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Grenzgarage / Hebebühne
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grenzgarage / Hebebühne

Gemäß eigenen Aussagen, beabsichtigt unser potentieller Nachbar in seiner Garage eine Hebebühne einzubauen. Baubeginn ist noch nicht erfolgt. Die Pläne zeigten eine ca. 15 m lange Einfahrt entlang unserer Südseite (Terrasse) zu der Garage auf.. Da er Kfz. -Mechaniker ist und wir zufällig bei Einsicht der Pläne auf dem Bauamt feststellen mussten, dass für die Garage und einen Teil vom Keller gewerbliche Nutzungsfläche mit konkreter m² Zahl eingetragen war, lag der Schluss auf nicht zweckgemäße Nutzung der Doppelgarage nahe. Nach Einschalten des Landratsamtes, wurde uns mitgeteilt, dass die gewerbliche Nutzung versehentlich durch den Architekten eingetragen worden sei und der Einbau einer Hebebühne auch bei planmäßiger Ausführung nicht möglich "scheint".
Mittlerweile hat unser potentieller Nachbar uns in zwei Gesprächen nochmals seine Absicht des Einbaus einer Hebebühne bestätigt und auch versucht, mit uns einen Kompromiss über die Anzahl der Kfz's, die er reparieren will, zu machen. Nunmehr gedenkt er, die Hebebühne für Oldtimer zu nutzen.
Um die Garage auszuheben, müsste er auf unser Grundstück, welches bereits eingefriedet ist.
Frage: Was kann präventiv unternommen werden, um zu verhindern, dass wir eine Werkstatt vor der Terrasse haben? Müssen wir ihn für das Ausheben der Garage auf unser Grundstück lassen (nur so ist die Unterkellerung und damit auch die Hebebühne möglich)? Ist eine unterkellerte Grenzgarage überhaupt zulässig?
Randbedingungen: Bundesland Bayern, Neubaugebiet, Bebauungsplan liegt vor, Freistellungsverfahren, allgemeines Wohngebiet.
Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
  • Name:
  • grewe
  1. das muss aber eine ziemlich hohe

    Doppelgarage sein. eine hebeBühne hebt ein Auto auf ca. 1,7 m d.h. diese selbige müsste ca. 4 m freie Höhe haben. oder wird eine Grube eingebaut über die dann eine Bühne kommt die den wagen nur anhebt  -  praktisch wie 4 wagenheber gleichzeitig?
    da sie in einem allg. Wohngebiet und nicht in einem reinen w-Gebiet wohnen ist eine gewerbliche Nutzung schon möglich, aber auch da gibt es Grenzen in Bezug auf Lärm- und Abgasbelästigung (Lärmbelästigung, Abgasbelästigung)!
    es gibt keine versehen bei solchen anträgen, sagen sie der Behörde das sie klipp und klar sagen soll ob dort eine KFZ/Oldtimerwerkstatt genehmigungsfähig ist, egal ob die Behörde es nicht für möglich hält, eine hebebühne einzubauen oder nicht. machen sie das vor dem ersten spatenstich. eventuell werden behördliche auflagen hinsichtlich der Belästigungen erteilt.
    nein, sie müssen den Nachbarn nicht auf ihr Grundstück lassen, es sei denn es ist Gefahr im Verzug. siehe dazu auch die vier links, welche die Problematik in Bezug auf die Bautätigkeit beleuchten.
    das ganze hört sich nach schwarz&samstag an PKW's an. sie können ihm also durchaus später noch das leben zur hölle machen, aber dran denken  -  wie du mir, so ich dir.
    näheres dazu per phone, schicke ihnen 'ne E-Mail. MfG Holzauge:-)
  2. Gewerbe nur im Genehmigungsverfahren

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn er die Garage oder andere Teile des Wohnhauses gewerblich nutzen möchte, braucht er dafür eine Baugenehmigung. Gewerbliche Anlagen wie Werkstätten sind im Freistellungsverfahren nicht möglich. Wenn er eine errichtete Garage in eine Werkstatt umnutzt, benötigt er dafür auch eine Baugenehmigung.
    Im Baugenehmigungsverfahren wird dann auch eine Nachbarbeteiligung durchgeführt, bei der auch evtl. Widersprüche (wenn berechtigt) berücksichtigt werden.
    Wenn er ohne Ihre Zustimmung eine unterkellerte Grenzgarage errichten will, kann er z.B. mit Spundwänden und einseitiger Schalung arbeiten. Wenn durch die Bauarbeiten Ihr Eigentum beschädigt wird, (z.B. Ihre Einfriedung, Ihr Blumenbeet ...) können Sie gegen ihn vorgehen (RA wegen Sachbeschädigung usw.)
  3. Dank für die schnelle Antwort

    Meinen herzlichen Dank an "Holzauge" und Herrn Halbinger. mir brennt das Thema wirklich unter den nägeln  -  allein wenn ich an den bevorstehenden Sommer denke und weiß, dass es bereits wegen "KFZ-arbeiten" unseres potentiellen nachbarns an anderer Stelle im Ort bereits Probleme gab.
    Gruß grewe
    • Name:
    • grewe
  4. Kenne ich aus eigener Anschauung!

    Nur von "der anderen Seite". Wenn mein Haus- und Hof-Mechanikus und ich uns seinerzeit (es muss im ausgehenden Mittelalter gewesen sein) meinem Rekord C Coupé widmeten, haben wir die Flex auch unabhängig von jeglichen Ruhezeiten eingesetzt. Aus heutiger Sicht würde ich mich selber zum Teufel jagen, aber ich war jung und hatte kein Geld ... (*träum*).
    Mal ernsthaft: So ein "Bastelplatz" neben dem Haus ist eine echte Pest. Ich kann Sie nur bestärken im Notfall massiv dagegen anzugehen. Denken Sie auch an den Wertverlust Ihrer eigenen Immobilie. Ihr Nachbar scheint sich um ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis ja nicht zu kümmern, also legen Sie sich letztlich auch keine Hemmungen auf.
    PS: Denken Sie auch an den ganzen Dreck, der normalerweise in einer Werkstatt aufbewahrt wird. Ich möchte nicht wissen, was über die Jahre in der Pflasterung der Auffahrt der Eltern meines Kumpels versickert ist!
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
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