Hallo,
ich versuch's nochmal, vielleicht kann mir ja doch jemand helfen.
Wir möchten gerne in einem Gartengrundstück (Landkreis Günzburg/Bayern) das ca. 2000 m² groß ist ein Einfamilienhaus mit Garage erstellen. Das Problem hierbei ist, dass sich das Grundstück nicht im aktuellen Bebauungsplan befindet, was folgenden Hintergrund hat:
1998 wurde Aufgrund des Bauvorhabens eines Tagungshotels ein Bebauungsplan erstellt, in dem auch das Gartengrundstück meines zukünftigen Schwiegervaters einbezogen war. Da er zu diesem Zeitpunkt noch eine Landwirtschaft Betrieb und im ersten Entwurf des Bebauungsplans direkt neben seinem Grundstück eine Wendeplatte eingeplant war (und er somit mit Landwirtschaftlichen Fahrzeugen eine schlechte Zufahrt oder Bearbeitung seiner Fläche gehabt hätte - oder so ähnlich) ließ er nach Anraten des Landwirtschaftsamt dieses Gartengrundstück aus dem Bebauungsplan herausnehmen, was natürlich ein großer Fehler war.
Jetzt hat er die Landwirtschaft aufgegeben und wir würden gerne in diesem Garten ein Einfamilienhaus erstellen. Um überhaupt zu wissen ob dort gebaut werden kann, haben wir an das zuständige Landratsamt eine Bauvoranfrage gestellt, welche auch positiv beantwortet wurde.
Auch bei den ersten Gesprächen mit der Stadt wurde stets beteuert, dass die Änderung des Bebauungsplans kein Problem wäre, da die Stadt auch noch Änderungen vor hätte.
Danach haben wir Ende Mai 2003 schriftlich die Änderung des Bebauungsplan beantragt.
Leider erfuhren meine Lebensgefährtin und mein zukünftiger Schwiegervater jetzt in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Stadtbaumeister, dass die Änderung ein Riesenaufwand wäre und wir mit mindestens 5.000,-- € rechnen müssen. Gleichzeitig haben Sie die letzte Seite des Angebots mit der Gesamtzusammenstellung eines Architekturbüros erhalten, wo auch ein Betrag von knapp 5.000,-- € inkl. MwSt ausgewiesen war. Allerdings wissen wir jetzt natürlich nicht ob nur die hereinnahme eines Flurgrundstücks mit ca. 2000 m² so hohe Kosten verursacht, oder ob wir die Änderungen der Stadt so beiläufig mitbezahlen sollen. Was uns auch noch etwas stutzig macht, sind zwei Aktenvermerke auf dem Angebot des Architekturbüros die vom März 2003 stammen, wo wir überhaupt noch keine Anfrage an die Stadt gestellt hatten.
Es wäre ganz toll, wenn uns jemand Auskunft geben könnte, der sich mit Bebauungsplänen und Honorarverordnungen auskennt. Sollten die Kosten gerechtfertigt sein, sind wir selbstverständlich bereit diese zu tragen, wir möchten nur ausschließen, dass in Zeiten leerer Stadtsäckel wir die Kosten von anderen übernehmen sollen.
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
R. Ortlieb
Sind die Kosten für Änderung Bebauungsplan angemessen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Sind die Kosten für Änderung Bebauungsplan angemessen?
-
Hallo, ich glaube Sie
werden mit den Kosten leben müssen. Ich hatte mich mal im Raum Dortmund erkundigt und erfahren, das Bebauungsplanänderungen nicht nur von den Ämtern, sondern auch vom Rat der Stadt genehmigt werden. Das heißt jedes Ratsmitglied bekommt eine Kopie, jeder darf seinen Senf dazu geben usw. Das dauert ca. 1-2 Jahre und kostet ohne Ende.
Darauf habe ich dann dankend verzichtet, zumal das positive Ende noch lange nicht gesichert ist. Der Antrag kann auch negativ beschieden werden.
Gruß -
nicht nur Architektenkosten
Die Architektenkosten alleine können nicht 5.000 € ausmachen. Das würde nach HOAI dem kompletten Bebauungsplan für eine Fläche von 5.000 m² entsprechen, nachzuschlagen in § 41 HOAI (Link 1). Wahrscheinlich legt die Gemeinde nach dem Verursacherprinzip einen Teil der Verwaltungskosten um. Neben der eigentlichen Planung sind Auslegung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Abstimmungsmaßnahmen und diverse andere Verwaltungsakte erforderlich. Da lässt sich vieles darstellen bzw. hinrechnen, ohne böse Absicht. Schwacher Trost: der Investition von 2,50 € pro m² Grundstück steht ein Vielfaches an Planungsgewinn gegenüber.
Eine andere Betrachtungsweise: Die Gebührenordnung in Bayern sieht für eine "Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB" (Link 2) folgende Gebühren vor:- 10 v.H. des Werts des Nutzens, der durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens 25 €.
Diese Gebühren würden zutreffen, wenn eine Bebauung genehmigt würde, ohne dass der Bebauungsplan geändert wird. Ich kenne den Baulandpreis in Günzburg nicht genau, aber 10 % vom Planungsgewinn dürften mindestens 5.000 € sein.
-
Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Meißner und Herr Stubenrauch,
ich möchte mich recht hezlich für Ihre Bemühungen bedanken, da ich mich mit solchen Dingen nicht auskenne, weiß ich jetzt wenigstens, dass die Kosten wahrscheinlich nicht überzogen sind.
Danke
MfG
R. Ortlieb
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bebauungsplan, Kosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bebauungsplan, Kosten" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bebauungsplan, Kosten" oder verwandten Themen zu finden.