Nicht genehmigter Dachausbau, NRW?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nicht genehmigter Dachausbau, NRW?

Hallo!
Mein Problem stellt sich wie folgt dar: vor 3 Monaten habe ich eine Maisonette-Wohnung angemietet, wobei der obere Bereich den ausgebauten Dachboden darstellt. Im Laufe der letzten 12 Wochen kamen mir und Bekannten/Verwandten Zweifel an der Korrektheit des Dachausbaus. Wie kann ich mich (vorsichtig, jedoch stichhaltig) kundig machen ob der von meinem Vermieter durchgeführte Dachbodenausbau genehmigt wurde und allen Vorschriften (Brandschutz ...) entspricht? Was kann geschehen wenn der Ausbau ungenehmigt durchgeführt wurde? Ich habe die Wohnung nur unter der Maßgabe dieser Quadratmeter- und Zimmeranzahl (Quadratmeteranzahl, Zimmeranzahl) angemietet  -  wäre der obere Bereich nun nicht mehr nutzbar, ist die Wohnung für mich nicht mehr brauchbar. Der Umzug in diese Wohnung und eigens hierfür angeschaffte Möbel (Küche..) war für mich recht kostspielig, sodass ein erneuter Umzug für mich finanziell nicht realisierbar ist/wäre.
Freue mich auf ein Feedback!
Viele Grüße
  • Name:
  • Vincent
  1. nichts tun!

    Maßgebend ist Ihr Mietvertrag, der Vermieter muss ihn erfüllen.
    Sie verlieren den Ersatzanspruch wenn Sie den Vermieter anschwärzen.
    Wenn der Ausbau illegal ist betrifft das nur den Eigentümer.
    Das Bauamt kann Strafen verhängen und den Bereich sperren:
    dann trifft den Eigentümer den vollen Schadenersatz.
    Sie ziehen dann ins Hotel bis der Vermieter Ihnen eine neue fertige Wohnung eingerichtet hat.
  2. Schade eigentlich ...

    da wird's wohl nichts mit der Mietminderung, was >;-(.
  3. Brandschutz

    Wenn Sie wirklich Angst um Ihr Leben haben, fehlender Brandschutz, ziehen die Feuerwehr oder einen Brandschutzexperten zu Rate, auf Ihre Kosten versteht sich.
    Geht es nur darum die Miete zu mindern, siehe Vorredner.
    Übrigens 3 Monate entsprechen 12 Wochen, wenn schon von Anfang an Bedenken bestanden, warum haben Sie die Wohnung überhaupt angemietet?
  4. Ziel der Frage: Mietminderung?

    Mietminderung werden Sie nicht haben denn Sie haben keinen Schaden und die zugesagte Mietsache haben Sie uneingeschränkt.
    Damit ist das der beste Weg zur fristlosen Kündigung des Vermieters.
    Bei echten Bedenken treffen Sie Vorsorge mit Rauchmeldern und Feuerlöschern.
  5. Nicht genehmigter Dachausbau, NRW? 30.06.05

    Ich möchte nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht:
    Mir geht es nicht um eine Mietminderung und schon gar nicht darum jemanden "anzuschwärzen". Der Mietvertrag wurde im Februar abgeschlossen, im März wurden meinerseits die Renovierungsarbeiten durchgeführt und ab Zeitpunkt des Einzuges (wenn es den überhaupt gab, da direkt im März ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser Gesetz hatte und die Instandsetzungs- arbeiten bis in den Juni dauerten) kamen die Bedenken auf, insbesondere hervorgerufen durch Bekannte/Verwandte. Mir geht es um die Sicherheit, zumal sich das Zimmer meines Sohnes im oberen Bereich befindet. Sollte der obere Bereich "gesperrt" werden, so ist diese Wohnung (wie schon beschrieben) für mich nutzlos ... sodass auch eine Mietminderung mir nicht helfen würde.
  6. Verantwortlichkeiten

    Das Dachgeschoss ist kein zusätzlicher Brandabschnitt.
    Rettungswege führen auch über Fenster und Terrassen.
    Wohnräume ohne Fenster sind sowieso unzulässig.
    Selbst wenn es Bedenken gib, gefährden Sie Ihren Mietvertrag.
    Entweder Sie werden gekündigt oder müssen selbst kündigen.
    Jedes Nachfragen erreicht auch den Vermieter, auch wenn alles OK ist.
    Allerdings beruhigen richtige Antworten das Gewissen.
    Bei einem Schaden ist es unerheblich, dass Sie nicht verantwortlich sind.
    Aber: wo kämen wir hin, wenn jeder Mieter nach dem Einzug nach der Baugenehmigung und einem Brandschutzgutachten fragt?
    Ab hier werden selbst vereidigte Sachverständige ratlos.
  7. Nicht genehmigter Dachausbau, NRW? 30.06.05

    Sorry, aber ich befürchte ich verstehe Ihre Aussagen nicht. Wieso gefährde ich den Mietvertrag? Wieso sollte mir ggf. gekündigt werden? Wieso erreicht jegliche Nachfrage den Vermieter? Was bedeutet: Bei einem Schaden ist es unerheblich, dass ich nicht verantwortlich bin? Ich bin in rechtlichen Dingen nicht allzu bewandert und bitte um Entschuldigung für mögliche, "dumme" Fragen.
  8. versetzen Sie sich in die Lage des Vermieters ...

    Ich Stelle mir vor, ich sei Ihr Vermieter.
    Plötzlich kommt ein Brief vom Bauamt ...
    "Ihr Mieter war bei und und hat Bedenken wegen der Mieträume.
    Wir kommen zu einer Überprüfung.
    Beachten Sie bitte dass wir Zwangsgelder und Nutzungsverbote verhängen können. "
    Oder:
    "Ihr Mieter war bei und, wir haben die Akteneinsicht verweigert, empfehlen aber sich direkt mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen"
    oder ein Brief Ihrer Brandschutzversicherung:
    "Nach Hinweis Ihres Mieters müssen wir vorsorglich den Versicherungsschutz ablehnen ...
    oder ein Brief des Mietervereins:
    ... teilen Ihnen mit, dass unser Mitglied XY wegen Sicherheitsbedenken die Mietzahlung einstellt und bis zur Erledigung der Mängel in ein nahes Hotel zieht.
    Als Vermieter würde ich Ihnen wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses sofort fristlos kündigen.
    Entweder Sie haben konkrete Punkte und spechen den Vermieter ganz "leise" darauf an oder Sie mögen für immer schweigen.
    (Das ist gemeint wie die Publikumsfrage vor der Trauung)

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