Was bedeutet ein rechtskräftiger Bebauungsplan?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Was bedeutet ein rechtskräftiger Bebauungsplan?

Guten Tag,
vor einigen Tagen habe ich mir ein zum Verkauf stehendes Haus angesehen, dass mir sehr gut gefiel, riesiges Grundstück und alleinstehend ohne direkte Nachbarn (gibt es ja im Raum Essen/NRW bezahlbar nicht sehr oft) ), ländlich aber trotzdem relativ zentral. Aus reiner Neugier stöberte ich nun im örtlichen Geoserver, sah mir das Grundstück nochmals von oben an ... und stieß dabei zufällig auf einen rechtskräftigen Bebauungsplan, den man sich ebenfalls im Internet ansehen kann. Ich habe überhaupt gar keine Ahnung, was dies jetzt konkret bedeutet, da dort auch nichts erläutert wird. Wird tatsächlich das ganze Gebiet in nächster Zukunft in dieser Art und Weise zugepflastert? In dem Plan ist außerdem ein Teil des Grundstücks als private Grünfläche gekennzeichnet!? Beim Amt ist ja nun keiner mehr, die Frage brennt mir aber unter den Nägeln ... hat vielleicht jemand von den Fachleuten hier einige Infos für mich?
Vielen Dank
C. M.
  1. Einfach ausgedrückt ...

    Einfach ausgedrückt alles das, was kernig rot ist darf zukünftig bebaut werden. Wenn also Ihr eventuell zukünftiges Grundstück daran anschließt, ist nichts mehr mit Alleinlage. Maß der baulichen Nutzung konnte ich ohne Brille nicht mehr erkennen, aber irgendwo geabs eine Zeichnung mit zweigeschossigem bauen. Jetzt wissen Sie auf jeden Fall, warums so günstig ist ...
  2. Das glaube ich nicht

    Es darf wahrscheinlich nur innerhalb die eingezeichnete (blaue) Baugrenzen gebaut werden. Schrecklich einheitlich also. Sogar die Firstrichtungen sind hier vorgeschrieben.
  3. Ich vermute mal ...

    Sie sind das oben rechts.
    Der blaue Rahmen ums Haus ist das Baufenster für Ihr Haus. Anbauen ist da nicht mehr viel. Und Sie bekommen viele (hoffentlich) nette Nachbarn und eine gute Straße vor die Tür, für die Sie mit zur Kasse gebeten werden.
    Und bis dahin jede Menge Lärm, Staub und Laster.
    ;-((.
  4. Bebauungsplan Bottrop

    Hallo C. M,
    unabhängig davon wo das Grundstück nun liegt, ob nun oben rechts oder unten links. Der Bebauungsplan ist mit einer Fülle von Auflagen versehen (Legende). Da heißt es beispielsweise, bergbauliche Einwirkungen nach § 110 BBergG sind möglich, oder archäologische Bodenfunde sind möglich, oder auch, Teilgebiete im Baugebiet weisen Kampfmittelvorkommen aus ... auf. Auch der Hinweis auf mögliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen (Bodenverunreinigungen, Grundwasserverunreinigungen) fehlt nicht. Alles Dinge, die den Neubau, möglicherweise auch bestehende Immobilien bei Umnutzung oder Erweiterung, teuer machen. Daher mein Rat, vor Ankauf der Immobilie nicht nur die Ämter konsultieren, sondern unabhängige Experten (RA und Bauchsachverständige) vor Ort befragen.
  5. Danke ...

    für die Antworten, etwas desillusioniert bin ich ja nun. Meiner Meinung nach gehört das Haus komplett neu gestaltet (besser noch abgerissen, es wirkt marode und durch unprofessionellen Anbau ziemlich verschandelt) Ob mein Traumhaus dort wohl genehmigt werden würde, wage ich nach den Auflagen zu bezweifeln, z.B. habe ich in der Gegend noch keinen vernüpftigen Bauplatz gefunden, wo ein Walmdach zulässig ist. Hier war nun meine Hoffnung, da es keine Nachbarn weit und breit gibt, dass § 34 (der war es doch, oder?) nicht greifen würde. Wenn dort tatsächlich eines meiner "heißgeliebten" Neubaugebiete entsteht, nämlich alles gleich "schön" ... So günstig ist es nun auch nicht, dass man unbedingt kaufen muss. Sieht so aus, als müsste ich doch nach außerhalb, na und die Gemeinden wundern sich. Tss ...
    Viele Grüße & schönes Wochenende
    C. M.

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