Schwieriges Grundstück?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Schwieriges Grundstück?

Hallo,
Wir wollen ein Grundstück kaufen welches nahe an einem Fluss, wahrscheinlich hohes Grundwasser, liegt. Jetzt haben wir erfahren, dass sich unser Grundstück auch noch auf einem Bauschuttgebiet (mindestens 40 Jahre her) befinden soll. Ist hierbei etwas besonderes zu beachten? Sollte man lieber die Finger davon lassen? Wir bauen ohne Keller.
  • Name:
  • Dirk Neumann
  1. Hallo Herr Neumann,

    Foto von Lieselotte Tussing

    binden Sie den Kauf doch an ein Bodengutachten, vom Verkäufer zu beauftragen.
    Sie könnten ihm hälftige Kostenübernahme dafür anbieten, wenn es in Ordnung ist. Bodengutachten sollten Sie sowieso machen lassen.
    • Name:
    • Tu
  2. vorsicht, tu!

    hier sollte man noch vorsichtiger sein, als ein gutachten machen zu lassen. was ist, wenn der Bohrer die tonne mit dem hochradioaktiven Abfall zufällig nicht trifft? OK, dann wäre eh alles egal, aber wenn sie erst später entdeckt wird, sollte der Käufer schon die altlastenfrage explizit im Vertrag geklärt haben. Notar einschalten, der im bauvertragsrecht versiert ist!
    • Name:
    • Herr Rossi
  3. ups!?

    Foto von Lieselotte Tussing

    So heißt das doch, gell ;-)
    Wenn ich einen Bodengutachter mit der Untersuchung eines Altlasten-verdächtigen Grundstückes beauftrage, ist der doch erst mal Fachmann. Ich denke mal, er geht da nicht so ohne weiteres (historische Erkundung) mit dem Bohrer dran.
    Aber du hast natürlich Recht, rossi, mit dem Anwalt und so.
    • Name:
    • Tu
  4. wie lecker ist das grunstück denn? ;-)

    weil, so wie sie das beschreiben, sind die Mehrungen für ordentliche Gründungsmaßnahmen
    schon so geschmackstötend, dass der appetit auf das Grundstück ganz schnell schwindet -
    wenn allerdings der Preis passt, kann man sich das Stückchen auf den Teller laden ;-)
    Mahlzeit :-)
  5. ist der Bodengutachter auch noch da, wenn der worst case eintritt?

    auch Gutachter können Fehler machen. Ich würde auf alle fälle Erkundigungen bei den Behörden, aber auch vor allem bei alten Bewohnern dort einholen, die können manchmal, vielleicht hatten sie sogar mal dort zu tuen, verdammt viel über alte/unbekannte (offiziell) mülldeponien usw. erzählen. bei solchen bauschuttdeponien hat man schon einiges anderes gefunden. industrieschlacke (dioxinverseucht), Säure, Farbe, laugen, munition und anderes kriegsmaterial, senfgasbehälter, tnt, ofenasche usw. usf. da ist äußerste Vorsicht angebracht. den Rechtsanwalt braucht man dazu nicht sofort, sondern erst bei Vertragsabschluss. von Behörden, sollten sie nicht immer wahrheitsgemäße Angaben erwarten (siehe ehemaliges Gebiet der dynamit/nobel in ronnenberg/empelde), bzw. lassen sie sich irgendwelche Zusicherungen schriftlich geben, da merken sie schnell woran sie sind. wenn auch nur der kleinste Zweifel in der magengrube übrigbleibt, Finger weg  -  gebranntes Kind scheut die mandeln. MfG Holzauge :-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  6. Holzauge

    Foto von Lieselotte Tussing

    vielen Dank für die ausführliche Beschreibung  -  das ist in der Tat das Feld der historischen Erkundung (übernehmen Bodengutachter gerne  -  Lauferei zu den einzelnen Behörden etc!).
    ;-))
    • Name:
    • Tu
  7. oder die austretenden Gase ...

    kann man aber vielleicht energetisch verwerten. :-)
    @tu: was soll das heißen, kosten teilen, wenn ...!
    Was ist "wenn"?
    Bebaubar ist alles! Sogar Schlick!
    Ein Gutachten, dass sowohl eine Baugrundbegutachtung (in Hinsicht auf mögliche Schadstoffe) und eine Gründungsempfehlung beinhaltet, ist sicher nicht für kleines Geld zu haben. Der Verkäufer wird  -  wie wir alle wissen  -  jemanden finden, der nicht darauf besteht. Dieser wird sich dann hier früher oder später melden und sein Leid klagen.
    So sieht's aus :-(
  8. Oha, Herr D. Bakel sieht das Gute im Menschen! :-)

    Das Szenario wäre ja noch harmlos. Es gibt ja auch "Käufer", die genau das ausnutzen (hier in der Nähe geschehen). Erst mal scheinbar naiv kaufen, dann bauen, dann untersuchen.
    Denn natürlich großes Geschrei mit Presse und allem drum und dran. Klage selbstverständlich und alles, was so dazugehört.
    Ich würde es auch nicht glauben, wenn es vor ein paar Jahren nicht genauso hier in Dorstfeld so gelaufen wäre.
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Gegendarstellung

    zu dem von MB dargestellten Szenario: Das meiner Oma gehörende bewohnte Grundstück lag innerhalb eines Sanierungsgebiets. Meiner Oma (bzw. dann meinen Eltern) wurde ein Grundstück in einem Gewerbegebiet als Baugrund angeboten (man traut ja der Kommune, "Tausch Baugrund gegen "Baugrund"). Das Ende vom Lied: Mehrkosten in Höhe von ca. 70.000 DM für Brunnengründung auf ehemaliger (Multifunktions-) Deponie. Und die arme, arme Kommune hatte natürlich keine Ahnung davon ... :-(((((
  10. Wieso Gegen?

    Ist doch dasselbe in grün, nur andere Vorzeichen
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. genau das habe ich oben schon erwähnt, traut

    keiner Behörde! bestes Beispiel ist empelde ehemaliges dynamit/nobel Gelände, "wohnpark am See", wo ich selbst beobachten konnte, wie die Lkw's mit "brennender/rauchender" Erde zur deponie fuhren. logisch schwefel/phosphor. dazu bei späterer suche auf Druck der Öffentlichkeit noch munition, kampfstoffe, -mittel usw., usf. man hat die Käufer voll auflaufen lassen. die Architekten/investoren, hatten einen "Berater" für 500 tdm eingestellt. dieser Berater war ratsmitglied im ronnenberger stadtrat. noch fragen? übrigens ist Bestechlichkeit auf kommunalpolitikerbasis kein Thema für'n staatsanwalt. MfG Holzauge:-(
    • Name:
    • Herr Holzauge
  12. Wenn's die "Großen" vormachen ...

    • seufz*

    Dauert bestimmt nicht mehr lange, da Natürlich sind dann Politiker davon ausgeschlossen. Wer wundert sich eigentlich über Wahlverdrossenheit? Wer wundert sich, das extreme Parteien gewählt werden?

    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Die Entscheidung

    kann Ihnen niemand abnehmen. Der Gutachter kann mit vertretbarem Aufwand auch nur eine Untersuchung durchführen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Risiken und Kosten aufzeigt, ein Restrisiko bleibt.
    Andererseits sind die hier angeführten (Horror) -Risiken zwar nicht von der Hand zu weisen, aber von der Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering.
    Als Risiken beim Kauf des Grundstücks sind besonders zu beachten:
    1. Zusatzaufwand für Entsorgung belasteten Aushubes  -  Eintrittswahrscheinlichkeit hoch  -  Kosten gering bis mittel  -  durch Untersuchung relativ genau zu beziffern.
    2. Zusatzaufwand für Bodenverbesserung infolge inhomogener oder schlecht verdichtbarer Auffüllung  -  Eintrittswahrscheinlichkeit hoch  -  Kosten gering bis mittel  -  durch Untersuchung relativ genau zu beziffern.
    3. Sanierungspflicht für Untergrundverunreinigungen in der Funktion als Grundstückseigentümer  -  Eintrittswahrscheinlichkeit gering  -  Kosten mittel bis sehr hoch  -  nur mit größerem Untersuchungsaufwand zu beziffern, aber durch Erkundigung bei Behörden evtl. abschätzbar. Wenn Verursacher (z.B. Gemeinde) bekannt und liquide ist das Risiko der Inanspruchnahme geringer.
    4. Nichtbebaubarkeit  -  weil später erforderliche Sanierung behindert würde  -  siehe 3.
    5. Gesundheitliche Auswirkungen für Bewohner  -  Eintrittswahrscheinlichkeit gering  -  mit relativ geringem Untersuchungsaufwand zu überprüfen.
    Fazit  -  mit einer kombinierten Baugrund  -  Altlastenuntersuchung gewinnen Sie eine recht hohe Sicherheit  -  aber ein Restrisiko bleibt. Anwälte, die wirklich Ahnung von der Materie haben (Altlastenrecht, Vertragsrecht, Abfallrecht) sind dünn gesät, teuer und nur bei entsprechender positiver Aussage eines Fachgutachters eine lohnende Investition.
    Gruß
    M. Ackermann
  14. Hallo Herr Ackermann, was kostet das?

    sagen wa mal für 1000 m²?
  15. @matthias, wenn ich mir das so durchlese, dann bleiben mir

    ein paar Worte hängen. diese da wären: kosten, kosten, kosten, Risiko, restRisiko, Erkundigungen bei Behörden (Wahrheitsgehalt s.o.) und lohnende Investition. so ähnlich rechtfertigt man auch den Betrieb von atomkraftwerken. was mir jetzt noch fehlt ist GAU. haben sie schon mal schadenersatzklagen vor Gericht erlebt, was das für grabenkämpfe sind, Gutachter hin, her usw. usf. und das alles nur weil man irgendetwas nicht ausreichend erkundigt hat? nein, danke sag ich da nur. MfG Holzauge :-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  16. MB wird alt :-(

    Ihr wart schneller :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Kosten und Risiko

    Die Kosten müssen Sie bei einem ortsansässigen Gutachter erfragen, es wird sich um einige tausend € handeln, je nach erforderlicher Anzahl Bohrungen und Analytikprogramm.
    @Holzauge  -  es handelt sich hier vermutlich um eine Bauschuttablagerung, wie es tausende in Deutschland gibt  -  nicht um eine Sondermülldeponie. In den innerstädtischen Lagen ist fast jedes Grundstück teilweise mit belastetem Bauschutt verfüllt (Trümmerschutt). Man könnte fast nichts mehr bauen, wenn Grundstücke nur Aufgrund eines allgemeinen Verdachts nicht mehr bebaut werden könnten. Auf das Bestehende Restrisiko habe ich ja hingewiesen, dies ist allerdings bei jedem zuvor genutzten Grundstück gegeben. Ob man sich das als "Privatinvestor" aufladen will, muss man selbst entscheiden. Gemeinhin wird das häufig durch Preisverhandlung geregelt.
    Nix für ungut, aber nicht jedes Grundstück, wo mal Sperrmüll gestanden hat ist eine Mülldeponie.
    Gruß M. Ackermann
  18. das restrisiko

    kann man entsprechend ausschließen, wenn man die durch einen altlastenfund evtl. entstehenden kosten schon im Kaufvertrag auf den Verkäufer abwälzt. wird bei Grundstücken mit nicht naturgewachsenen Böden doch fast immer so gemacht.
    • Name:
    • Herr Rossi
  19. @matthias, ich wohn hier aufm lande, aber bis auf bomben o.ä.

    hat man auch bei uns hier in der Gegend selbst in alten "aschgruben" schon jeden möglichen Dreck zusätzlich dringehabt. in den damaligen Zeiten wurde das nach dem Grundsatz aus dem Auge aus dem Sinn einfach verbuddelt. oft fehlte auch das wissen. oder warum tranken die Leute brunnenwasser, obwohl sie ihre Gärten mit Chemie vollgepumpt haben? vor ca. zwei Jahren ist in Hannover einer verurteilt worden (ca. 5-6000,-dm) der seinen ölwechsel tagsüber auf einem straßengulli gemacht hat. gerade bei dem Wort bauschuttdeponie kommen mir genügend fälle in den Sinn wo genau diese Reinheit, welche mit dem Begriff sugeriert wird, nicht gegeben war. natürlich kann man ein gutachten machen lassen, aber dann auch mit wasserproben ziehen und allem drum und dran. der grundstückseigentümer haftet nämlich für alle anfallenden kosten wenn was entsorgt werden muss. und weiß die Behörde erstmal von einer Verseuchung, dann ist der Ofen aus, dann wird man geschröpft bis zum nullpunkt. und @ROSSI, das restrisiko kann man NICHT dadurch ausschließen, das man im Kaufvertrag die Kosten auf den Verkäufer abwälzt. wenn der, zumindest offiziell, kein Geld hat, zahlt immer der, dem das Grundstück gehört. das ist Fakt. MfG Holzauge §:-(
    • Name:
    • Herr Holzauge

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN