gerichtsurteile, wo ein kostenlos auf freundschaftlicher Basis tätiger Ingenieur/Architekt in solchen Fällen haftbar gemacht werden kann, weil er offensichtlich über die erforderliche Sachkunde verfügen muss, der Bauherr muss halt dann im Gegenzug das Honorar für die Bauleiterleistung nachzahlen. Ein Tischler ist aber kein Architekt / Ingenieur und damit fällt mir kein Vertragswerk ein womit Sie den Mann in die Pflicht nehmen können, wie dies bei einem Architekten / Ingenieur der Fall wäre. Die nächste Frage wäre, darf der Mann Ihnen überhaupt solche Leistungen anbieten?
Gruß -
Einen Architekten ...
haben wir, Bär der ist ja für die Bauleitung sooo unverschämt teuer, da nehmen wir doch lieber einen Bekannten.
Au man.
Kann Ihr Tischler beurteilen, ob eine Bewehrung richtig verlegt ist, Mauerwerk i.O. ist, Elektroinstallation sicher ist, der Estrich belegreif ist, ...
Und was nützt Ihnen Ihr toller Vertrag, wenn wirklich ein Mangel auftritt?
NICHTS.
Die Freundschaft ist trotzdem im A ..., und eine Berufs-Haftpflicht hat der Tischler auch nicht. So what.
Die arme Sau ahnt wahrscheinlich noch nicht mal, auf was sie sich da einlässt. -
Tja
Das war sogar seine Idee.
Naja, ich bin ja auch für die Vergabe an eine Baufirma, das wird aber noch ausdiskutiert : o) -
Na noch besser ...
dann kann Ihnen die Baufirma ja schon vorher schriftlich geben, dass sie hinterher keine Mängel gemacht haben wird.
rotfl -
Ich weiß nichty warum Sie so schnippisch sind, ...
Ich weiß nichty warum Sie so schnippisch sind, ich habe nur eine Frage gestellt, da ich mich mit dem Thema noch nicht so besonders auskenne.
Vielen Dank trotzdem, ich sehe nun klarer. -
Wieso sprechen Sie immer von einer Vergabe an nur eine Baufirma?
Sicherlich müssen Sie einer Baufirma einen Auftrag erteilen, aber diese Baufirma muss doch nicht für den gesamten Bauablauf, die Bauleitung und alle Gewerke zuständig sein, dass wäre dann schlüsselfertiges Bauen, aber ich würde behaupten, sie zahlen dann einiges drauf.
Ich erkläre Ihnen das mal so:
Ihr Architekt macht eine Massenermittlung und erstellt Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke in denen genau und erschöpfend beschrieben ist, welche Leistungen erbracht werden sollen, evtl. werden verwandte Gewerke zusammengefasst, z.B. eine Ausschreibung für Rohbau, Innenputz, Estrich, eine Ausschreibung für Heizung/Sanitär, dann Dachdecker, Zimmermann usw. das nennt sich gewerkeweise Vergabe.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Ausschreibung beauftragen Sie dann mit Unterstützung des Architekten die einzelnen Firmen, der Bauvertrag wird vom Architekten gem. VOBAbk. vorbereitet. Die Kosten für diese Architektenleistung sind schon allein mit den Differenzen zwischen höchstem und niedrigstem Bieter reingehohlt.
Der Architekt erstellt einen Bauablaufplan und fordert die Firmen einzeln zum Ausführungsbeginn auf. Idealerweise erscheint dann der Architekt als Objektüberwacher mindestens einmal am Tag auf der Baustelle. Der Architekt prüft die einzelnen Rechnungen und Abschlagsrechnungen, abgerechnet wird nach Einheitspreisen und Aufmaß, Sie zahlen also nur dafür, was Sie auch erhalten haben. Unberechtigte Rechnungspositionen streicht der Architekt, bzw. kürzt diese auf die tatsächlich ausgeführten Mengen. Weiter sind Mängel vom Architekten sofort zu rügen und die Nachbesserung zu veranlassen und zu überwachen.
Diese Aufgaben wollen Sie also Ihrem Bekannten anvertrauen?
Es gibt natürlich auch Architekten / Ingenieure, welche mit den o.g. Aufgaben hoffnungslos überfordert sind, dass ganze HOAIAbk.-Forum steht voll davon. Aber mit dem richtigen Objektüberwacher wird ein Schuh draus und am Ende ein mängelfreies Wohnhaus, für welches Sie nicht zu viel gezahlt haben. Das Honorar für diese Leistungsphase beläuft sich aber für ein Einfamilienhaus, je nach Baukosten und Gewerken, welche betreut werden sollen, zwischen 5.000 € und 20.000 €. Aber bevor Sie da selbst mit den Baufirmen kämpfen ...
Beispiel:
Ich hatte mal eine Bauleitung für das Rohbaugewerk, Innenputz, Estrich usw. für einen kleinen Anbau, Honorar war auch nicht soviel. In der Schlussrechnung hatte die Baufirma mehrere Zahlendreher und einige falsche Einheitspreise und zu hohe Mengen angesetzt, was mir aufgefallen ist. Der Betrag, der berechtigterweise gekürzt werden konnte, überstieg schon das Bauleitungshonoror. Angenommen, dem Bauherrn wären diese Fehler allein nicht aufgefallen, hätte er wohl die volle Summe gezahlt. Aus dieser Sicht heraus hat der Bauherr das Honorar für die Bauleitung praktisch wieder reingehohlt. Verstehen Sie, was ich meine?
Gruß -
und um keinen Interessenskonflikt heraufzubeschwören ...
Hallo,
... würde ich dafür einen bisher unbeteiligten Bauingenieur. ins Boot holen, der mit der Planung noch nichts zu tun hatte. Das hat zur Folge, dass noch mal ein geschultes Auge unvoreingenommen über die Planung schaut und keinen Grund hat evtl. sich herausstellende Planungsfehler unter den Tisch ... (keine Hypethese - leidige Erfahrung)
Bauingenieur deshalb, weil aus meiner Erfahrung ein - vorsichtig formuliert - "direkterer" Bezug zu den auzuführenden Gewerken besteht.
Ob das einen Aufschrei der Empörung unter den Architekt's zur Folge hat bleibt abzuwarten.
viele Grüße -
Tausche e gegen o
"Hypothese"
Sorry war sicher noch nicht alles..
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