Hallo!
Wir haben diese Woche (19.12.2005) noch unsere Baupläne bei der Gemeinde (in Bayern) eingereicht. Da wir gem. Bebauungsplan bauen, beantragten wir die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Heute können wir die Unterlagen von der Gemeinde abholen. Der Baubeginn wird frühestens 2006 oder gar erst 2007 sein.
Nun meine Frage: Bekommen wir hierbei auch die Eigenheimzulage oder hätten wir hierfür bereits im Jahr 2005 mit dem Bauen beginnen müssen oder den Antrag auf Baugenehmigung stellen?
Das Finanzamt meinte, die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren müsste auch ausreichen (so sicher war sich die Dame allerdings nicht)
Viele Grüße
Christoph Berger
Eigenheimzulage auch bei Genehmigungsfreistellung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Eigenheimzulage auch bei Genehmigungsfreistellung?
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Eigenheimzulage
Hallo Herr Berger,
fragen Sie doch Ihren Steuerberater. Empfehle ich meinen Kunden immer.
Mit freundlichen Grüßen -
Des reicht aus
Sie müssen halt eine Eingangsbestätigung der Gemeinde oder eine Stellungnahme der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, aus 2005 haben. Diese muss später dem Antrag auf Eigenheimzulage beigelegt werden.
Gruß
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