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Anbau Carport an Garage  -  Genehmigung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Anbau Carport an Garage  -  Genehmigung?

Hallo,
wir haben an unserem Einfamilienhaus eine Garage angebaut. Die Garage hat eine Länge von 8,365 Meter und hat ein Satteldach, dessen First parallel zur Grundstücksgrenze verläuft. Der Abstand der Garagenaußenwand zur Grenze unseres Nachbarn beträgt 3,60 Meter. Wir möchten nun gerne an unsere Garage ein Carport in Form eines Schleppdaches (so nennt man das wohl) anbauen und dafür die 3,60 Meter irgendwie nutzen. Das soll so aussehen, dass auf der zum Nachbarn zugewandten Seite 3 Pfeiler errichtet werden sollen und das vorhandene Satteldach der Garage (42 Grad Dachneigung) dann mit geringerer Dachneigung für das Carport fortgesetzt werden soll. Auf dem Nachbargrundstück steht ein Einfamilienhaus mit Garage im Abstand von genau 3 Metern zur beschriebenen Grenze. Es handelt sich um ein Neubaugebiet (Niedersachsen).
Was darf ich machen? Was ist genehmigungspflichtig?
Danke, Bernd
  • Name:
  • Bernd
  1. nicht genehmigungspflichtig wenn ...

    nicht genehmigungspflichtig wenn die Landesbauordnung das so bestätigt und auch der Bebauungsaplan nichts anderes aussagt.
    (meist sind Schuppen, Garagen und Carports bis zu bestimmten maximalen Abmessungen genehmigungsfrei auf der Grenze zu errichten)
    Falls aber irgend welche Abweichungen notwendig werden, z.B. durch Abmessungen oder Bauordnungen, dann ist ein Bauantrag notwendig, es wird dann auch eine Nachbargenehmigung erforderlich.
    Wenn Sie den Carport optisch in die bestehende Garage integrieren, dann könnte ein pfiffiger Beamter das als ein Gesamtbauwerk ansehen, für das Sie eine Genehmigung brauchen.
    Auch genehmigungsfreie Bauwerke müssen Sie als Bauanzeige beim Bauamt einreichen, erkundigen Sie sich nach den Bearbeitungsfristen dafür.
    Achten Sie darauf, dass Sie die Grenze nicht überbauen.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. In Niedersachsen

    gehören Garagen und überdachte Stellplätze (Carport) nicht zu den genehmigungsfreien Baumaßnahmen.
    Sie brauchen also einen Bauantrag. Wenn sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet ist eine Bauanzeige nach § 69a zu stellen. In jedem Fall brauchen Sie eine Bescheinigung des Aufstellers des Standsicherheitsnachweises und auch eine Bescheinigung des Entwurfsverfassers, also Architekt oder Ingenieur, da man nur für einfache Entwürfe, für die kein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, keinen Entwurfsverfasser bestellen muss. Also müssen Sie zum Architekten/Bauingenieur. Der Entwursverfasser wird dann die Zeichnungen anfertigen und auch die Gerenzbebauungsvoprschriften prüfen.
    Gruß
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