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Statik für Bauantrag nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Statik für Bauantrag nötig?

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich als Bautechniker in Bayern grundsätzlich eine Statik zum Bauantrag liefern muss? Es geht konkret um das Baugesuch für ein kleines Einfamilienwohnhaus (E+1, ca. 100 m²).
  1. Bayern weiß ich nicht

    Hallo,
    wie es in Bayern konkret aussieht weiß ich nicht. Allgemein kann aber gesagt werden, das ein Standsicherheitsnachweis gefertigt werden muss.
    Teilweise muss er nur eingereicht werden, wird aber nicht geprüft (vereinfate Verfahren). Richtig sein muss er aber in jedem Fall.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Infos ...

  3. hier nicht

    bei dem EFHAbk. wie beschrieben muss keine Statik eingereicht werden. die Standsicherheit muss aber nach Art 13 stets gewährleistet sein! also nicht einreichen nicht mit gar nichts machen verwechseln!
  4. a bisserl a komische frage, oder?

    als Bautechniker sollten sie wissen, was sie aufstellen dürfen  -  und für welche Gebäude
    e. Statik aufgestellt werden muss!
    dass die Genehmigungsbehörden auf die Vorlage eines telefonbuches mit statikdeckblatt
    verzichten, bedeutet i.ü. nicht, dass dieses nicht vorhanden sein muss.
    es gibt  -  sogar im libertinistischen bayern  -  untere bauaufsichtsbehörden, die das
    vorhanden sein des telefonbuches auf der Baustelle prüfen ;-))
  5. Grund der komischen Frage

    Vielen Dank für die Antworten! Selbstverständlich werde ich für das Haus eine Statik anfertigen. Da ich jedoch keine Zusatzqualifikation habe, darf ich, so weit ich weiß, meine eigene Statik nicht bei der Baubehörde einreichen, sondern müsste zusätzlich einen Statiker o.ä. beauftragen. Die Frage ist eben, ob's das unbedingt braucht.
  6. Nicht nachweisberechtigt.

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ohne Zusatzqualifikation sind Sie als Bautechniker nicht nachweisberechtigt. Und dies beschränkt sich nicht auf den Bauantrag. Auf der Baustelle muss ein Nachweis der Standsicherheit aufliegen. (wird wie mls sagt stichprobenartig geprüft)
    Dieser Nachweis muss auch von einer nachweisberechtigten Person (Architekt, Statiker, Bautechniker MIT Zusatzqualifikation ...) erstellt sein. Ihre Berechnungen gelten (auch wenn sie stimmen) nur als Stapel Papier oder als Vorbemessung, aber nicht als Standsicherheitsnachweis im Sinne der BayBoAbk.. Sie kommen nicht um einen Statiker herum.
  7. Alles klar!

    Danke für die Antwort Herr Halbinger.
  8. aber für mich noch net

    @Herr Halbinger:
    Wenn statischer Nachweis, dann nur von einer berechtigten Person, da stimme ich ihnen zu. Mit ihrer Aussage "Auf der Baustelle muss ein Standsicherheitsnachweis ausliegen" komme ich allerdings nicht ganz klar. Wo, an welcher Stelle in der BayBoAbk. steht denn das? . Ist es nicht so, dass nach Art. 57 der Entwurfsverfasser dafür zu sorgen hat, dass die für die Ausführung NOTWENDIGEN Einzelzeichnungen und Einzelberechnungen (darunter verstehe ich den Standsicherheitsnachweis) geliefert werden ...?
    Was notwendig ist und was nicht entscheidet IMHO der Entwurfsverfasser und dafür ist er auch verantwortlich. Wenn der meint, Statische Berechnung ist nicht notwendig, (weil z.B. für den Bau eines Einfamilienhaus excellenter Baugrund ansteht, alle tragenden Wände übereinander stehen und für das Pfettendach günstige Auflagerbedingungen vorherrschen) und er das auch vertreten kann, dann müsste das auch ausreichend sein, so ist jedenfalls meine Interpretation.
    ... und dann käme folglich unser Bautechniker auch um den Statiker herum ...
    MfG Ortwin
  9. Art. 13

    Foto von Martin G. Halbinger

    Grundlage ist Art 13 BayBoAbk.. Ein Gebäude muss standsicher sein. Durch die allgemein eingeführten technischen Regeln (z.B. DINAbk. Normen) wird dies näher definiert. Eigentlich wäre ein Standsicherheitsnachweis nur der Nachweis, das die geplante/ausgeführte Konstruktion den relevanten DIN-Normen und sonstigen eingeführten technischen Regeln entspricht.
    Es ist aber tatsächlich nirgends in der BayBO explizit aufgeführt, dass eine Statik zu erstellen ist.

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