(
steht unter Absatz 91.1
"Bei wiederholter Antragstellung bleibt der erste Bauantrag maßgebend, es sei denn, dass wirtschaftlich sinnvolle Erwägungen (z.B. Änderung der ursprünglichen Bauplanung)
für die Rücknahme des ersten und die Stellung eines neuen Bauantrags maßgebend waren. "
In welchem Fall ist nun eine wiederholte Antragstellung möglich, ohne die Eigenheimzulage zu gefährden. Was ist unter wirtschaftlich sinnvolle Erwägungen zu verstehen?