Bayern/ Vorort von Großstadt
Ich würde gerne für meine beiden Kinder ein Baumhaus im hinteren Teil unseres gemieteten Gartengrundstückes errichten lassen.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein 700 m² großen Grundstück auf dem lediglich ein richtig altes Gartenhaus (ca. 20 m²) (Nachkriegszeit) nebst altem angebautem Schuppen (ca. 8 m²) und ebenfalls am Haus angebauten Toilettenhäuschen mit Vorraum (ca. 8 m²) steht. Das Grundstück liegt mitten in einem reinen Wohngebiet mit lauter Ein- bzw. Zweifamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern) in der Straße.
Info:
Wir nutzen dieses Häuschen nur als Wochenendhaus - Wir übernachten auch nicht dort (es gibt gar kein Bett). Leben kann und darf man dort eh nicht - da es nur kaltes Wasser und sonst nur ein "Campingtoilette" also keine vorgeschriebenen Sanitären Anlagen gibt.
Also, ...
... nun zurück zu meiner Frage (übrigens der Eigentümer hat keinerlei Einwände) - darf man dort in 3 alten Tannen mit einer völlig - für den Baum schonenden Art/ Konzept durch einen Profibaumhausbauer) - ein Baumhaus errichten, ohne befürchten zu müssen, dass
a.) es irgendeinem Nachbarn nicht gefällt und ich es wieder wegreißen muss.
b.) eine Baugenehmigung erforderlich ist.
c.) ich mit einer Strafe rechnen muss.
d.) sonstiges ...
So ein Baumhaus kostet nämlich richtig Geld.
Viele liebe Grüße
C. Kramer
Errichtung eines Kinder-Baumhauses! Wer kann Infos zur Erlaubnis geben?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Errichtung eines Kinder-Baumhauses! Wer kann Infos zur Erlaubnis geben?
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Vorbehaltlich dass die Naturschutzbehörde nichts dagegen hat Gebäude ...
Vorbehaltlich, dass die Naturschutzbehörde nichts dagegen hat:
Gebäude bi 75 m³ sind in Bayern genehmigungsfrei, müssen aber trotzdem die Vorschriften einhalten.- Vorgaben, die manches erleichtern:
Das Baumhaus darf nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.
weitergehende Fragen:- wie weit wäre das Baumhaus von den Grundstücksgrenzen entfernt?
- In welcher Höhe soll es errichtet werden?
- Wie hoch (Firsthöhe) ist die Umgebungsbebauung?
- Sind in dem Grundstücksbereich (an der Straße, im rückwärtigen Bereich ...) in dem Sie bauen wollen auf den anderen Grundstücken Gartenhäuschen usw. vorhanden?
-
Baumhaus - ergänzende Angaben
1.
Die Bäume stehen im Dreieck. Die Entfernung des nähesten Baumes zur Grundstücksgrenze Ost beträgt etwa 2 m. Die Entfernung des nähesten Baumes zur Grundstücksgrenze Nord beträgt ca. 7 m und von der Grundstücksgrenze zu Nachbar Süd sind es über 10 m, da das Grundstück 20 m breit ist. Die Entfernung zur Grenze West (Straße) beträgt mehr als 30 m, da da Grundstück 35 m lang ist.
2.
Das Baumhaus soll ca. in einer Höhe von 3 m über dem Boden beginnen und ist ca. 1,70 maximale Höhe in der Mitte. Also Gasamthöhe über dem Boden ca. 4,70 m
Die Firsthöhe der angrenzenden Nachbarhäuser ist unterschiedlich:
Nord: auf alle Fälle höher! -EGAbk., I. OGAbk. und Dach. ca. 7 m?
Ost: Bungalow-Höhe?
Süd: auf alle Fälle höher! -EG, I. OG und Dachgeschoss ca. 7 m?
West: Straße
3.
Auf dem Nachbargrundstück Nord steht ein richtig großes Gartenhaus.
Auf dem Nachbargrundstück Süd steht eine Art alter "Bauwagen" dessen Nutzen ich nicht kenne.
Auf dem Grundstück Ost ist eigentlich nur ein Pool - kein zusätzliches Gartenhaus.
Liebe Grüße
C. Kramer -
2 m - wenig
Das Baumhaus sollte mind 3 m von der Grenze (Ost) entfernt stehen, da es sonst die Mindestabstandsflächen nicht einhält und der östliche Nachbar eine Möglichkeit hat dagegen vorzugehen.
Brandschutz: Wenn das Baumhaus unter 50 m³ (wovon ich ausgehe) ist, brauchen zu den Grenzen keine Brandschutzabstände eingehalten werden. -
Nachfrage:
-
Verständnisproblem
Früher habe ich mit einem Stapel Bretter und ein paar Balken und Nägel ein Baumhaus einfach so gebaut.
So wies aussieht habe ich aber die Entwicklung verpasst und es gibt eine Baumhausindustrie?!?
Wie sieht es denn da mit Statik, Unfallverhütungsvorschriften (Aufgang ins BH müsste doch 2-geländrige Treppe sein) usw. aus?
Klärt mich bitte auch auf ...
Liebe Grüße -
Das ist ganz einfach, Herr Contes
Die Summe aller Probleme, die ein Mensch hat, ist immer gleich. -
im ernst
ich weiß nicht wie die rechtliche Situation aussieht, vielleicht einfach mal alle Nachbarn fragen ob die was dagegen haben wenn nicht, das Baumhaus einfach so kosntruieren das es einfach, ohne Materialzerstörung wieder abgebaut werden kann.
Viel wichtiger ist doch der Sicherheitsaspekt für die Kinder und da würde ich z.B. als Auf/Abgang ein Kletternetz nehmen. Beim klassischen Einfach-Seilaufgang bieten sich diese Gummimatten zum darunterlegen an, falls doch mal ein Kind abrutscht.
Die Netze sind auch zur sonstigen Absturzsicherung praktisch. Ansonsten ALLE Kanten+Ecken abrunden, nirgends dürfen Nägel/Schrauben rausstehen. Ergänzen lässt sich das ganze mit Gummi-Stoßschutzkanten.
Ich finde jedenfalls das die Prioritäten richtig gesetzt sein müssen (Safety First) und eine Genehmigung steht da zum Vergleich ziemlich weit hinten an. Wieviel ist denn die Freude von Kindern an einem Baumhaus, schwarz Angeln usw. Wert verglichen mit den möglichen Strafen?
Wenn ich da meine Eltern sehe, was die zu ihrer Kinderzeit alles verbotenes im am um Wald und Weiher herum angestellt haben, es ist nichts passiert und der Erlebnissfaktor in der Kindheit gewaltig. Ist doch kein Wunder das Eltern heute ihre Kinder lieber an die XBox verbannen, wenn sie Angst vor Rechtsstaatlichkeit haben.
Just my 2 cent -
Entwarnung
Wir gehen hier wie selbstverständlich davon aus, dass auf das Baumhaus das Baurecht anzuwenden wäre. Ist aber nicht so.
BayBO Art. 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte.
aus "Bauordnung im Bild", WEKA-Verlag:
"Bauliche Anlage
In der bauordnungsrechtlichen Systematik fällt das Gebäude unter den Oberbegriff der baulichen Anlage. Als bauliche Anlage muss das Gebäude aus Bauprodukten hergestellt werden und mit dem Erdboden verbunden sein.
Eine Baumhütte oder ein Hochsitz sind deshalb keine Gebäude, weil die direkte Verbindung zum Erdboden fehlt. "
(siehe auch BayBO Art. 2: Begriffe
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.) -
pfahlbauten ...
sind demnach auch keine baulichen Anlagen? , -)
ist das gut oder schlecht?)
-
Moment!
Ich nehme doch an, Hochsitze fallen nur dann nicht drunter, wenn sie an einen Baum angebaut und lediglich zusätzlich abgestützt sind? -
Kommt darauf an
Hallo,
ich lese das so:
Ist der Hochstand nicht mit dem Boden verbunden, liegt keine bauliche Anlage vor.
Dagegen: Ist der Hochstand mit dem Boden verbunden, liegt eine bauliche Anlage vor.
Das Baumhaus jedoch ist zwar mit dem Boden verbunden, aber es liegt deshalb keine bauliche Anlage vor, weil das Verbindungsstück ein lebender Baum ist und kein übliches Baumaterial ist.
Aus diesem Grund muss man auch nicht ein UFO bauen, um seinen Kindern eine Freude zu machen, ein Baumhaus tut's auch.) )
Viele Grüße -
keine BayBO
-
@Markus Knoll
seltsam das Bäume ohne Antrag und Statiker überhaupt wachsen dürfen
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