Maschinenhalle im Außenbereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Maschinenhalle im Außenbereich
Hallo,
Ich würde gerne eine Maschienenhalle im Außenbereich Aufstellen, ich bin nebenberuflicher Landwirt in Bayern.
Die Wiese dich ich mir zum bauen vorstelle liegt aber in einem Wasserschutzgebiet, oder Landschaftsschutzgebiet.
Ist diese Halle nach § 35BauGB genehmigungsfrei?
Darf ich sie errichten?
Ich würde gerne eine Maschienenhalle im Außenbereich Aufstellen, ich bin nebenberuflicher Landwirt in Bayern.
Die Wiese dich ich mir zum bauen vorstelle liegt aber in einem Wasserschutzgebiet, oder Landschaftsschutzgebiet.
Ist diese Halle nach § 35BauGB genehmigungsfrei?
Darf ich sie errichten?
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Nähere Angaben:
Zur Beurteilung sind nähere Angeben erforderlich:- Größe der Halle
- wird die Halle wirklich für die Landwirtschaft benötigt?
- wie groß ist der Betrieb?
Ob die Halle möglich ist, ist eher fraglich, da ein "öffentlicher Belang (Naturschutz) entgegen steht" (vgl. § 35 BauGB). Ob trotzdem eine Bebauung zugelassen werden kann, sollten Sie mit dem Landratsamt (als untere Bauaufsichtsbehörde und als untere Naturschutzbehörde) besprechen.
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Hallo Herr Halbinger
Die Halle soll 7 m X 10 m sein.
Es sollen Brennholz, Langholz und Anhänger eingestellt werden.
Der Betrieb ist eigentlich sehr klein, ein Kleiner Wald (3 HaAbk.) ,
mehrere Äcker (6 ha).
Eigentlich nur noch Hobby.
Ich dachte eigentlich, dass ich die Halle ohne jehmand fragen zu müssen aufstellen darf.
Nur mit dem Landschaftsschutzgebiet war ich mir nicht sicher.
Wie soll ich vorgehen? -
Die Halle ist bis zu einer Dachfläche von 140 m² genehmigungsfrei.
Die Halle ist bis zu einer Dachfläche von 140 m² genehmigungsfrei.
Ob Sie allerdings zulässig ist, ist eine andere Sache.- Sie müssen nachweisen (z.B. durch entsprechende Betriebsbeschreibung), dass die Halle für den landw. Betrieb erforderlich ist.
- Ob Sie im Wasserschutzgebiet oder im Naturschutzgebiet bauen können, hängt auch von den konkreten Bestimmungen der jeweiligen Satzung ab. Auch kann es sein, dass Sie sog. Ausgleichsflächen nachweisen müssen oder andere Aufalgen gelten. Näheres besprechen Sie aber am besten mit Ihrer Naturschutzbehörde