Wer kann uns helfen? Unser Grundstück liegt im Außenbereich und zu 3/4 im Überschwemmungsgebiet eines kleinen Baches in Hessen, 65594). Laut Informationen, darf man in Hessen im Innenbereich auch im Überschwemmungsgebiet bauen. Da unser Grundstück als Außenbereich eingestuft ist, haben wir nun auf Anraten des Kreisbauamtes bei der Gemeinde eine Klarstellungs-Satzung beantragt, die dann durch den Magistrat nicht zustande kam, da diese ausführten, dass diese Satzung in unserem Fall nicht zulässig ist. Auf nochmalige Nachfrage beim Kreisbauamt erklärte man uns wir sollten besser eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung (Entwicklungssatzung, Ergänzungssatzung) beantragen, so bekämen wir das Grundstück in den Innenbereich eingestuft und somit würde nach § 34 beurteilt. Doch leider hat uns niemand (auch der Architekt nicht) darüber informiert, dass in diesem Falle ein Antrag auf Planung (Bebauungsplan) folge und nach Genehmigung des Bebauungsplan durch die zuständigen (69?) Behörden diese Satzung erst in Kraft tritt. Somit stellt sich die Frage ob wir hier das Kostenrisiko für die Planung eingehen, wenn die Naturschutzbehörde und Wasserbehörde hier mit Sicherheit Einwendungen gegen den Bebauungsplan abgeben. Unser Dorf (300 Einwohner) wird durch den Bach in zwei Teile getrennt, die Ortsbrücke verbindet die zwei Teile. An beiden Seiten des Baches stehen bereits ältere Häuser die direkt am Bach angrenzen, also kein Abstand zum Gewässer. Unser Grundstück liegt angrenzend an die Brücke, somit augenscheinlich direkt im Ortskern. Die Erschließung wäre gesichert. Wir wohnen in einem Mietshaus genau gegenüber dieses Grundstückes. Die Zufahrtsstraße wird von den Mietern genutzt. Rechts und links liegen jeweils 6 Grundstücke. Auf der Seite des Mietshauses sind alle Grundstücke bebaut. Die Seite des betreffenden Grundstückes ist nur zum Teil bebaut (Garagen, Lagerhalle) Am Ende der Straße steht bereits auf der Seite unseres Grundstückes ein Wohnhaus, was allerdings zu der oberhalb verlaufenden Querstraße gehört, also nicht zur maßgeblichen Straße. Hinter unserem Grundstück befinden sich nur Wiese und Wald. Angeblich laut Ortsvorsteher verlaufe die Ortsgrenze hinter den Grundstücken. Gemeinde teilte mit, die Grundstücke seien als Mischgebiet eingetragen. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung (Entwicklungssatzung, Ergänzungssatzung) wurde nun vom Magistrat beschlossen und auf Anfrage erklärte man mir, dass wir nun einen Antrag auf Planung stellen müssten. Ein Baugebiet ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten und das letzte wurde vor 10 Jahren erschlossen. Leider konnte uns bisher auch noch keiner Auskünfte erteilen, die der Wahrheit entsprachen. Wir wurden von der Gemeinde zum Kreisbauamt geschickt und wieder zurück. Hin und Her. Keiner wollte uns verbindlich mal erklären wie es weiter geht. Die Gemeinde hat zwar ihren guten Willen gezeigt, in dem sie die anderen Eigentümer der Grundstücke angefragt hat, die ganze Straßenseite erschließen zu lassen, diese jedoch sind schon alle sehr alt und haben kein Interesse daran.
Wer kann uns weiter helfen.
Wir sind über jeden Hinweis dankbar!
Gruß Yvonne
Bauen im Außenbereich am Bachlauf - Gemeinde unterstützt Vorhaben mit Satzung - Kostenrisiko eingehen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauen im Außenbereich am Bachlauf - Gemeinde unterstützt Vorhaben mit Satzung - Kostenrisiko eingehen?
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