Änderung der Höhen (First, Traufen) nach Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Änderung der Höhen (First, Traufen) nach Baugenehmigung
Leider ist bei der Planung unseres Hauses etwas schiefgelaufen: Der Entwurf des Architekten wurde zwar genehmigt, doch nach Rücksprache mit dem Bauträger, der jetzt die Bauzeichnungen erstellt, ergeben sich aus baukonstruktiven Gründen einige Änderungen. So ist die Drempelhöhe bei Einhaltung aller Außenmaße von ursprünglich 90 cm auf 65 cm gesunken. Nun könnte man ja das Dach etwas anheben, da genug Spielraum zu den maximalen Trauf-, First- und sonstigen Höhen vorhanden ist. Wir haben allerdings das Problem, dass an einer Stelle auf einer Länge von ca. 1 Meter die Traufhöhe geringfügig (21 cm) überschritten wurde (Befreiungsantrag wurde genehmigt). Bei einer Anhebung des gesamten Daches wäre auch diese Stelle betroffen. Die Frage ist nun, ob bei Meldung dieses Vorgehens beim Bauamt die Gefahr besteht, für diese Änderung keine Baugenehmigung zu erhalten.
-
Hääää ...
Entweder hat Ihr Architekt bei der Planung der Dachhöhen etwas geplant, was nicht zu realisieren ist - z.B. durch einen Denkfehler -.
Oder der Bauträger (?) sucht aus irgendwelchen Gründen Ausflüchte um die wahrscheinlich konstruktiv aufwendige und damit teure Idee Ihres Architekt's nicht umsetzen zu müssen.
Ich sehe im Augenblick nicht, warum die Planung ihres Architekten nicht grundsätzlich umsetzen wäre.
Architekt und Unternehmer an einen Tisch - in Ihrem Beisein - und dann sollte sich eine Lösung finden.
Abweichungen von der Genehmigung sind gefährlich, insbesondere, wenn schon eine Befreiung erteilt wurde.
Bitte GENAU prüfen, bevor Tatsachen geschaffen werden. -
ähm
Zitat 1______________
Nun könnte man ja das Dach etwas anheben, da genug Spielraum zu den maximalen Trauf-, First- und sonstigen Höhen vorhanden ist.
Zitat 1 Ende_________
Zitat 2______________
Wir haben allerdings das Problem, dass an einer Stelle auf einer Länge von ca. 1 Meter die Traufhöhe geringfügig (21 cm) überschritten wurde (Befreiungsantrag wurde genehmigt).
Zitat 2 Ende ________
So viel Luft scheint ja nicht wirklich zu sein, an der einen Stelle wären Sie dann knapp en halben Meter drüber.
Im Ganzen halte ich es eh für suboptimal den Bauträger die Ausführungsplanung machen zu lassen, wenn schon Kosten für den Architekt eingespart werden sollen, dann würde ich zumindest die Werkplanung noch machen lassen, so hätten Sie z.B. dieses Problem schon mal nicht. -
Oh Je
Irgendwie verändern Sie doch wohl zumindest den ganzen Dachstuhl gegenüber der ursprünglichen Planung.
Drempelhöhe senken, gleichzeitig Dach (First) anheben, folgt andere Dachneigung, oder?
Warum diese Änderung? Kann Ihr Bauträger nichts anderes liefern? -
Was ist
das für ein "baukonstruktiver Grund", aus dem der Drempel von 90 auf 65 cm herabgesetzt werden muss? -
weitere Erläuterung
Der Architekt ist von anderen Boden- / Decken- und Dachdicken ausgegangen. Aus Energietechnischen Gründen sind hier laut Bauträger anderen Dicken notwendig. Bei gleichen Außenhöhen des Hauses (Baugenehmigung!) habe ich also im Obergeschoss weniger Höhe. Um dies auszugleichen müsste man also jetzt das Dach anheben. Dies ist für den größten Teil des Hauses auch unproblematisch. An einer Stelle (Vorbau auf der Giebelseite, 150 x 350 cm Fläche, Höhe bis Dachfirst) wird gewissermaßen ein haushoher Erker erzeugt, an dem noch einmal Traufhöhen gemessen werden. Hier lag eine Überschreitung vor, für die allerdings nach Antrag eine Befreiung erfolgte.
Es handelt sich um ein Niedrigenergiehaus in Holztafelbauweise. Ärgerlich ist, dass Architekt und Bauträger schon seit Jahren zusammenarbeiten und diese Unstimmigkeiten natürlich schon vor der Baugenehmigung hätten ausräumen können, wahrscheinlich hätte ich dann die Befreiung auch für das höhere Haus direkt erhalten und keine Probleme. Doch das Kind ist leider nun schon in den Brunnen gefallen - also suche ich nach Lösungen.
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. -
Noch größeres Häääää ...
Auch Bein Niedrigenergiehaus (NEH) (wie definiert?) wären 25 cm! Mehr-Konstruktionshöhe im Dach nur dann erklärlich, wenn der Architekt das Dach in Strichstärke dargestellt hätte = 1 cm?
Eine Erhöhung der Konstruktion von z.B. 14 auf 20 cm max 10 mehr Konstruktionshöhe!
Geschossdecken brauchen keine WDAbk.. Und Mehrstärke an Sohlendämmung kann man vergraben.
Außerdem gibt es ja noch die Möglichkeit, Dämmstoffe mit höherer Dämmwirkung zu verwenden.
Und wenn der Architekt da wirklich nen Bock Geschossen hat, sollte er doch erstmal mit Vorschlägen kommen, oder?
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