Hallo
Wir müssen morgen eine Rohbauabnahme durchführen bei unserem Neubau.
Leider haben wir folgendes Problem:
In der Baubeschreibung unseres Hauses steht, das der Keller in Poroton 36,5 gemauert wird. Tatsächlich ist der Keller aber in KSL 30er gemauert, wie man uns mitteilte wegen Satischer Probleme. Im EnEVAbk. steht das alle Erdberührten Bauteile mit einer Perimeterdämmung von min. 8 cm versehen werden sollen.
Tatsächlich wurde aber nur eine Dräinplatte vorgelegt.
Nun meine Frage:
Ist die Erklärung des EnEV bzw. ihrer Daten bindent?
Muss das KSL Mauerwerk mit Perimeterdämmung bekleidet werden?
Liegt hier ein Mangel vor.?
Der Architekt erklärte uns das die EnEV für Ihn nicht von Bedeutung ist, da der Keller nicht beheizt ist.
Für eine Schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
R: M
Nordreihn Westfalen
Baubeschreibung Abnahme
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baubeschreibung Abnahme
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Es besteht durchaus ...
die Möglichkeit, dass euer Architekt den Keller als "unbeheizt" in der EnEVAbk.-Berechnung angesetzt hat. dies muss er euch gegenüber aber nachweisen, d.h. Berechnung vorlegen. Nicht ganz nachvollziehen kann ich die "statische" Behauptung, dass mit 36,5 cm Poroton im Keller ein "normales" Einfamilienhaus nicht rechenbar ist, es gibt hierzu extra "Kellersteine" mit entsprechender Druckfestigkeit - sicherlich ist das Ausweichen auf KSL ohne "tiefergehende" Berechnung praktikabel - eben Aufgrund dessen höheren Druckfestigkeit. Nun zum Kernpunkt:
Die fehlende Dämmung im Kellergeschoss (völlig egal bei welchem Stein) bedeutet, dass ein Gästezimmer, Büro o.ä. im Keller eher "unangenehm" wird, d.h. euer Keller ist tatsächlich i.d.R. nur für "untergeordente Räume" nutzbar - die Frage ist, was wollt Ihr bzw. wie sieht die ursprüngliche Planung bzw. Nutzung aus. Je nach Gestaltung z.B. des Treppenhauses (offen, geschlossen?) und der Heizanlage (z.B. etwa offenes Treppenhaus und eine geregelte Raumluft) wird der Anspruch auf ein "Niedrigenergiehaus" eher zur Farce ...
More Input im Detail wäre nicht schlecht ...
Gruß -
mangelhafte Leistung
Hallo,
sobald nicht das gebaut wurde, was vertraglich vereinbart ist, ist die Leistung mangelhaft.
Das abweichende Material beim Mauerwerk mag man noch tolerieren, dass weglassen der Dämmung nicht.
Nur mal vermutet: Der Architekt kam mit dem Bauunternehmen?
Mit freundlichen Grüßen -
Hallo Danke für die Schnelle Antwort: Kurzer Auszug ...
Hallo
Danke für die Schnelle Antwort:
Kurzer Auszug aus der EnEVAbk.:
Außenwand an Erdreich
Fläche 46.05 m²
FX 0,60
U-Wert 0,23 W/ (m²K)
Schichtaufbau
8.00 Extrud. Polystrolschum XPS DINAbk. EN 1364 0.040
1.500 Putzmörtel Kalkzement 1.0
36.500 Poroton T16 0.16
1.00 Putzmörtel Kalk-Gips
Der Keller ist Teilbeheizt (Haus in Hanglage)
Vordererteil im Erdreich
Hinterer Teil frei
Die hintere Hälfte wird als Wohnraum genutzt.
Treppenhaus geschlossen
Der vordere Kellerbereich ist Lagerstätte bzw. Trockenraum
Ist die EnEV bindent - bzw. muss nachgedämmt werden
MfG:
R. M
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