Ergänzungssatzung Außenbereich Erschließungskosten
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Ergänzungssatzung Außenbereich Erschließungskosten
Hallo, habe unter Nr. 2660 bereits das Problem dargestellt.
Ich bin gegen einen Neubau hinter meinem Grundstück, da mir 1996
auch das Bauen in diesem Außenbereich verwehrt wurde. Der Kaufwillige möchte dies aber durch eine Ergänzungssatzung des Gemeinderates erreichen. Er will auch alle Kosten der Erschließung tragen! In der Gemeinderatssitzung herrschte
völlige Rechtsunkenntnis, infolgedessen die Abstimmung verschoben wurde und das nächste Mal der Chef der Verwaltungsbehörde eingeladen wird. Die Gemeinde hat kein! Geld
zur Verfügung und ich kann mir nicht! vorstellen, dass wirklich im Falle einer Genehmigung keine! Kosten (auch nachträglich) für die Gemeinde anfallen? Die Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder ist momentan gegen die Genehmigung. Kann
eine völlige Sicherheit (keine Kosten für die Gemeinde) nicht gegeben werden, werden Sie allein deshalb definitiv ablehnen müssen. Wer kann helfen?
Da die Verwaltungsgemeinde bereits einen Entwurf einer Satzung
vorgelegt hat (hier stand nur verschleiert drin, Kosten der Erschließung durch Bauherrn..), muss ich bereits davon ausgehen,
dass alles von der Gemeinde abhängt? Land Thüringen
Ich bin gegen einen Neubau hinter meinem Grundstück, da mir 1996
auch das Bauen in diesem Außenbereich verwehrt wurde. Der Kaufwillige möchte dies aber durch eine Ergänzungssatzung des Gemeinderates erreichen. Er will auch alle Kosten der Erschließung tragen! In der Gemeinderatssitzung herrschte
völlige Rechtsunkenntnis, infolgedessen die Abstimmung verschoben wurde und das nächste Mal der Chef der Verwaltungsbehörde eingeladen wird. Die Gemeinde hat kein! Geld
zur Verfügung und ich kann mir nicht! vorstellen, dass wirklich im Falle einer Genehmigung keine! Kosten (auch nachträglich) für die Gemeinde anfallen? Die Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder ist momentan gegen die Genehmigung. Kann
eine völlige Sicherheit (keine Kosten für die Gemeinde) nicht gegeben werden, werden Sie allein deshalb definitiv ablehnen müssen. Wer kann helfen?
Da die Verwaltungsgemeinde bereits einen Entwurf einer Satzung
vorgelegt hat (hier stand nur verschleiert drin, Kosten der Erschließung durch Bauherrn..), muss ich bereits davon ausgehen,
dass alles von der Gemeinde abhängt? Land Thüringen
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Ergänzungssatzung Außenbereich
Hallo Tom,
gehören Sie selbst der Gemeindevertretung an? Die Gemeinde kann eine mögliche Genehmigung ja wohl schlecht versagen, nur weil sie rechtlich keine Ahnung hat, oder nicht in der Lage ist zu prüfen, welche Kosten möglicherweise (irgendwann?) für die Allgemeinheit entstehen könnten. Geißt die Gemeinde " Schilda"?
Der Bauwillige will doch sämtliche Kosten übernehmen. Ob das Bauvorhaben letzten Endes genehmigungsfähig ist, entscheidet im Streitfalle vermutlich das Verwaltungsgericht. Bei der derzeitigen Konstellation könnte ich mir gut vorstellen, das der Bauwillige über einen versierten RA dieses anruft. Womöglich bleibt die Gemeinde, im Erfolgsfalle dann auch noch auf den Kosten der Streitsache hängen. Dann hat sie wirklich etwas geleistet für ihre Mitbürger. -
Ergänzung Tom
Danke für die Antwort. Nein, es ist nicht Schilda ... nur ist es so, dass die Gemeinde vor 2 Fragen steht und "nur" weiß, dass sie im Falle einer Genehmigung keinen Cent beisteuern will und kann.
Ich gehöre nicht dem Gemeinderat an, war aber an der öffentlichen
Sitzung anwesend und hatte eben dieses "Unkenntnis"-Gefühl.
Frage 1: Wenn in der Gemeinde 1x einer "Sondergenehmigung" zum Bau
im Außenbereich zugestimmt wird, werden wir dies bei kommenden
Anfragen gleicher Art auch machen müssen ...!? Es herrscht
zugleich Unverständnis, da 100 m entfernt erschlossenes Bauland
vorhanden ist! Mögl. "Folgebauten" wurden bereits angesprochen..
Frage 2: Sind Folgekosten für die Gemeinde wirklich auszuschließen
bzw. kann/darf der "Bauherr" überhaupt alle Kosten übernehmen oder ist der Bauherr nicht nach Baugenehmigung als Steuerzahler
auch in einer rechtlich fordernden Position gegenüber der Gemeinde und darf (finanzielle) Leistungen erwarten? Ich vermute,
dass nur die Gemeinde bestimmte Leistungen (Straßenbau.. e.t.c.)
beantragen kann und dann dem Bauherrn in Rechnung stellt..
Was passiert, wenn der dann nicht bezahlen will /kann..?
Danke fürdie Antwort, Tom