Wir wohnen in einem Neubaugebiet, in dem laut Bebauungsplan hinter unseren Bauland eine private Grünfläche liegt, die leider unseren Nachbarn gehört. Das 'leider' bezieht sich nun vor allem darauf, dass die Nachbarn hinter unserem Grundstück in Verlängerung des Ausblickes aus unserem Wohnzimmer in die sonst grüne Umgebung eine Gerätehütte aufstellen wollen.
Da der Bebauungsplan Nebenanlagen außerhalb der Baufläche ausschließt, haben wir gegen den Bauantrag eine Einwendung vorgetragen. Dabei hatte ich mich auch darauf berufen, dass in meinen Augen eine solche Gerätehütte den Zielen der Privaten Grünfläche zuwiderläuft. Schließlich wird wo erstmal eine Hütte steht auch schnell eine zweite, dritte etc. bei den anderen Nachbarn genehmigt und zu der Hütte werden dann in schwäbischer Manier ein Anhänger und diverse landwirtschaftliche Geräte davorgestellt.
Unser Einwand wurde aber vom Baurechtsamt als nicht schwerwiegend abgelehnt, wobei auf das Argument mit der privaten Grünfläche nicht eingegangen wurde.
Jetzt suche ich ein paar schlaue Leute die uns Auskunft geben können, inwieweit wir Möglichkeit haben gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen und ob die Argumentation mit dem 'Ausschluss der Nebenanlagen außerhalb der Baufläche' oder die mit der 'Störung der Privaten Grünfläche' mehr Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem möchte ich wissen, wie die Form eines solchen Widerspruchs aussehen muss.
Vielen Dank im Voraus
Gerätehütte in Privater Grünfläche
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Gerätehütte in Privater Grünfläche
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Widerspruch
haben Sie mal mit Ihren Nachbarn gesprochen? Gibt es nicht die Möglichkeit, die Hütte optisch verschwinden zu lassen durch Begrünung der Umgebung?
Möchten Sie wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen und ewigen Nachbarschaftsstreit provozieren?
Ansonsten Landesbauordnung -
ewiger Streit
Der Streit ist ewig, ob mit Nachbar oder Amt.
Es geht um einen Ermessensspielraum, später um die Verhältnismäßigkeit und dann darum, ob man was verbieten kann, was jahrelang geduldet ist.
Es kommt auf den "Nasenfaktor" an, wem also die Nase gefällt oder nicht.
Eine Behörde ist geschult darin, etwas zu begründen oder abzulehnen.
Die Behörde geht mit der Argumentation bis vors Verwaltungsgericht weil grundsätzlich gilt: die Behörde macht keine Fehler!
Beispiele für Behördenargumente: kein öffentliches Interesse vorhanden, oder: Reduzierung des Ermessensspielraums auf Null kann nicht verlangt werden usw.
Sie brauchen einen Anwalt fürs Verwaltungsrecht.
Eine Lösung kann ich Anbieten:
Der Nachbar duldet einen Sichtschutzzaun 2 m hoch an der Grenze, Sie dulden die Hütte, oder Sie stellen den Zaun 3 Meter vor die Grenze und lagern dahinter allen Kruschel und einen Komposthaufen.
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