Feuerwiderstandsklasse F30/B gem. DIN 4102
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Feuerwiderstandsklasse F30/B gem. DIN 4102

Hallo!
Wir lassen in ein paar Wochen ein Fertighaus (Holzständerwerk, verputzt) bauen. Nun hatten wir uns für eine Wohngebäudeversicherung mit Feuerrohbauversicherung entschieden. Diese Versicherung stellte allerdings die Auflage, dass das Haus die Feuerwiderstandsklasse F30/B gem. DINAbk. 4102 erfüllen müsse.
Nach Rückfrage mit der Hausfirma stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist. Eine entsprechende Umrüstung würde einen Mehrpreis von ca. 1000,- € bedeuten.
Natürlich ist es unser Fehler, dass wir uns nicht gleich darum gekümmert haben. Allerdings hatte uns der Verkaufsberater damals erklärt, dass alle Häuser einen Mindestfeuerschutz erfüllen müssen und der reiche für die Versicherungen in der Regel aus.
Wie wichtig ist die Erfüllung dieser Feuerwiderstandsklasse? Reicht auch weniger aus, ohne sich zu gefährden? oder ist diese Klasse schon das Minimum? Es geht mir weniger um die Ersparnis, als um den Sicherheitsaspekt?
Vielen Dank, vorab.
Susanne Schäfer
  1. Verkaufsberater = Pizzabäcker

    Die können gerade mal das Wort "Feuerschutz" aussprechen, denken aber bei "F30-B" an Schumis neuen Ferrari!
    Lassen Sie sich die Unterschiede "aufdröseln"!
    "Was wird genau gemacht für die 1000 €? "
  2. weniger geht nicht

    Foto von Martin Kempf

    F30 ist schon das niedrigste, was geht.
  3. So?

    Was ist denn eine normales Steildach mit 12.5er Gipskarton auf Sparschalung?
  4. erfüllt keine Anforderungen

    Foto von Martin Kempf

    an Brandschutz. Niedrigste Klasse, die mir geläufig ist, ist die F30. Dazu ist eine 12,5er Feuerschutzplatte auf 30er Dachlatten nötig.
  5. hmm ..

    niedrigste klasse ist f0. echt! :-)
    noch schlechter geht nur mit nicht zugelassenen brennpasten .. ähh ..
    baustoffen ;-)
  6. Pizzabäcker-Quark ...

    Pizzabäcker-Quark F 30 können Sie auch über Dämmstoffqualität hinbekommen. Macht mit Sicherheit keine 1.000 € aus ...
  7. Hallo! Danke für die schnellen Antworten. Ich bin ...

    Hallo! Danke für die schnellen Antworten.
    Ich bin nun doch ziemlich geschockt: wir hatten uns die Baubeschreibung angeschaut und mit vielen anderen bekannten Firmen (Okal, usw.) verglichen und der Wandaufbau war immer gleich. Hier und da ein mm Unterschied, aber der U-Wert unseres Hauses liegt mit 0,16 schon ziemlich weit vorne. Daher sind wir davon ausgegangen, dass dann auch die anderen Dinge, wie Feuerfestigkeit im grünen Bereich liegen.
    Ist diese niedrige Feuerschutzklasse typisch für Holzständerbau oder nur ein Mangel unserer Firma?
    Ich habe mal den Wandaufbau eingetippt:
    Außenwand: 6 mm Mineralputz, 50 mm Mineralwolle, 12 mm OSBAbk., 180 mm Holzständerwerk, 0,2 mm PE-Folie als Dampfsperre, 12 mm OSB, 12,5 mm Gipskartonplatte
    Innenwand: 12,5 mm Gipskartonplatte, 12 mm OSB, 72 mm Holzständerwerk, 50 mm Mineralwolle, 12 mm OSB, 12,5 mm Gipskartonplatte (tragende Wände mit 147 mm Holzständerwerk)
    Um auf F30-B zu kommen, müssten laut Firma andere Rigips-Platten verwendet werden, daher die Mehrkosten von 1000,- €.
    Ernsthafte Frage: Ist diese Feuerschutzklasse üblich oder begeben wir uns da in echte Gefahr, wenn wir in so ein Haus einziehen?
    Gruß Susanne
  8. Wie wäre es den wenn Sie eine andere Versicherung

    mal fragen. Auch andere Mütter haben schöne Töchter.
    Leider hält sich auch bei Versicherungen immer noch die Einstellung, Fertighaus = schlechter als Massivhaus im Brandschutz.
    Das kann, muss aber so nicht sein. Thoma aus Österreich wollte mal eine F180 massiv-Holzwand zugelassen bekommen (

    Ich würde als Feuerwehrmann lieber über eine Holztreppe laufen, als über eine Stahltreppe wenn beide schon im Feuer stehen.
    Suchen Sie einfach mal bei infoholze.de nach der Broschüre Brandschutz im Holzbau.
    Mich würde auch interessieren, was für 1000,- mehr an Brandschutz gemacht wird.
    Und dann rechnen Sie nach, wann sich die 1000,- amortisiert haben oder fragen gleich eine andere Versicherung.

  9. Sicherheit gewährleistet?

    Die Versicherung war eigentlich nur der Auslöser, wodurch wir auf den Brandschutz unseres Hauses aufmerksam wurden.
    Mir geht es eher um die Sicherheit meiner Familie. (Wohnen wir in einem Standardhaus oder ist das ein bewohnbares Lagerfeuer?)
    Ich habe inzwischen rausgefunden (leider zu spät), dass F-30 für 30 Minuten Feuerwiderstand und B für Brennbare Materialien steht. bei Fertighaus.de und auch bei der genannten Seite infoholz.de wird erklärt, das bei freistehenden Gebäuden mit geringer Höhe und einer Wohnung keine Anforderungen gestellt werden. Allerdings empfinde ich schon 30 Minuten nicht wirklich als viel. Im Brandfall benötigt die Feuerwehr sicherlich diese Zeit um anzurücken und loszulegen.
  10. die Dreißig Minuten

    Foto von Martin Kempf

    sind für die Bewohner gedacht, um sich in Sicherheit zu bringen, bevor die Konstruktion zusammenbricht  -  nicht für die Feuerwehr, um in die Pötte zu kommen. Das Haus ist dann eh für die Mülldeponie  -  wenn die Feuerwehr mit dem löschen anfängt, ist eigentlich alles zu spät  -  das Löschwasser gibt der Hütte dann den Rest.
  11. Grau ist alle Theorie und schwarz sind angekohlte Balken. ;-)

    Foto von Lukas Ensikat

    Hallo,
    soviel ich weiß, sterben die wenigsten Brandopfer an Verbrennungen, sondern an Rauchvergiftung.
    Das hat also wenig mit der Feuerschutzklasse zu tun, sondern viel mehr mit der "Brandlast".
    Das meint die Möblierung und was da sonst noch herum steht.
    Auch die Schäden, die durch den eigentlichen Brand entstehen sind meist gering, gegen die durch das Löschwasser.
    Wozu sollte mehr als 30 min nützlich sein? Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, noch eine Stunde durch das brennende Haus zu toben um irgend etwas materielles zu retten.
    Da scheint die Investition in Brandmelder sinnvoller.
    Gruß Lukas
  12. übergeschnitten :-) ...

    Foto von Lukas Ensikat

    übergeschnitten :-)
  13. leidiges Thema Brandschutz

    Ei Gude,
    soweit schon mal richtig erkannt, dass sich die Anforderungen an den Brandschutz aus der jeweiligen Landesbauordnung ergeben.
    dieses ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
    für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen sind ihre Fachleute (Planer und Bauleitung) verantwortlich, die dieses zu planen, auszuführen und zu überwachen haben.
    leider begegnen mir immer wieder Fachleute (Architekten, Ingenieure mit vielen vielen Jahren Berufserfahrung) die hier ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben bzw. nicht mal wissen, dass es zu ihren Hausaufgaben gehört und dass ein Großteil der Landesbauordnungen aus Anforderungen zum Brandschutz bestehen. so begegnen mir immer wieder Kollegen, denen z.B. der Begriff des zweiten Rettungsweges unbekannt ist und viele Statiker wissen nicht, dass Stahlbeton und Mauerwerk nicht automatisch F90 sind; und das nach Jahrzehnten an Berufserfahrung *Kopfschütteln*. Brandschutz ist nicht die f30-Tür zum Heizungskeller, Brandschutz ist ein ganzes und als solches im Zusammenhang mit sämtlichen anderen Planungsleitungen zu betrachten, zu berücksichtigen und auszuführen.
    die niedrigste Anforderung an Bauten ist baustoffklasse B2 oder von mir aus auch F0 zu nennen. das darf abrennen, einstürzen und Tschüss (eigentlich schon ein bisschen komplizierter, aber das führt mir jetzt zu weit).
    30 Minuten an ein Haus erscheinen nicht viel aber für ein Einfamilienhaus ausreichend.
    dieser Wert ergibt sich statistisch betrachtet folgendermaßen:
    nach Alarmierung erscheint die Feuerwehr i.d.R. nach spätestens 15 Minuten vor Ort und macht sich ein Bild der Lage.
    weitere 15 Minuten für die Rettung der evtl. vorhandenen Nutzer vorgesehen.
    danach darf, vereinfacht gesagt, das Haus einstürzen.
    entsprechende Baustoffe widerstehen einem Brand 30 Minuten plus X. danach ist das Bauteil Schrott bzw. sondermüll.
    ob es unter Umständen noch sanierbar ist eine andere frage.
    es dreht sich zunächst nur um die Rettung von menschenleben und nicht (!) um Werterhaltung. dieses spielt eher im Industriebau eine rolle (Stichwort produktionsausfall, erhalt von arbeitsplätzen).
    in Hessen z.B. ist in diesem Jahr der weg gegangen worden, die Verpflichtung zum Einbau von rauchmeldern in die Bauordnung zu übernehmen und eine Nachrüstung der bestandsbauten bis 2012 (?) gesetzlich zu regeln. allerdings darf ich hier auch ein freistehendes EFHAbk. (ohne angebaute Garage) oberirdisch in B2 errichten.
    "gegen DEN LEISEN TOD helfen LAUTE WECKER"
    dies ist ein Zitat eines bekannten Kollegen aus Hessen und dies sollte für Hausbesitzer auch die "persönliche" Mindestanforderung sein, denn wie schon richtig von den vorrednern beschrieben, sterben die meisten Menschen im brandfalle durch die Einwirkungsgröße rauch.
    gehen sie in sich, fragen sie sich persönlich was sie möchten.
    nur die Vorschriften einhalten, ein günstige Versicherungsprämie oder eine relative (!) Sicherheit für sich und ihre Familie. die Entscheidung dürfte nicht schwerfallen.
    als persönlicher rat von mir bleiben 30 Minuten und laute wecker und ein gescheiter Ausstieg im Dach zurück.
    MfG
  14. noch

    ein Link für interessierte Kollegen.
    MfG
  15. Muss leider mal wieder Unsinn richtigstellen!

    Wie ist es möglich, dass ich als Kaufmann immer wieder verfälschende Aussagen von "Experten" bezüglich Eigenschaften von Holzhäusern korrigieren muss? Fließen da etwa persönliche Ressentiments in Sachaussagen ein? Die dann alle Laien zu glauben haben, oder wie? Konkret:
    Welches Gebäude ist schon einmal 30 Minuten nach Brandbeginn (Phosphor-Bombardierungen nicht mitgerechnet) eingestürzt? Das ist Schmarren! Die 30 Minuten beziehen sich, und das müssten die Herren wissen (!), auf die Zeitdauer, die eine Wandbekleidung (Gipskarton oder Gipsfaser i.d.R.) einem Normfeuer widersteht. Und ein Normfeuer im Prüflabor, das ist so eine Art Flammenwerfer aus der Gasflasche! Erst danach darf die Platte ein Loch bekommen haben, durch das die Flamme das Innere der Wand, also insbesondere die tragenden Holzständer angreift. Bis die brennen, vergehen weitere Minuten, und bis eine Wand zusammenfällt, können Stunden vergehen. Brennende Deckenbalken können je nach Dicke bis zu ca. 48 Stunden begehbar bleiben. So geschehen und praktiziert beim Brand des Bauernhausmuseums in Bielefeld vor einigen Jahren.
    Wirklich gefährlich sind die Elektroleerrohre, die fast immer aus brennbarem Material bestehen. Sie wirken wie ein Kamin und ziehen einen Wohnungsbrand u.U. blitzschnell bis in den Dachstuhl. Noch direkter ist, wie hier schon geschrieben wurde, die Gefahr, die von den Inhalten der Räume ausgeht, und zwar vor allem in Form von Rauch und giftigen Gasen aus Kunststoffen, die fast überall zu finden sind.
    Ein Einfamilienhaus also noch brandsicherer bauen zu wollen, ist angesichts der Mehrkosten und der geringen Brandwahrscheinlichkeit nicht sehr sinnvoll. Sinnvoll ist eine gute und dabei preisgünstige Versicherung und vor allem Brandmelder! Die sind in Schweden schon lange vorgeschrieben, und zwar auch in Massivhäusern.
  16. nee nee

    Zitat 1:
    "Ein Einfamilienhaus also noch brandsicherer bauen zu wollen, ist angesichts der Mehrkosten und der geringen Brandwahrscheinlichkeit nicht sehr sinnvoll. "
    "[ ... ] Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss [ ... ] "
    (OVG Münster/Westfalen 10 A363/86)
    Zitat 2:
    "Brennende Deckenbalken können je nach Dicke bis zu ca. 48 Stunden begehbar bleiben. So geschehen und praktiziert beim Brand des Bauernhausmuseums in Bielefeld vor einigen Jahren. "
    gemäß DINAbk. 4102 T4 Abschnitt 2.3.2
    zur Baustoffklasse B2 gehören:
    a) Holz [ ... ]
    da steht nicht drin, dass Holz F2880 ist.
    es ist richtig, dass die von Herrn Stodenberg geschilderten in Bezug auf Holz auch zutreffend sind.
    leider steht dieses nicht so in den Normen und sonstigen Bauvorschriften.
    für die Bemessung von Holzbauteilen in Bezug auf Brandschutz sind Vorschriften einzuhalten, damit diese  -  auf dem Papier- diese bemessenen Eigenschaften aufweisen.
    Planer haben sich an Vorschriften zu halten und wie ich zuvor geschrieben habe, müsse alle Planungsbereiche einander zuarbeiten, und darunter fallen auch z.B. Installationen. und ein Gebäude mit F0 (egal ob es ein massivhäusle, eine stahlhalle oder ein holzrahmhäusle ist) zu errichten, halte ich schlicht ergreifend für fahrlässig.
  17. ein Link zu einem ähnlichen Thema

    im Grunde genommen, dreht es sich nämlich auch um die Sicherheit der feuerwehrleute ...
  18. Wer errichtet denn F0 oder redet wenigstens davon?

    Ein Holzhaus nach vorschriftenkonform zu bauen, ist doch wohl kein Thema. Und als erstes muss man mal wissen, welche Vorschriften hier gem. LBOAbk. gelten. Bis jetzt stochern wir nämlich alle im Nebel. Welches Bundesland ist es also?
    Und was folgendes Zitat betrifft:
    "[ ... ] Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss [ ... ] "
    Da lachen ja die Hühner, wenn man mal ein paar Grundkenntnisse in Statistik erworben hat! So ein Blabla! Aber wenn's denn ein Richter gesagt hat ..., ;-)
    Zur Erinnerung: Ich hatte mich lediglich gegen ein paar Falschaussagen gewandt. Das hat erstmal nichts mit dem Thema Vorschriften zu tun, sondern ist eine andere thematische Ebene. Andererseits war ich es ja, der sich auf Prüfkriterien der Landesprüfanstalten berufen hatte, die ihrerseits Maßstäbe für die Formulierung der betr. Vorschriften setzen.
    Aber OK , wir müssen das auch nicht ausweiten. Der Fragesteller sollte sein Bundesland nennen, dann können wir ihm hier doch mit einer Auskunft helfen, was wenigstens die geltende Vorschrift betrifft. Und zum Thema reale oder gefühlte Sicherheit habe ich meine Meinung gesagt.
  19. von wegen falschaussagen!

    was hrn Stodenberg nicht konveniert, ist falsch!?
    jetzt geht's los ..
    hr nau macht sich die mühe, relativ umfassend zu beschreiben, was im
    Brandschutz Sache ist. objektiv, ohne schaumschlägerei.
    fakten, fakten, Fakten  -  die hr Stodenberg vermissen lässt.
    vielleicht sind nicht alle technischen und baurechtlichen Fakten auf anhieb
    für den Laien einzuordnen, aber trotzdem richtig.
    "Pferde scheu machen" ist nicht erforderlich  -  aber sich auf "gefühlte
    Sicherheit" zu verlassen, ist riskanter, als "geplanter" Brandschutz.
    unabhängig von baurechtlichen Forderungen versucht die Fragestellerin das
    upgrade vom vorhandenen auf einen möglichen und bezahlbaren Brandschutz
    zu "fassen". die "Umplanung" würde vermutlich zu dickerer Beplankung
    führen. dafür sind 1000 € eine realistische preisregion und diese
    Option überhaupt anbieten zu können, spricht für die Hausbaufirma.
  20. Ach, Sollacher, :-(

    Ich halte es für nicht angezeigt, auf plump verfälschende Zweckpolemik im einzelnen einzugehen. Dazu bin ich mir zu schade. Jeder ehrliche Leser braucht nur nachlesen, was jeweils geschrieben wurde, um Ihr Geschreibsel richtig einzuordnen. Hauptsache, Feindbild pflegen, gelt? Diskutieren Sie bitte ohne mich weiter, ich habe auf Sie nämlich keinen Bock! Tschau!
  21. Da war doch noch etwas ...

    Da hat am 07.10.2005 mal jemand was zum Thema "Überschrift" geschrieben ...
    Zitat Anfang:
    > >> Ihr sollt nicht andere an's Schwarze Brett nageln! Oder: Ihr sollt nicht Widerspruch samt dem Namen des Angesprochenen in der Überschrift verewigen. Das ist nämlich fies und hinterlistig, weil jeder weiß, dass das so in den Suchmaschinen gefunden wird. Soweit zum wiederholten Male zum Thema "Diskussionskultur". <<< Zitat Ende
    Gruß
  22. OK , ich habe mich vergessen!

    Das wäre mir bei jemand anderem nicht passiert. Aber hier reizt mich immer diese Sprachspielerei, mit "ach", weißt Du?
  23. Vielen Dank

    Hallo! Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge.
    Wie sie schon deutlich machten, kann das Thema "Brandschutz" sehr unterschiedlich bewertet werden.
    Einerseits ein Brandschutz der den geltenden Vorschriften entspricht und vermutlich auch einem Mindestmaß an Sicherheit genüge leistet. Ich wohne in NRW und soweit ich mich bis jetzt übers Internet informieren konnte, gibt es dort für freistehende Gebäude keine besonderen Vorgaben.
    Andererseits die gefühlte Sicherheit. Und da muss wohl jeder selbst entscheiden.
    Aus Ihren ratschlägen ergibt sich für mich folgende Vorgehensweise: Zunächst werde ich mich beim hiesigen Bauamt nach den geltenden Brandschutz-Vorschriften erkundigen. Anschließend lasse ich mir von der Hausfirma erklären, welcher Brandschutz zurzeit gewährleistet wird und was genau bei der Aufwertung zu F30-B geleistet wird. Und danach werde ich mich entscheiden.
    Schließlich werde ich für jeden Raum einen Rauchmelder kaufen (hatte ich eh vor).
    Leider hat Stiftung Warentest die Geräte 2002 zum letzten Mal getestet. Dabei haben "Ei Home" und "REV" gut abgeschnitten. Falls ein Elektro-Experte mitliest würde mich interessieren, ob das immer noch so zutrifft. Ansonsten verlasse ich mich auf den Test.
    Vielen Dank noch einmal für die Hilfe und ich wünsche alle einen guten Wochenstart.
    Gruß, Susanne
  24. der Feuertod

    ist recht selten. Wie schon geschrieben ist der Rauch tödlich.
    Rauchmelder im Einfamilienhaus sind da ein guter "Menschenretter".
    Gruß Manni
  25. Sortieren ... der Brandschutzangaben

    Foto von Martin G. Halbinger

    Nachdem der Fragesteller erstmal auf dem richtigen Weg ist, versuche Ich mal die Fakten für Mitlesende usw. etwas zu sortieren.
    Brandschutzklassen usw:
    A1  -  B2 bzw. (B3) sind Klassifizierungen für verschiedene Materialien: A= nicht brennbar, B = Brennbar wobei 1 = schwer entflammbar ist 2 = normal und 3 = leicht entflammbar darstellt Baustoffe der Klasse B3 sind normalerweise nicht zulässig.
    F0  -  bis F90 (und höher) sind Feuerwiderstandsklassen bestimmter Konstruktionen (meist mehrere Schichten) bzw. Bauteile (z.B. Wand, Decke, Dach usw.)
    Diese Konstruktionen müssen mindestens die angegebene Zeit einen Normbrand (der o.g. Vergleich mit dem Flammenwerfer ist gar nicht so falsch ...) standhalten und danach immer noch standsicher sein. (nur geringe Temperaturänderung auf der anderen Wandoberfläche, Rauchdicht, usw).
    Die meisten F0-Konstruktionen sind keine "begehbaren Brennholzstapel". Sie erfüllen nur nicht alle Anforderungen für eine höhere Klassifizierung.
    Viele Holzkonstruktionen erfüllen relativ problemlos F30 (z.T. auch mehr) ohne eine zusätzliche Verkleidung.
    Welche Bauweise (insbes im Einfamilienhaus-Bereich) frandschutztechnisch die sinnvollste ist, bleibt hauptsächlich Glaubenssache. Mit den meisten Bauweisen lassen sich (mit unterschiedlichem Aufwand) die rel. geringen gesetzlichen Anforderugen deutlich übertreffen.
    Das Gebäude ist aber nur ein Teil des Brandschutzes:
    Beispiele:
    • Massivholzmöbel verbrennen langsamer und ungiftiger als Kunststoff oder Pressspan.
    • Herumliegender Müll (Messies ...), manche Dekoartikel, Stoffe mit hohen Kunststoffanteil (Tischdecken, Vorhänge ...) usw. brennen wie Zunder.
    • Unsachgemäß angeschlossene oder veraltete Elektrik wie auch noch glimmende Zigaretten u.v.m. verursachen gerne mal einen Brand.
    • Einbruchschutz gut und schön ... Ein schmiedeeisenes Gitter (wie auch div andere Maßnahmen vor dem Fenster verhindern sowohl die Flucht nach draußen als auch den sog. Löschangriff.

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