Wie kann die Einfamilienhaus (Erdgeschoss Fußboden Höhe) von der Bezugshöhe abweichen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wie kann die Einfamilienhaus (Erdgeschoss Fußboden Höhe) von der Bezugshöhe abweichen?

Foto von Martin Outl

Im Bebauungsplan für unseren Bauplatz ist eine feste Bezugshöhe (absolut über NNAbk.) angegeben, die sich an der Höhenlage der für das Grundstück massgebenden Straße orientiert. Auf diese Höhe bezieht sich z.B. die maximale erlaubte Traufhöhe von 4,00 Metern und die maximale Firsthöhe von 8,50 Metern.
Für mich ergibt sich jetzt die wichtige Frage wie die Einfamilienhaus (Erdgeschoss Fußboden Höhe), die ja in den Bauplänen eingetragen wird, relativ zur Bezugshöhe zu liegen hat oder in welchem Bereich diese voneinander abweichen können. Wenn die Einfamilienhaus gleich der Bezugshöhe gewählt wird, ergibt sich im Dachgeschoss (je nach Dachaufbau) eine maximale Kniestockhöhe (Drempel) von nur ca. 80 cm. Wenn die Einfamilienhaus aber z.B. 30 cm unterhalb der Bezugshöhe realisiert wird, ergibt sich (bei gleicher Deckenhöhe) eine maximale Kniestockhöhe von 110 cm, was eine verbesserte Raumnutzung im DGAbk. zulässt.
Gibt es da Anhaltspunkte in welchem Umfang Einfamilienhaus und Bezugshöhe voneinander abweichen können oder dürfen? Sind 30 cm zulässig oder 60 cm oder ..?
Ist mit Einfamilienhaus (Erdgeschoss Fußboden Höhe) eigentlich immer die Oberkante des Rohfußbodens (Betonboden) gemeint oder ist damit die Oberkante des kompletten Fußbodenaufbaus gemeint?
  1. B-Plan

    Foto von Horst Schmid

    was steht denn in den textlichen Festsetzungen Ihres B-Plans? Ist dort die Höhe des Erdgeschossfußbodens bzw. Sockels bindend vorgeschrieben oder gibt es lediglich Festsetzungen bezüglich der Trauf- und Firsthöhen (Traufhöhen, Firsthöhen)? Wenn letzteres zutrifft, haben Sie mit der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens etwas Spielraum.
    Üblicherweise wird in den Bauantragszeichnungen die Höhe des fertigen Bodenaufbaus angegeben.
  2. Gelände

    Foto von Martin G. Halbinger

    Beachten Sie bei der Höhenfestlegung auch das vorhandene Gelände. Sonst kann es z.B. passieren, dass bei starkem Regen das Wasser bei der Haustüre reinläuft ...
    Nach Möglichkeit sollte ein Gefälle vom Haus weg oder ein Höhenunterschied geplant werden.
  3. also etwas Spielraum ...

    Foto von Martin Outl

    @ Horst Schmid: Danke für die Hinweise!
    In den textlichen Festsetzungen des B-Plans ist die Bezugshöhe nur im Zusammenhang mit den Festsetzungen bezüglich der Trauf- und Firsthöhe (Traufhöhe, Firsthöhe) angegeben.
    Dann haben wir also etwas Spielraum mit der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens  -  soweit es Sinn macht. Irgendwann überschreiten die Kosten für Erdarbeiten den Nutzen.
    Ich denke, dass ca. 30 cm bei uns Sinn machen könnten, aber nicht mehr als 50 cm.
    Wäre das ein akzeptabler Spielraum?
    @ Martin Halbinger: Danke auch für den Wasserhinweis!
    Für die Haustüre habe ich nicht das Problem, weil die so wie so im freiliegenden UGAbk. auf der Hangseite ca. 2,70 Meter teifer liegen wird. (Siehe

    ). Aber auf der anderen Seite müsste das Gelände etwas abgetragen werden, damit kein Oberflächenwasser gegen die Hauswand läuft. (Eingangstüren sind dort nicht vorgesehen  -  nur Fenster) Oder/und die Außenwand muss da gut gegen Wasser abdichtet werden.

  4. EFH

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    Die Abweichungen der Einfamilienhaus von der Bezugshöhe werden von den verschiedenen Baurechtsämtern unterschiedlich gehandhabt, sodass es schwierig ist die Frage pauschal zu beantworten. Abweichungen im Bereich von 30 cm wurden jedoch in BW meist genehmigt.
    Fragen Sie auf dem zuständigen Bauamt nach. In mehreren Gemeinden hier im Kreis wurde bei der Einfamilienhaus der Rohfußboden zugrunde gelegt.
    Achten Sie auch darauf, dass die Erschließungsstraße nicht zwangsläufig mit der Höhe des B-Plans exakt übereinstimmen muss. Oft wird für das B-Planverfahren die Straße in der Höhenlage festgelegt. Diese Höhen können sich in der Ausführungsplanung jedoch nochmals ändern und werden bei kleineren Änderungen im Bebauungsplan nicht immer korrigiert. Am besten bei noch nicht hergestellten Erschließungsstraßen bei der Gemeinde nachfragen, ob es die Originalpläne der Straße zur Verfügung stellen kann.
    Bei bereits gebauten Straße empfehle ich einen Lageplan zur Planung, aus dem der Ist-Zustand ersehen werden kann. (wichtig auch für den Kanalanschluss)
  5. Uwe Cerny Vielen Dank für die BW spezifischen ...

    Foto von Martin Outl

    @ Uwe Cerny: Vielen Dank für die BW-spezifischen Hinweise!
    Meine Nachfrage beim Baurechtsamt hat ergeben, dass eine planerische Freiheit gegeben ist (wenn es in einem sinnvollen Rahmen bleibt).
    Übrigens, die bereits hergestellte Erschließungsstraße ist in unserem Fall ca. 5 (!) Meter unterhalb der Bezugshöhe für unser Grundstück (Hanglage nach Süden)  -  deshalb (leider) auch Eingang im UGAbk. im Süden geplant.

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