Da das Sachwertverfahren in der Regel wesentlich höhere Werte als das Einheitswertverfahren liefert (und damit jedes Jahr höhere zu zahlende Grundsteuer!), würde ich gerne das Sachwertverfahren anwenden können.
Bundesland: Bayern
Die Grenze hierfür sind doch normalerweise 220 m², oder?
Ich habe hier "meinen" Grundriss vorliegen und ein Problem.
DGAbk.: Grundflächen mit einer Raumhöhe >= 1.50 m
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Kind 1 17,84
Kind 2 17,85
Gast 17,95
Schlafen 20,00
Bad 13,70
Balkon 8,51
Diele 16,91
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Summe 112,76
EGAbk.:
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Windfang 5,25
WC 4,26
Speis 5,06
Küche 15,81
Wohnen/Essen 54,25
HWR 12,71
Diele 15,05
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Summe 112,39
KG: da Hanglage, Wohnkeller mit beheizten Räume mit voller Wohnraumhöhe und Fenster 126/126, BRH 100
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Party 26,93
Büro 26,91
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Summe 53,84
KG: beheizte Räume mit voller Wohnraumhöhe, ohne Fenster
Diele 16,00
Macht eine Gesamtsumme von 294,99 m²
Wenn ich die Kellerflächen nicht mitrechnen müsste, käme ich auf eine Summe von 225,15 - wenn ich dann noch ein paar Zentimeter irgendwo abzwacke, wäre ich Ruckzuck unter 220 m² und damit im grünen Bereich
Muss ich alle angegebenen Räume als Wohnfläche rechnen?
Wie bekomme ich die Kellerfläche aus der Wohnflächenberechnung?
Würde es reichen, in den Plan einfach Keller 2 und Keller3 anstatt "Party" und "Büro" zu schreiben?

Würde es reichen, im Keller eine Tür zum getrennten Zugang von außen vorzusehen?
Ich möchte eigentlich weder ein "Treppenhaus" (Treppe ist jetzt durchgängig im Flur, ohne Türen KG/EG/DG), um getrennte Einheiten zu schaffen, noch auf meinen Wohnkeller verzichten
Plan ist zwar noch nicht ganz fertig, aber bei Bedarf könnte ich eine Ansicht im Internet zur Verfügung stellen ...
Danke für alle Tipps
Walter