Freiflächennutzungsplan für Wiese: Pflicht, Kosten & Landschaftsarchitekt?
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Freiflächennutzungsplan für Wiese: Pflicht, Kosten & Landschaftsarchitekt?

Hallo,
ich habe ein Schreiben vom Landratsamt bekommen das ich einen Freiflächennutzungsplan vorlegen muss. Der Bauplatz ist momentan Wiese und soll auch Wiese bleiben, halt nur mit Haus drin.
Das Haus erfüllt auch alle Auflagen in Bezug auf der Fläche die verbaut werden darf.
Bin ich verpflichtet soetwas vorzulegen? Muss ich wirklich einen Landschaftsarchitekten damit beauftragen, ist natürlich auch wieder extra kosten?
Ich habe das noch von keinem anderem gehört das er soetwas vorlegen musste.
Danke
Andreas
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    Ein Freiflächennutzungsplan ist eine zeichnerische und textliche Darstellung der Freiflächen auf einem Grundstück. Er zeigt, wie die unbebauten Flächen gestaltet und genutzt werden sollen.

    Ob Sie zur Vorlage eines solchen Plans verpflichtet sind, hängt von den jeweiligen Bauvorschriften Ihres Bundeslandes und den spezifischen Auflagen des Landratsamtes ab. Auch wenn der Bauplatz als Wiese erhalten bleiben soll, kann ein Freiflächennutzungsplan gefordert werden, um die Eingrünung und den Umgang mit der natürlichen Umgebung zu regeln.

    Ich empfehle Ihnen, die genauen Gründe für die Anforderung des Plans beim Landratsamt zu erfragen. Ein Landschaftsarchitekt kann Ihnen bei der Erstellung des Plans helfen und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Die Kosten für einen solchen Plan variieren je nach Umfang und Komplexität des Projekts.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit des Plans mit dem Landratsamt und holen Sie Angebote von Landschaftsarchitekten ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Freiflächennutzungsplan
    Ein Freiflächennutzungsplan ist ein Plan, der die Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen eines Grundstücks darstellt. Er ist Bestandteil der Bauplanung und dient dazu, die Einhaltung der Bauvorschriften und Umweltstandards sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsplan
    Landschaftsarchitekt
    Ein Landschaftsarchitekt ist ein Fachmann für die Planung, Gestaltung und den Schutz von Freiflächen und Landschaften. Er verfügt über Kenntnisse in den Bereichen Pflanzenverwendung, Freiraumplanung, Umweltrecht und Bauwesen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Stadtplaner
    Landratsamt
    Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die für die Verwaltung eines Landkreises zuständig ist. Es ist unter anderem für die Baugenehmigung und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Gemeinde, Baubehörde, Bauamt
    Bauvorschriften
    Bauvorschriften sind Gesetze und Verordnungen, die die Bebauung von Grundstücken regeln. Sie enthalten Bestimmungen über die Art und Weise der Bebauung, die Größe und Lage von Gebäuden sowie die Gestaltung der Freiflächen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie wird vom Landratsamt oder der Gemeinde erteilt, wenn das Bauvorhaben den Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Baubeginn
    Grünordnungsplan
    Ein Grünordnungsplan ist ein Fachplan, der die Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Grünflächen in einer Gemeinde oder Region darstellt. Er ist Bestandteil der Landschaftsplanung und dient dazu, die ökologischen Funktionen der Grünflächen zu sichern.
    Verwandte Begriffe: Landschaftsplan, Freiflächennutzungsplan, Biotopkartierung
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Bestimmungen über die Art der Nutzung, die Bebauungsdichte, die Bauweise und die Gestaltung der Freiflächen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Freiflächennutzungsplan?
      Ein Freiflächennutzungsplan ist ein Bestandteil der Bauplanung und stellt die Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen eines Grundstücks dar. Er beinhaltet Informationen über Bepflanzung, Wege, Stellplätze und andere Elemente der Freiflächengestaltung.
    2. Warum fordert das Landratsamt einen Freiflächennutzungsplan?
      Das Landratsamt fordert einen Freiflächennutzungsplan, um sicherzustellen, dass die Freiflächengestaltung den örtlichen Bauvorschriften und Umweltstandards entspricht. Auch wenn der Bauplatz als Wiese erhalten bleiben soll, kann der Plan erforderlich sein, um die Eingrünung und den Umgang mit der natürlichen Umgebung zu regeln.
    3. Brauche ich einen Landschaftsarchitekten für die Erstellung des Plans?
      Ein Landschaftsarchitekt verfügt über das Fachwissen, um einen Freiflächennutzungsplan zu erstellen, der alle relevanten Aspekte berücksichtigt und den behördlichen Anforderungen entspricht. Die Beauftragung eines Landschaftsarchitekten ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass der Plan genehmigungsfähig ist.
    4. Welche Kosten entstehen für einen Freiflächennutzungsplan?
      Die Kosten für einen Freiflächennutzungsplan variieren je nach Umfang und Komplexität des Projekts sowie nach den Honorarsätzen des Landschaftsarchitekten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
    5. Was passiert, wenn ich keinen Freiflächennutzungsplan vorlege?
      Wenn Sie keinen Freiflächennutzungsplan vorlegen, obwohl dieser gefordert ist, kann das Landratsamt die Baugenehmigung verweigern oder andere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bauvorschriften sicherzustellen.
    6. Was beinhaltet ein Freiflächennutzungsplan?
      Ein Freiflächennutzungsplan beinhaltet Informationen über die vorhandene Vegetation, geplante Bepflanzungen, Wegeführungen, Stellplätze, Zäune, Mauern und andere Elemente der Freiflächengestaltung. Er kann auch Angaben zur Entwässerung und zum Schutz des Bodens enthalten.
    7. Wie lange ist ein Freiflächennutzungsplan gültig?
      Die Gültigkeit eines Freiflächennutzungsplans ist in der Regel nicht zeitlich begrenzt. Er gilt so lange, bis Änderungen an der Freiflächengestaltung geplant sind, die eine Anpassung des Plans erforderlich machen.
    8. Kann ich den Freiflächennutzungsplan selbst erstellen?
      Grundsätzlich können Sie den Freiflächennutzungsplan selbst erstellen, wenn Sie über das erforderliche Fachwissen verfügen. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Landschaftsarchitekten zu beauftragen, um sicherzustellen, dass der Plan den behördlichen Anforderungen entspricht und genehmigungsfähig ist.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bebauungsplan verstehen
      Informationen zu Inhalten und Bedeutung von Bebauungsplänen.
    • Landschaftsplanung Grundlagen
      Einführung in die Ziele und Aufgaben der Landschaftsplanung.
    • Baugenehmigungsprozess
      Schritte und Anforderungen für die Erteilung einer Baugenehmigung.
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      Überblick über die Honorare und Leistungen von Landschaftsarchitekten.
    • Grünflächengestaltung im Garten
      Tipps und Ideen für die Gestaltung von Gärten und Freiflächen.
  2. Freiflächennutzungsplan: Architekt lieferte Begrünungsplan

    Begrünungsplan
    musste ich schon vor 18 Jahren vorlegen, bevor ich die Baugenehmigung erhielt.
    Hat mir mein Architekt geliefert. Nachgefragt hat dann niemand mehr.
    Gruß
  3. Freiflächennutzungsplan: Grundlagen – Bebauungsplan & Nutzung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Grundlage
    ein paar Fragen ...
    • Bauen Sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der auch Festsetzungen zur Eingrünung enthält?
    • Bauen Sie ein Mehrfamilienhaus?
    • Ist ein Teil des Gebäudes gewerblich genutzt?
    • Ist bei Ihrem Bauantrag das gesamte Grundstück incl. der evtl. vorhandenen geschützten Bäume dargestellt?
  4. Freiflächennutzungsplan: Wiese ohne Bebauungsplan – Verwunderung

    Das ist was mich wundert
    Herr Fuchs, es gibt keinen Bebauungsplan für das Grundstück, es ist ein normales Einfamilienhaus mit EG und DGAbk.. Es gibt keine gewerbliche Nutzung und es ist nur Wiese, auch rundherum.
    Außerdem ist alles in Familienbesitz was außenrum ist, nicht einmal eine oefferntlich Straße geht zu dem Grundstück.
    Und das macht mich ein wenig stutzig, es müssen keine Bäume gerodet werden oder ähnliches. Auf meinem Bauplan ist das ganze Grundstück mit dem Haus zu sehen, da alles Wiese ist und eigentlich auch Wiese bleiben soll ist natürlich auch nichts im Bauplan eingezeichnet.
  5. Korrektur: Namensverwechslung im Freiflächennutzungsplan-Thread

    Entschuldigung
    Ich meinte natürlich Herr Halbinger. Und meinen Namen habe ich auch vergessen.
    • Name:
    • Andreas
  6. Freiflächennutzungsplan: Wiese im Außenbereich? Ausgleichsflächen!

    Foto von

    Wiese  -  Außenbereich?
    Ist die Wiese / Ihr Baugrundstück (teilweise) im Außenbereich?
    Dann sind sog. Ausgleichsflächen nachzuweisen.
  7. Freiflächennutzungsplan: Grundstück als Bauplatz ausgewiesen

    Außenbereich?
    Ich weiß jetzt nicht ob ich das richtig verstanden habe aber es geht nur um das komplette Grundstück das auch so als Bauplatz ausgewiesen ist. Ansonsten will ich in die Freiflächen nichts einbeziehen eben nur das Land das um das Haus war und auch bleiben wird.
  8. Definition: Außenbereich – Was gilt beim Freiflächennutzungsplan?

    Foto von

    Definition Außenbereich: alles was außerhalb der bebauten Ortsteile und außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegt.
    Definition Außenbereich: alles was außerhalb der bebauten Ortsteile und außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegt.
    z.B. einzelne Höfe, kleine Weiler usw. gelten als Außenbereich; u.U. auch einzelne Gebäude in Ortsrandlage.
    Fragen Sie doch Mal beim LRA nach, warum Sie einen brauchen (Rechtsgrundlage).
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Freiflächennutzungsplan für Wiese: Pflichten & Kosten

    💡 Kernaussagen: Ein Freiflächennutzungsplan kann auch für unbebaute Grundstücke erforderlich sein. Die Notwendigkeit hängt von Faktoren wie Bebauungsplan, Lage im Außenbereich und den Anforderungen des Landratsamts ab. Ein Landschaftsarchitekt kann bei der Erstellung helfen. Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Plans.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Freiflächennutzungsplan: Wiese im Außenbereich? Ausgleichsflächen! sind im Außenbereich Ausgleichsflächen nachzuweisen, was die Erstellung eines Freiflächennutzungsplans erforderlich machen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Freiflächennutzungsplan: Architekt lieferte Begrünungsplan zeigt, dass ein Architekt bereits vor Jahren einen solchen Plan im Rahmen der Baugenehmigung erstellt hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Rechtsgrundlage für die Anforderung des Freiflächennutzungsplans beim Landratsamt ab, wie im Beitrag Definition: Außenbereich – Was gilt beim Freiflächennutzungsplan? empfohlen. Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, da dies Ausgleichsflächen erforderlich machen könnte. Fragen Sie Ihren Architekten oder einen Landschaftsarchitekten nach Unterstützung bei der Erstellung des Plans.

    Die Diskussion verdeutlicht, dass die Pflicht zur Vorlage eines Freiflächennutzungsplans von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter das Vorhandensein eines Bebauungsplans, die Art der Nutzung (privat oder gewerblich) und die Lage des Grundstücks (Innen- oder Außenbereich). Auch wenn das Grundstück als Bauplatz ausgewiesen ist, kann ein Freiflächennutzungsplan erforderlich sein, wie im Beitrag Freiflächennutzungsplan: Grundstück als Bauplatz ausgewiesen erwähnt wird. Die Klärung der genauen Gründe für die Anforderung beim Landratsamt ist daher essenziell.

    Die Kosten für einen Freiflächennutzungsplan können variieren, abhängig vom Umfang der erforderlichen Leistungen und dem Honorar des beauftragten Landschaftsarchitekten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Landratsamt kann helfen, den genauen Umfang des benötigten Plans zu definieren und somit Kosten zu sparen.

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