Bebauungsplan fehlerhaft
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bebauungsplan fehlerhaft
Im Jahre 2001 habe ich ein Grundstück gekauft, das im gültigen Bebauungsplan enthalten ist. 2002 wurde nach der Vermessung festgestellt, dass das Baufenster im Plan nicht mehr auf das Grundstück passt. Es wurde beschlossen, das Baufenster soweit nach hinten zu schieben, dass es wieder passt. Diese Änderung des B-Planes ist jedoch mit ordentlichen Kosten für die Gemeinde verbunden, die dies weder bezahlen will noch kann. Jetzt kam der Vorschlag, von der Gemeinde noch einen Streifen Land zwischen meinem Grundstück und der Straße zu kaufen, damit das Baufenster wieder passt. Davon bin ich nicht eben begeistert. Hat jemand schon mal einen solchen oder ähnlichen Fall gehabt? Wie wurde da eine Lösung gefunden? (Land Brandenburg)
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Mit bisschen gutem Willen geht alles ...
Mit bisschen gutem Willen geht alles Habe ich das richtig verstanden: Sie sollen noch was dazu kaufen? Dann reden wir also um Vorgartenfläche und nicht um Bauland. -
Vorgartenfläche
ist ein schönes Wort ... Meine Sorgen gehen nicht so sehr in Richtung m²-Preis. Eher denke ich an das "Dicke Ende": Notar, Vermessungskosten, Erschließungskosten ... Dabei habe ich den Bebauungsplan doch gar nicht gezeichnet((
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Erschließungskosten natürlich nicht für den extra Teil, aber halt höhere Gesamtkosten, da ja nahezu alles nach Fläche umgeegt wird.
Erschließungskosten natürlich nicht für den extra Teil, aber halt höhere Gesamtkosten, da ja nahezu alles nach Fläche umgeegt wird. -
Unbebaubares Grundstück
Der Fragesteller hat doch offenbar sehenden Auges oder doch zumindest ohne genau hinzusehen ein nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes unbebaubares Grundstück gekauft. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? -
Nicht ganz ...
der Bebauungsplan wurde 1995 erstellt. In diesem ist das Grundstück bereits als Bauland enthalten. Die Baufenster mehrerer nebeneinanderliegender Grundstücke wurden "mit dem Lineal" in eine Flucht gelegt. Nach der Vermessung im Jahre 2001 fiel dann irgendwann auf, dass die Frontgrenzen der Grundstücke keineswegs eine Linie bilden, sondern teilweise mehrere Meter nach hinten springen. Die Gemeinde hatte darauf eine Änderung des B-Planes beschlossen (Baufenster um 7 m nach hinten ). Aus verschiedenen Gründen (Finanzen, Verwaltungsinstanzen usw) ist daraus nichts geworden.
Da steh ich nun ... -
Die generelle Frage ist jetzt ...
Die generelle Frage ist jetzt ob das tatsächliche Flurstück noch mit dem Flurstück aus dem Bebauungsplan übereinstimmt. Dieses wird auch bei größeren Flächenabweichungen regelmäßig verneint, mit der Konsequenz der Rückabwicklung. Erstaunlich ist diese Flächenverkleinerung allemal, da eigentlich erst die Flächen aufgemessen werden und danach der Plan erstellt wird. Was sagt denn der seinerzeit beurkundende Notar dazu? -
Unbebaubares Grundstück
In der Regel orientiert sich ein Bebauungsplan nicht an den vorhanden Grundstücksgrenzen. Vielmehr ist es Aufgabe der Eigentümer, nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bebaubare Grundstücke zu bilden. Manchmal ist auch die Gemeinde bereit, diese Aufgabe im Rahmen etwa eines Baulandumlegungsverfahrens zu übernehmen. -
Bebauungsplan Fehlerhaft - Chance
Hallo Herr Hübner,
ist auch eine Chance, so zu bauen, wie Sie möchten. Habe ich in Niederbayern auch schon so durchgezogen. Der Schutzbereich der Starkstromleitung zog sich durch die Baulinien des Gebäudes.
Mit einem guten Architekten und etwas Verhandlungsgeschick könnte man dies schon erreichen. Auf keinen Fall würde ich noch etwas Grund dazu kaufen.
Mit freundlichen Grüßen -
Chance hört sich gut an
- allerdings habe ich noch keine richtige Idee, wie ich die Verhandlungen angehen soll. Jetzt weiß ich schon mal, dass es um ca. 70 m² gehen soll, die ich dazukaufen "möchte". Der Preis ist sicher kein Thema, viel eher würden mich die Kosten für Vermessung, Notar, Grundbuch etc. stören. Da gehen vorsichtige Schätzungen in Richtung 2,5 - 3 T€.
@ Herr Rieder
Wie sind Sie die Sache denn angegangen? -
Chance
Hallo Herr Hübner,
bin mit meinen Bauherrn zur Gemeinde gegangen. Dort haben wir den Entwurf vorgelegt und mit der Gemeinde ein Einvernehmen erreicht.
Das heißt, wir haben entgegen den Vorgaben des Bebauungsplan planen und entwerfen können. z.B. statt des vorgeschriebenen Satteldachs haben wir ein Pultdach geplant und genehmigt bekommen. Halt so typisch bayerisch - ein bißlerwas geht immer.
Mit freundlichen Grüßen -
Befreiung?
ich verstehe die Gemeinde nicht. für solche fälle gibt es schließlich das mittel der Befreiung. wenn keine nachbarinteressen dagegenstehen, sollte hier eine Einigung getroffen werden können. bei dem Gespräch sollte ein kompetenter Architekt dabei sein.
wenn das nicht klappt, rate ich ihnen, sich von einem Anwalt für Verwaltungsrecht (schwerpunkt Baurecht) beraten zu lassen. ggf. kann er den Bebauungsplan auseinandernehmen. verfahrensfehler und sonstige pannen kommen nicht eben selten vor. es gibt fälle, da konnte dann nach § 34 gebaut werden ... und die Gemeinde muss neu aufstellen. auch nicht billig..
schöne Grüße
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