unerschlossenes, isoliertes Grundstück mit Geh- und Fahrtrecht (Gehrecht, Fahrtrecht)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

unerschlossenes, isoliertes Grundstück mit Geh- und Fahrtrecht (Gehrecht, Fahrtrecht)

Ein Grundstück (ca. 650 m²) in Nürnberg/Bayern, ist unerschlossen und isoliert in Mitten einer bebauten Einfamilienhaus-Wohngegend. Dieses Grundstück ist nur über ein dienendes Grundstück (Grunddienstbarkeit -Geh- und Fahrtrecht (Gehrecht, Fahrtrecht)- von 1951) zu erreichen.
Dieses Grundstück soll an einen Bauträger verkauft werden, mit der Absicht einen Drei-Spänner zu errichten. Welche Rechte und Pflichten hat der Besitzer des dienenden Grundstückes? Muss er zulassen, dass die Zufahrt zum Grundstück so verändert wird, damit Baufahrzeuge und Bagger zum Grundstück gelangen können. Welche Zugeständnisse muss er machen? Kann das Grundstück erschlossen werden, obwohl es isoliert liegt und für das dienende Grundstück nur Geh- und Fahrtrecht (Gehrecht, Fahrtrecht) eingetragen ist?
Vielen Dank für Unterstützung.
  • Name:
  • Klaus Dennerlein
  1. Achtung: Laienmeinung!

    Das Geh- und Fahrtrecht (Gehrecht, Fahrtrecht) wurde ja beim Notar beurkundet. Aus der Urkunde muss sich ja zweifelsfrei der Umfang des Rechtes ergeben (Wo liegt die Zuwegung, wie breit ist diese, eventuelle sonstige damit verbundene Rechte).
    Eine erforderliche Erschließung ist m.E. durch das Geh- und Fahrtrecht (Gehrecht, Fahrtrecht) nicht abgedeckt. Dafür muss zwischen Ihnen und dem Bauträger ein gesonderter Vertrag (Grunddienstbarkeit  -  Leitungsrechte) geschlossen werden.
    Sie können aber nicht gezwungen werden, einem solchen Vertrag zuzustimmen. Allerdings können Sie sich die Zustimmung ja auch bezahlen lassen. (Preis ist wohl reine Verhandlungssache).
    Wenn die noch fehlende Erschließung aber über andere Grundstücke hergestellt werden kann, ...
  2. Also im Rahmen der Baugenehmigung ...

    Also im Rahmen der Baugenehmigung muss die Erschließung gesichert sein. Privatrechtlich besteht erwähntes Recht. Erschließung gesichert heißt aber auch öffentlich-rechtlich = Baulast. Da diese offenbar nicht vorhanden ist, würde eine Baugenehmigung schon scheitern (siehe auch: Baulast in der Suche-Funktion).

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