GRZ beim Hausbau: Was zählt zu Grundflächenzahl? Berechnung für Dachüberstand & Terrasse
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GRZ beim Hausbau: Was zählt zu Grundflächenzahl? Berechnung für Dachüberstand & Terrasse
wir wollen ein Einfamilienhaus bauen und haben ein Grundstück mit der GRZAbk. von 0,2 in Aussicht. Da das Einfamilienhaus über einen entsprechenden Dachüberstand und eine überdachte Terrasse verfügt, bin ich mir nicht ganz sicher was unter der Angabe der GRZ zählt.
z.B. Das Grundstück ist 570 m² und die Wohnfläche beträgt 97 m², bebaute Fläche 112 m² und die Terrassenüberdachung 10 m². Die Terrasse ist ein Holzbau.
Welche Angaben zählen nun unter die GRZ?
Viele Grüße
Sandra
-
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Die Grundflächenzahl (GRZAbk.) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks überbaut werden dürfen. Bei der Berechnung der GRZ sind folgende Punkte zu beachten:
- Hauptgebäude: Die Grundfläche des Wohnhauses wird voll angerechnet.
- Dachüberstand: Dachüberstände werden in der Regel zur GRZ gezählt, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Kommune.
- Überdachte Terrasse: Überdachte Terrassen werden ebenfalls zur GRZ gerechnet, wenn sie fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind und eine bestimmte Größe haben. Offene, nicht überdachte Terrassen werden meist nicht angerechnet.
Im konkreten Fall mit einem Grundstück von 570 m² und einer GRZ von 0,2 bedeutet dies, dass maximal 114 m² (570 m² x 0,2) überbaut werden dürfen. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen der zuständigen Baubehörde zu prüfen, um sicherzustellen, dass das geplante Bauvorhaben den Vorgaben entspricht.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Anrechnung von Dachüberstand und überdachter Terrasse mit dem zuständigen Bauamt oder einem Architekten, um spätere Probleme zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Die Grundflächenzahl (GRZ) ist eine Kennzahl im Baurecht, die das Verhältnis der überbaubaren Grundstücksfläche zur Gesamtfläche des Grundstücks angibt. Sie wird als Dezimalzahl dargestellt (z.B. 0,2 oder 0,4) und im Bebauungsplan festgelegt. Die GRZ dient der Steuerung der Bebauungsdichte und der Sicherstellung von Freiflächen.
Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl (GFZAbk.), Bebauungsplan, Baurecht. - Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet regelt. Er enthält Festsetzungen zur GRZ, GFZ, Bauweise, Gebäudehöhe und anderen baulichen Aspekten. Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Verwandte Begriffe: Baurecht, GRZ, GFZ, Baugenehmigung. - Dachüberstand
- Der Dachüberstand ist der Teil des Daches, der über die Außenwand des Gebäudes hinausragt. Er dient dem Schutz der Fassade vor Witterungseinflüssen und kann auch gestalterische Funktion haben. Bei der Berechnung der GRZ kann der Dachüberstand unter Umständen berücksichtigt werden, wenn er eine bestimmte Größe überschreitet.
Verwandte Begriffe: Dach, Fassade, GRZ, Bauweise. - Überdachte Terrasse
- Eine überdachte Terrasse ist eine Freifläche, die mit einem Dach versehen ist. Sie kann fest mit dem Gebäude verbunden sein oder als separate Konstruktion errichtet werden. Bei der Berechnung der GRZ wird die überdachte Terrasse in der Regel berücksichtigt, wenn sie fest mit dem Hauptgebäude verbunden ist und eine bestimmte Größe hat.
Verwandte Begriffe: Terrasse, Freifläche, GRZ, Bauweise. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen regelt.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baugenehmigung, GRZ, GFZ. - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie wird von der zuständigen Baubehörde erteilt, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ohne Baugenehmigung dürfen Bauvorhaben in der Regel nicht durchgeführt werden.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauantrag, Baubehörde. - Geschossflächenzahl (GFZ)
- Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes zur Grundstücksfläche an. Sie wird als Dezimalzahl dargestellt und im Bebauungsplan festgelegt. Die GFZ begrenzt die vertikale Ausdehnung der Bebauung und dient der Steuerung der Bebauungsdichte.
Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl (GRZ), Bebauungsplan, Baurecht, Geschossfläche.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was genau bedeutet die Grundflächenzahl (GRZ)?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist eine Kennzahl im Baurecht, die angibt, welcher Anteil eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überbaut werden darf. Sie wird als Dezimalzahl angegeben, z.B. 0,2 oder 0,4. Die GRZ dient dazu, eine angemessene Freifläche auf den Grundstücken zu gewährleisten und eine zu dichte Bebauung zu verhindern. - Wer legt die Grundflächenzahl fest?
Die Grundflächenzahl wird im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde oder Stadt festgelegt. Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet regelt. Die Festlegungen im Bebauungsplan sind für alle Bauvorhaben in diesem Gebiet bindend. - Was passiert, wenn die GRZ überschritten wird?
Wenn die GRZ überschritten wird, liegt ein Verstoß gegen das Baurecht vor. Dies kann zur Folge haben, dass die Baugenehmigung versagt wird oder dass bereits errichtete Baulichkeiten zurückgebaut werden müssen. Es ist daher wichtig, die GRZ bei der Planung eines Bauvorhabens genau zu beachten und einzuhalten. - Zählen Garagen und Stellplätze zur GRZ?
Garagen und Stellplätze können zur GRZ zählen, wenn sie über eine bestimmte Größe verfügen und fest mit dem Grundstück verbunden sind. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, ob Garagen und Stellplätze bei der Berechnung der GRZ berücksichtigt werden müssen. - Wie wird die GRZ berechnet?
Die GRZ wird berechnet, indem die Summe der überbauten Flächen (z.B. Wohnhaus, Garage, überdachte Terrasse) durch die Grundstücksfläche geteilt wird. Das Ergebnis ist die GRZ. Diese muss kleiner oder gleich der im Bebauungsplan festgelegten GRZ sein. - Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
Die GRZ (Grundflächenzahl) bezieht sich auf die überbaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche, während die GFZ (Geschossflächenzahl) die Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksfläche angibt. Die GRZ begrenzt die horizontale Ausdehnung der Bebauung, die GFZ die vertikale Ausdehnung. - Welche Rolle spielt die GRZ bei der Planung eines Einfamilienhauses?
Bei der Planung eines Einfamilienhauses ist die GRZ ein wichtiger Faktor, da sie bestimmt, wie groß das Haus maximal sein darf und wie viel Freifläche auf dem Grundstück verbleiben muss. Die GRZ beeinflusst somit die Gestaltungsmöglichkeiten des Hauses und des Gartens. - Wo finde ich die GRZ für mein Grundstück?
Die GRZ für Ihr Grundstück finden Sie im Bebauungsplan der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet. Den Bebauungsplan können Sie bei der zuständigen Baubehörde einsehen oder online abrufen, falls die Gemeinde einen Online-Service anbietet.
🔗 Verwandte Themen
- Bebauungsplan verstehen
Informationen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan und deren Bedeutung für Bauvorhaben. - Grundstückskauf: Was ist zu beachten?
Wichtige Aspekte beim Kauf eines Baugrundstücks, wie z.B. Lage, Größe und Bebaubarkeit. - Baugenehmigung: Ablauf und Voraussetzungen
Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und den erforderlichen Unterlagen. - Nachbarrechtliche Belange beim Bauen
Regelungen und Pflichten gegenüber Nachbarn bei Bauvorhaben. - Energieeffizientes Bauen
Tipps und Informationen zum energieeffizienten Bauen und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
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GRZ Berechnung: Baunutzungsverordnung (BauNVO) relevant
§ 19 Baunutzungsverordnung
Dort steht eigentlich alles. Jetzt muss man nur noch wissen, ob für den Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)) 1990 gilt und wenn ja, ob der Bebauungsplan spezielle Festsetzungen trifft, oder ob eine Vorgängerversion der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO)) anzuwenden ist. -
GRZ Berechnung: Gedeckter Freisitz = Grundfläche?
die Baunutzungsverordnung
wird der Fragestellerin nicht weiterhelfen, Herr Bauer, denn nach deren Studium wird sie sich (neben der schon angedeuteten Unsicherheiten zum Thema Dachüberstand) fragen:
gehört mein "gedeckter freisitz" (eine Terrasse ist es ja nicht) zur Grundfläche oder nicht?
meine Auffassung: ja, der gedeckte freisitz gehört zur Grundfläche und ist dementsprechend bei der Berechnung der grz zu berücksichtigen.
zul. grz < vorh. grz, also ist das vorhaben nicht Bebauungsplan-konform.
da hilft nur: Grundfläche kleiner machen, grundstücksfläche vergrößern oder Dispens beantragen. der Dachüberstand beeinflusst die Grundfläche übrigens nicht.
ich würde Dispens beantragen, da die grz nicht wesentlich größer als 0,2 ist.
schöne Grüße -
Terrasse nachträglich bauen: GRZ legal umgehen?
beantragen sie den bau doch ohne Terrasse
wenn es da Zweifel gibt - beantragen sie den bau doch ohne Terrasse oder freisitz - und bauen sie diese nach der Abnahme durchs Bauordnungsamt - dürfte 0 Probleme machen.
Gruß j. raabe -
Schwarzbau-Anleitung? Überdachte Fläche vs. Terrasse
@ jens raabe
es handelt sich nicht um eine Terrasse, sondern um eine überdeckte, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossene Fläche.🙂 soll man ihren Beitrag jetzt als Anleitung zum schwarzbau verstehen? schöne Grüße -
GRZ Berechnung: Fehlende Angaben für korrekte Berechnung
Folgende Angaben fehlen:
1. Bebauungsplan von wann?
2. Woher Differenz Wohnfläche zu bebauter Fläche?
3. Wie wird die Terrasse gebaut?
4. Wie wird die Überdachung ausgebildet?
5. Versiegelte Flächen (Zufahretn, Stellplätze etc.)? Ist das 2.? -
GRZ Berechnung: Bauordnungsamt (BOA) kontaktieren!
Herr Raabe
die BOA schlafen doch nicht auf dem Baum!
Wenn Sie keine Terrasse angeben, bekommen Sie die Nachforderung mit Bitte um Angabe der Terrassenfläche.
Am besten, Sie sprechen mal mit Ihrem Bauordnungsamt, was wie hineinzurechnen ist. Der landkreis Hannover z.B. berechnet nicht nur überdeckte Freiflächen, sondern auch normale Terrassen, Zuwege und Zufahrten zur GRZAbk., wobei hier wiederum lt NBauO Überschreitungen zulässig sein können. -
GRZ: Bebauungsplan vs. BauNVO – Unterschiede beachten!
eins noch:
wie Herr Bauer schon schreibt ist es durchaus möglich, dass im Beb. plan andere Festsetzungen gemacht werden als in der gültigen Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) - überprüfen.
Ungeachtet meiner obigen Fragen gilt aber immer noch § 19 (4) Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990:50 % Überschreitung der zul. GRZAbk. für Zufahrten, Garagen etc. und evtl. minimal mehr sind zulässig - "minimal mehr" hängt von der Genehmigungsbehörde ab!
@Herr Dühlmeyer - in Niedersachsen hatten wir bislang noch nichts - die Blüten der Landesbauordnungen der versch. Bundesländer sind mir jedoch bekannt. Aber Regelung der zul. GRZ und Berechnung dieser? - Fischköpfe😉 Achtung, SCHERZ (für alle Mitleser ...) -
Standortinfo: Steinhuder Meer
darf das,
mein Onkel wohnt am Steinhuder Meer😉 -
Standortinfo: Steinhuder Meer Südseite
-
GRZ: Unterschiedliche Auslegung je nach Bauamt Hannover
@ Herr Malige
Wir Fischköpfe machen das noch viel besser. Luftlinie ca. 1000 m von der BOA Landkreis Hannover sitzt die BOA Stadt Hannover (kreisfrei). Und die interessieren Terrassen, Wege, Zufahrten überhaupt nicht (bei der GRZAbk.). So, nun kommt Ihr. -
GRZ Auslegung: Unterschiede zwischen Genehmigungsbehörden
BOAhhh ...
Ja, das gibt es hier auch, unterschiedliche Betrachtungs- und Auslegeweisen (Betrachtungsweisen, Auslegeweisen) bei den verschiedenen Genehmigungsbehörden ... Womit wir wieder bei der Erkerfrage wären😉 ) ) ) ) -
Kulinarischer Hinweis: Aal vom Steinhuder Meer
@ Brassenköpfe
... aber guten Aal ham se da😉 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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GRZ Berechnung: Dachüberstand, Terrasse und Baurecht
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) beim Hausbau, insbesondere im Hinblick auf Dachüberstände und Terrassen. Es wird betont, dass sowohl die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) als auch der Bebauungsplan der Gemeinde relevant sind. Unterschiedliche Auslegungen der GRZAbk.-Berechnung durch verschiedene Bauämter werden diskutiert. Die Frage, ob überdachte Freisitze zur Grundfläche zählen, wird kontrovers betrachtet.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die nachträgliche Errichtung einer Terrasse ohne Genehmigung als Schwarzbau gewertet werden kann (siehe Terrasse nachträglich bauen: GRZ legal umgehen?). Klären Sie die Details unbedingt vorab mit dem zuständigen Bauordnungsamt.
✅ Zusatzinfo: Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann durch Festsetzungen im Bebauungsplan der Gemeinde ergänzt oder geändert werden. Es ist daher wichtig, beide Dokumente zu prüfen, um die zulässige Bebauung des Grundstücks korrekt zu bestimmen. Die Einhaltung der GRZ ist entscheidend für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens.
📊 Fakten/Zahlen: § 19 (4) Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 erlaubt eine Überschreitung der zulässigen GRZ von bis zu 50 % für Zufahrten, Garagen etc. Dies kann bei der Planung berücksichtigt werden, um die bebaubare Fläche zu optimieren. Die genaue Regelung kann jedoch von den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer abweichen.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Bauordnungsamt auf, um die spezifischen Anforderungen und Auslegungen für Ihr Grundstück zu klären (siehe GRZ Berechnung: Bauordnungsamt (BOA) kontaktieren!). Dies hilft, Planungsfehler zu vermeiden und die Genehmigung Ihres Bauvorhabens zu sichern. Klären Sie insbesondere, wie Dachüberstände, Terrassen und Zufahrten bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt werden.
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