Baugenehmigung abgelehnt, Bestandsschutz, verschiedene Argumentationen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung abgelehnt, Bestandsschutz, verschiedene Argumentationen

Hallo,
ich versuche schon seit geraumer Zeit, mein Häuschen im Grünen zu verschönern, stoße aber auf erheblichen Widerstand, ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Das Haus wurde gegen Ende des zweiten Weltkriegs gebaut, was ich nach langer Recherche auch durch Luftbilder beweisen kann, und wurde seitdem als Wohnhaus genutzt.
Der Bau fand damals ohne Genehmigung statt, wodurch sich meine erste Frage ergibt: gab es damals durch die Kriegswirren so etwas wie eine "Genehmigungsfreie Zeit"? Gibt es eine Möglichkeit, das Haus zu legalisieren, obwohl es heute nicht mehr genehmigt würde?
Das Haus ist sehr klein, es hat eine Grundfläche von 55 m², keinen Keller oder Dachboden. Deswegen hatten meine Frau und ich vor, ein weiteres Stockwerk als Holzkonstruktion zu bauen und einen 2-stöckigen Anbau mit ca. 12 m² Grundfläche zu errichten. Da wir im Überschwemmungsgebiet eines Flusses liegen hatten wir den größten Widerstand durch die Untere Wasserbehörde erwartet, welche uns nach einer Grundstücksbegehung unter Erfüllung bestimmter Auflagen grünes Licht gab.
Nach unserer Bauvoranfrage kamen dann zahlreiche Begründungen für die Ablehnung durch das Bauamt: zuerst verwiesen sie auf die fehlende Genehmigung, obwohl sie selber in einem ihrer Schreiben einen Bestandsschutz als gegeben ansahen. Dann wurde mit dem Bebauungsplan argumentiert, der unser Grundstück als Grünfläche ausweist und merkwürdigerweise auch die beiden bebauten Nachbargrundstücke als solche überplant (ist das möglich?), und letztlich, als wir unsere Anbaupläne immer weiter reduziert hatten und alle denkbaren Kompromisse vorgeschlagen hatten (Grasdach, Bepflanzung nach Vorgaben der Naturschutzbehörde, schriftliche Fixierung, dass keine weiteren Maßnahmen beantragt werden) wurde uns mitgeteilt, dass wir nichts davon realisieren dürfen, damit keine "Verfestigung der Wohnnutzung" stattfindet. Das Nachbarhaus wurde gerade renoviert, die Wohnnutzung ist also schon verfestigt. Was kann ich noch tun, um den Wohnraum den normalen Verhältnissen anzupassen (wir wollen ja wirklich nur das nötigste)?
Eine verwaltungsrechtliche Klage hätte laut Auskunft unseres Anwalts kaum Erfolgschancen, aber mit Verhandlungsbereitschaft kommen wir auch nicht weiter.
Ein riesiges Dankeschön schon mal an diejenigen, die sich die Mühe gemacht haben, diesen langen Text bis hierhin zu lesen, über einen hilfreichen Rat würde ich mich sehr freuen.
  • Name:
  • Hendrik Dijkstra
  1. Schwierig

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ohne die genaueren Hintergründe ist eine abschließende Aussage schwer zu machen.
    Zu verschiedenen Punkten:
    Bestandsschutz: Wenn das Gebäude irgendwann mal genehmigungsfähig gewesen ist, greift eine Art Bestandsschutz. Das Gebäude ist aber trotzdem noch ein Schwarzbau.
    Baurecht: Ich vermute, dass das Vorhaben im Außenbereich (§ 35) lag bevor der Bebauungsplan erlassen wurde.
    Ich sehe erstmal kaum Chancen, eine tiefergehende Prüfung ist ohne die genaueren Unterlagen / Kenntnis der Umgebung nicht möglich ...
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