Sehr geehrte Damen und Herren,
vor etwa 130 Jahren wurde beim umzubauenden Gebäude der Wohnhausteil erstellt, ca. 10 Jahre später wurde es um ca. 7 Meter verlängert. Der also jetzt 120 Jahre alte Teil wird jetzt umgebaut und zum Wohnen und für Gewerbe neu genutzt. Er erhält eine Dachgaube, es werden neu 2 Decken eingezogen (bisher war nur die Decke zu Bühne ca. 9 Meter über dem Fußboden vorhanden, Bühne kann nur vom Wohnteil her betreten werden), bei 2 Fenster wird die Wandöffnung vergrößert und es werden hier 2 Doppelterrassentüren eingesetzt, dann wird im 1. Stock noch innen eine Türe zum Wohnhausteil angebracht.
1. Frage: Kann ohne Erstellung einer Statik gebaut werden?
2. Frage: Sollte dies erforderlich sein, welcher Zeitaufwand wird für die Erstellung in etwa benötigt und wie teuer könnte die Berechnung - großzügig geschätzt - werden?
3. Frage: Ist für die Baugenehmigung unbedingt ein Architekt vorgeschrieben oder kann diese auch von einem Meister des Zimmerhandwerks als Planverfasser eingereicht werden?
Das 2stöckige Gebäude steht in Bad. -Württ., es ist ca. 19 Meter lang und ca. 9 Meter breit.
Die Antworten auf die Fragen sind für mich sehr wichtig. Gerne bedanke ich mich schon im Voraus für Ihre Mühe.
Viele Grüße
Frau Laie
Eingriff in die Statik - Planverfasser?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Eingriff in die Statik - Planverfasser?
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holla <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
da ist nichts mehr mit Bestandsschutz ..
zu 1.
ja. ist aber unzulässig. den roten Punkt gibt es dafür ned.
zu 2.
umbauter Raum? dann kann man leichter raten.
zu 3.
unabhängig von der b-w-Bauordnung: weiterdenken als nur bis zur
Genehmigungsphase? -
mir fällt nichts ein, aber Ihnen: das ganze Haus
Mit den Maßnahmen erlischt der Bestandsschutz und Sie brauchen einen Bauantrag mit allem drum und dran, also auch Pläne, Statik und Beschreibungen.
Nur ein Architekt kann das alte Haus beurteilen und Pläne herstellen.
Der Architekt wird sich hüten, für einen Bestand seine Versicherung zu riskieren, als wird er Mauern und Decken genauestens prüfen.
Die Deckenbelastung bei Wohnungen beträgt ca. 120 kg je m², bei Gewerbe jedoch 250 kg je m².
Daran kann Ihr Vorhaben scheitern.
Weitere Punkte wären örtliche Vorschriften und der Deckmalschutz.
Ich denke was total Neues wäre besser.
Gruß -
Ist doch das normalste von der Welt.
Sie wollen in einem Wohnhaus Decken einziehen: Statik nötig und Bauantrag nötig, für Umnutzung zu Gewerbe erst recht.
Machbar ist alles, geht nicht gibt es nicht.
Nur wenn Sie so daran gehen wie in Ihrer Frage und von vornherein jegliche Planung wegsparen wollen dann wird es bestimmt nichts, allenfalls bekommen Sie Ärger mit den Behörden.
Ein Tipp: Suchen Sie sich erstmal einen Entwurfsverfasser, der auch die Statik aufstellen kann. Beim Bauen im Bestand, insbesondere wenn wirklich nur eine Decke einzuziehen ist und ein paar Öffnungen zu brechen sind, braucht es weniger einen Architekten für schöne Entwürfe, eher einen Bauingenieur, der Baueingabeplan, Statik, Ausführungsplanung machen kann.
Gruß -
In BW: Architekt oder Ingenieur
In BW Architekt oder Ingenieur in jedem Fall. Soweit ich weiß ist nur in Bayer die Eingabe/Vorlagenberechtigung für Meister des Zimmerer-Mauerhandwerks u. Bautechniker mit entsprechender Zusatzqualifikation (Statik, Wärme, Verordnungen) möglich.
Bei 120 Jahren Gebäudealter ist in keinem Fall die eventuelle Bedeutung des Denkmalschutzes beiseite zu stellen.
Wenn Auflagen der Denkmalschutzbehörde vorhanden sind, können diese tiefe Einwirkungen haben, wenn nicht gar strangulativ auf Ihr Vorhaben wirken.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall wie das Gebäude im Blick auf Denkmalschutz bewertet ist.
Preis /Dauer, bei Gebäuden diesem Alters schwer zu sagen. Versuchen sie es mit der Faustregel: (Kosten abschätzen x 2 ) = nahe am Endpreis. -
Nix Bestandschutz u. roter Punkt - Haus einstürzen? - Haftung?
O. jeh! , jetzt kann ich nachts noch schlechter schlafen.
Das umzubauende Nachbarhaus hat einen Grenzabstand von 0 - 1,80 Meter. Unser eigenes Haus (hielt bei Erbauung Abstand ein, Grundstück wurde später geteilt) ist vom Nachbarhaus 1,20 - 3.00 Meter entfernt. Wir sind im Erdbebengebiet 3.
Ärger mit den Behörden gab es für den Bauherren nicht, im Gegenteil. Die Baugenehmigung vom Zimmermannmeister als Planverfasser eingereicht, ist bereits erteilt worden und der hat im Bauantrag als Verfasser des Standsicherheitsnachweises unterschrieben und zu dem Punkt Bautechnische Prüfung die Erklärung abgegeben: " nicht erforderlich, Baumaßnahmen im Bestand". In der daraufhin erteilten Baugenehmigung heißt es in den Nebenbestimmungen: " Architekten und Bauleiter tragen die Verantwortung für alle tragende Bauteile". Aber es gibt kein Architekt, kein Bauingenieur und kein Bauleiter.
Wer müsste hier also haften? Ob es eine Versicherung gibt ist fraglich. Der Bauherr hat nach eigenen Aussagen kein Geld, der Zimmermannmeister ging vor einigen Jahren in Konkurs, Geschäftsinhaberin ist jetzt die Ehefrau (hier Stadträtin).
Wer weiß hier noch einen Rat?
Viele Grüße und Dank an die Herren Stollinger, Klaus u. Lott
Frau Laie. -
Es ist also nicht Ihr Haus.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, sind sie Nachbar aber nicht es ist nicht Ihr Umbauvorhaben und Sie haben Bedenken, dass der jetzige oder spätere Bauzustand Ihr Anwesen (im Falle eines Erdbebens) beschädigen könnte. Sehe ich das so richtig?
Ja, wenn der Bauherr kein Geld hat wird es ja wohl nicht zum Umbau kommen.
Wenn der Zustand Sie so sehr verunsichert dann sollte sie zur Feststellung der Versicherungsfrage schon einmal ein offizielles Schreiben an die Stadträtin senden soweit Sie Ihnen hierüber mündlich keine Auskunft geben möchte. -
Zur Gefahrenfeststellung
Ihr Nachbar ist verpflichtet die Standsicherheit seines Gebäudes zu gewährleisten und durch sein tun Gefahr die von seinem Besitz ausgehen könnte abzuwenden.
Und hier geht es dann natürlich schon los.
Ist das Gebäude wirklich in solch schlechtem Zustand? Dann Antrag auf Gefahrenfeststellung bei der örtlichen Gemeinde stellen. Es bleibt dabei zu hoffen das die Stadträtin nicht gerade im Baureferat sitzt.
Hört sich an als würde es da filzen. -
Standsicherheit - Brandschutz
Hier geht es auch noch um den Brandschutz. Der Giebel hat mehrere Fenster. Die Baubehörde verlangte bei der Genehmigung zum Umbau und Umnutzung nur F30 Fenster. 2 Beamte der nächst höheren Behörde waren vor Ort zur Begutachtung. Auf meine Frage, warum es hier nur F30 Fenster sein dürften, erhielt ich die "tröstliche" Antwort, "warum sollen wir hier F90 Fenster verlangen, wenn die Mauer noch vor den Fenstern in 10 Minuten im Brandfall eingestürzt wäre".
Praktischerweise wurden in dieser Baugenehmigung auch verschiedene bereits früher ohne Baugenehmigung (Statik Erstellung?) ausgeführten Baumaßnahmen erstmals neu genehmigt. U.a. wurde an den Wohnteil eine ganze Wohnung angebaut. Sie ist von außen wirklich schön geworden.
Der Nachbar hat mir sein Haus zum Kauf angeboten zu einem sehr hohen Preis. Der Umbau hat bereits begonnen, zurzeit wird nicht weitergebaut. Allerdings bin ich wachsam geworden und Stelle mir die Frage, ob hier nicht etwas ober faul ist.
Dank Eurer nützlichen Hinweise bin ich mir noch sicherer geworden, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht - obwohl mühsam, strapaziös und nerv tötend für meinen Rechtsanwalt und mich - ist in dieser Situation noch das Beste.
Danke nochmals den Herren Sollacher, Klaus, Lott u. Stiefenhofer und allen Informatikern und anderen Personen, die dieses Forum betreuen.
Viele Grüße von Frau Laie.
Interne Fundstellen
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