Grundbuch - Grunddienstbarkeit
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grundbuch - Grunddienstbarkeit
Hallo Forumsteilnehmer,
für meine Frage habe ich keine geeignete "Schublade" gefunden, aber vielleicht weiß ja trotzdem jemand Bescheid:
Wir möchten im Einverhehmen (= xx € ) mit Nachbarn in deren Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen (Abt II des Grundbuchs). Inhalt: Geh- und Fahrrecht (Gehrecht, Fahrrecht) für uns über eine Ecke des Nachbargrundstücks. Benötigt man dazu einen Notar oder geht das einfacher? (Grundbuchamt ist Freitag um diese Zeit natürlich nicht mehr ansprechbar). Bundesland: Berlin.
Besten Danke für fachkundige Auskünfte und allerseits ein schönes Wochenende
Johannes Schwarz
für meine Frage habe ich keine geeignete "Schublade" gefunden, aber vielleicht weiß ja trotzdem jemand Bescheid:
Wir möchten im Einverhehmen (= xx € ) mit Nachbarn in deren Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen (Abt II des Grundbuchs). Inhalt: Geh- und Fahrrecht (Gehrecht, Fahrrecht) für uns über eine Ecke des Nachbargrundstücks. Benötigt man dazu einen Notar oder geht das einfacher? (Grundbuchamt ist Freitag um diese Zeit natürlich nicht mehr ansprechbar). Bundesland: Berlin.
Besten Danke für fachkundige Auskünfte und allerseits ein schönes Wochenende
Johannes Schwarz
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Man benötigt..
... einen Lageplan, in dem die Wege- und Fahrrechtsfläche gekennzeichnet und mit Maßangaben versehen ist, und Grundbuchauszüge der beteiligten Grundstücke. Damit geht es zum Notar. Falls irgendwann ein Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück ansteht und das Grundstück nur über die Wegerechtsfläche erreichbar ist, muss der Nachbar dieses Wegerecht zusätzlich in Form einer Baulast beim Bauamt eintragen lassen. Darauf sollte der Nachbar auch hingewiesen werden.
Gruß -
Man benötigt einen Notar
der Vorgang ist beurkundungspflichtig und das kann nur der in diesem Fall. -
Vielen Dank ...
Vielen Dank bin im Bilde.
Gruß aus Berlin
Johannes Schwarz