Nutzung einer Grenzgarage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nutzung einer Grenzgarage
Mein lieber Nachbar benutzt seine Garage in letzter Zeit häufig als Werkstatt. Da die Garage direkt an meinen Garten angrenzt führt dies häufig zu einer Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung. Die Garage ist nicht auf dem Hauptgrundstück errichtet worden, sondern nur durch einen Weg erreichbar.
An wen kann ich mich wenden?
MfG
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Wartung / Gewerbe
In einer Garage ist eine garagentypische Nutzung zulässig. Dazu gehören eben auch Wartung und kleine Reparaturarbeiten. Eine gewerbliche Nutzung wäre dagegen unzuläsig.
Wenn Sie meinen, dass hier eine unzulässige gewerbliche Nutzung stattfindet, können Sie dies sowohl beim Gewerbeaufsichtsamt (unangemeldetes Gewerbe) als auch bei der Bauaufsichtsbehörde (ungenehmigte Nutzungsänderung) anzeigen. Wenn die dann allerdings keine deutlichen Anzeichen von Gewerbe finden, wird wahrscheinlich nicht eingeschritten (im Zweifel für den "Angeklagten").
PS: Oft werfen die Kontrolleure auch einen Blick auf den Grundstück des Klägers ... und anonyme Anzeigen werden nur selten beachtet. -
insbesondere am Wochenende also wenn man meistens im ...
insbesondere am Wochenende, also wenn man meistens im Garten sitzt, wird mit Schleifhexe, Schweißgerät und Schlagbohrmaschine gewerkelt. Eine gewerbliche Nutzung lässt sich wohl kaum nachweisen, aber muss das den jedes Wochenende sein?
Hätte mich besser gleich gegen die Baugenehmigung für eine überbreite Garage gewehrt, da der Nachbar damals schon Autoreparaturen erwähnte, aber man will es sich ja nicht gleich mit dem Nachbarn versauen. Jetzt ist es zu Spät.
MfG -
Lärmschutzordnung
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Garagentypisch sind Wartungen am Auto
Ich brauche für Wartungen an meinem Auto keine Schlagbohrmaschine, keine Schleifhexe und kein Schweißgerät.
Bei Wartungen am Auto ist mein Auto in der Garage und nicht woanders geparkt.
Nach der Schilderung und der Regelmäßigkeit ist wohl doch eine illegale Nutzung als Werkstatt anzunehmen, denn auch bei der Nutzung als häusliche Werkstatt braucht man diese nicht regelmäßig.
Das Bauamt und das Gewerbeamt wird wegen Geringfügigkeit nicht einschreiten.
Stellen Sie fest, was der Nachbar macht und wie er an Aufträge kommt, dann interessiert das den Arbeitgeber und das Finanzamt.
Persönliche Vorsprachen auf den Ämtern kommen gut an und lassen einen Rückzug zu, wenn man falsch liegt. -
Baugenehmigung
kann ich beim Bauamt als Nachbar Einsicht in die Baugenehmigung verlangen, auch ohne dass mein Nachbar etwas davon erfährt? Ist die erlaubte Nutzung eines Gebäudes in der Baugenehmigung näher beschrieben? Ich möchte sobald ich etwas handfestes gefunden habe in einem persönlichen Gespräch die Sache mit meinem Nachbarn klären ohne gleich eine Behörde einschalten zu müssen.
MfG -
bringt wenig
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Nochmal Baugenehmigung
nochmal zu meiner letzten Frage. Muss mir das Bauamt Einsicht gewähren und darf ich mir eine Zweitschrift ausstellen lassen. Was sind die Voraussetzungen?
Selbst wenn in der Baugenehmigung nur 'Garage' steht, so ist eine andere Nutzung, aus der eine Belästigung entsteht, doch grundsätzlich unzulässig. Im schlimmsten Fall müsste man dann doch erfolgreich klagen können. Zur Beweisführung könnte ich ein Tagebuch anlegen.
MfG