Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: K�chenabluft

Weiterführung Frage 1062
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Weiterführung Frage 1062

Wir haben 08/2000 eine Doppelhaushälfte Doppelhaushälfte in Niedrigenergiebauweise gekauft. In der Baubeschreibung BBS wird das Niedrigenergiehaus (NEH) mit einer 25 %-igen Unterschreitung der gültigen Wärmeschutzverordnung 95 WSVO 95 beschrieben.
Unser Vertrag ist ein Werksvertrag mit 5 Jahren Gewährleistung nach BGBAbk.. In dieser BBS und im Vertrag sind u.a. alle Ingenieurleistungen enthalten, wie z.B. Baugesuch, Bau- und Statik, Werk- und Detailpläne (Werkpläne, Detailpläne), Wärmebedarfsnachweis, ..., welche auch im Festpreis inbegriffen sind.
  • Am 05.12.2000 habe ich festgestellt und beim Bauträger beanstandet, dass mit dem verwendeten Ziegel (Lambda_R = 0,16 W/mK, Wandstärke = 30 cm) und dieser BBS (Wandaufbau: 1,5 cm Gipsputz, Ziegel und Außenputz, keine Außendämmung) nie ein Niedrigenergiehaus (NEH) erstellt werden kann.
  • Der ausgehändigte Wärmebedarfsnachweis (Wbnw) war unvollständig, falsch und einfach hingerechnet. Bis zum 05.12.2001 haben ich insgesamt 7 Wbnw erhalten. So steigt z.B. die Außendämmung von 0 cm nach 5 cm (WLG 040) über 8 cm nach 10 cm (WLG 035) an.
  • Die gesamte Dachisolierung musste aus und neu eingebaut werden. Ich habe mir einen Architekten zur Beratung mit hinzugezogen, sowie den Hersteller der Dämmung ins Haus geholt.
  • Die vorbereitete Dämmung im Sockelbereich der Außenfassade war mangelhaft.
  • Meine Garage wollte der Bauträger gleich 49 cm kürzer bauen.
  • Die Kellerwand war zweimal an der gleichen Stelle undicht,
  • die Türstürze im EGAbk. zu niedrig

Fragen:

  1. Mindestwärmeschutz

Was hat nun wirklich Gültigkeit, die DINAbk. 4108 oder die WSVO'95, Anlage 3, Punkt 1 mit dem Verweis auf Tabelle 1, Zeile 4. Hierin wird beschrieben, dass Kellerdecken und Wände gegen unbeheizte Räume einen max. k-Wert von 0,5 W/m²K haben dürfen. In der DIN 4108 Teil 2 liegen die Werte deutlich höher

  • Die Trennwände, welche das beheizte Treppenhaus vom nicht beheizten Keller trennen, bestehen aus normalen Ziegel (mit normalem Mörtel verarbeitet) in den Stärken 11,5 cm und 24 cm beidseitig verputzt und weisen einen k-Wert von 1,6 bzw. 1,28 W/m²K auf.
  • Die Kellerdecke ist gemäß dem 7. Wbnw auch noch nicht unterseitig gedämmt, der bisherige Aufbau der Kellerdecke ist 5,5 cm Zementestrich, 2 cm Trittschalldämmung WLG 035,6 cm Dämmung WLG 035 und 20 cm Betondecke. Übrigens wurde die unterseitige Dämmung zum ersten Mal aufgeführt um auf die 25 %-ige Unterschreitung zu kommen!
  • Wie ist das jetzt mit den Kellertüren zwischen dem beheizten Treppenhaus und den unbeheizten Räumen? Wir haben hier einfachste Türen mit Röhrenspanstegen ohne Dämmung und ohne besondere Abdichtung
  • Die Kelleraußentüre ist eine normale Stahltüre, welche zu hoch gesetzt wurde. Wir haben unterseitig einen Luftspalt es pfeift nur so durch diese Fuge. von 2 cm

Luftdichtigkeit:

  • Wanddurchdringung für die Dunstabzugshaube in der Küche beim Niedrigenergiehaus (NEH)
  • Leerrohrverlegung in der Elektroinstallation von beheizten in unbeheizte Räume bzw. nach außen.
  • Staubsaugeranlage, Leitungsführung von beheizten in unbeheizte Räume.
  • Welche k-Werte sind nun im Wbnw einzusetzen:

Für den Ziegel der Außenwand setzt der Bauträger nun den im Datenblatt angegebene Wert an. Muss er nicht die Werte, welche im Bundesanzeiger veröffentlicht werden einsetzen?

  • Aushändigung der Bau- und Statikpläne (Baupläne, Statikpläne):

Zur Überprüfung des Wbnw benötigt der von mir beauftragte Statiker nun die Bau- und Statikpläne (Baupläne, Statikpläne). Die Herausgabe wird vom Bauträger verweigert. Verständlich, da sich das Bauvolumen vom 5. zum 6. Nachweis um 18 m³ und vom 6. zum 7. Nachweis nochmals um 11 m³ vergrößert hat, was Einfluss auf die Wärmeverluste hat.

  • Wir werden uns in ca. 3 Wochen mit dem Bauträger vor Gericht treffen. Das Haus ist auch heute kein Niedrigenergiehaus. Wer hat Erfahrungen, wie das Gericht mit dem Thema Niedrigenergiehaus (NEH) umgeht bzw. kennt Urteile, Internetadressen, Adressen zu Leidensgenossen, und alles was sonst so nützlich ist.
  • Stand der Technik / allgemeine Regeln der Technik (a.R.d.T.):

Was ist denn genau der Unterschied zwischen den beiden Begriffen.

  • Der Fenstereinbau erfolgte im Januar 2001 ohne innere Abdichtung, nur mit Bauschaum. Ist die innere Abdichtung nun Stand der Technik bzw. entspricht sie den a.R.d.T.?
  • Der Deckel im Rollladenkasten zur Raumseite besteht aus 0,8 cm Spanplatte und 1,8 cm bis 2 cm Dämmstoff zusammengestückelt (das ist kein Witz). Ist dies ausreichend und entspricht dies dem Stand der Technik
  • Im Dachspitz innenseitig auf der Giebelseite fehlt noch immer der Innenputz. Im Internet habe ich einen Artikel gelesen, welcher beschreibt, dass der Innenputz zur Abdichtung (Fläche ca. 4  -  5 m²) gehört. Der Bauträger lehnt dies jedoch ab. Aus meiner Sicht ist der Verputz aber auch notwendig um die Dampfbremse, welche an der Wand verklebt ist fachgerecht abzuschließen.
  • Welche Anforderungen stellt ein Niedrigenergiehaus (NEH) an die Heizungsanlage (Brennwertgerät ist eingebaut
  • Ein senkrechter Riss an der Gebäudetrennwand vom Giebelspitz bis zur Kellerdecke + Querrisse bei jedem Deckendurchgang vom DGAbk./OGAbk./EG.
  • Kratzer? / Risse? in zwei Fensterrahmen von oben bis unten durchgehend und unten quer von links nach rechts. Auffällig ist, dass dieser Defekt temperaturabhängig ist. Im Sommer war die Ausbildung viel deutlicher zu sehen und tiefer als jetzt in der kalten Jahreszeit. Das Fensterprofil ist Fabrikat Rehau, S4 Plus.
  1. Hr. Röhm?

    sind Sie damit einverstanden das die Fragen 3- ... hier weitergeführt werden ... Ansonsten hat's in meinen Augen wenig Sinn hier einzusteigen!?!
  2. Sehr geehrter Hr Thalhammer ja die Aufteilung ist ...

    Sehr geehrter Hr. Thalhammer,
    ja, die Aufteilung ist gut so. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Wilfried Röhm
  3. Dann wollen wir mal!

    Ich für meinen Teil habe auf ein Lebenszeichnen Ihrerseits gewartet Hr. Röhm den völlig umsonst will hier keiner schreiben ... also bleiben Sie bitte am Ball :-)
    Punkt 1: Wärmeschutzberechnung ich habe bereits im dem andern Thread erklärt das Papier gedulig ist und ein Niedrigenergiehaus eigentlich nicht mit 30 cm ungedämmten Ziegel Lambda 0.16 zu erstellen sind ... Hier brauchen wir von Ihrer Seite her mehr Details ... Fenster-Dach  -  und Kellerwerte ... besser wäre natürlich Einblick in diese Wärmeschutzberechnung zu haben!
    Punkt 2: Warum musste die Dachisolierung ausgebaut werden?
    Punkt 3: Was war bei der Sockeldämmung? (Fehlstellen/Lücken?)
    Punkt 4: Gültigkeit hat zuerst mal die WSVO 95 im Falle eines Niedrigenergiehauses mit staatlicher Förderung ist die DINAbk. 4108 zu beachten!
    Punkt 5: Undichtigkeit ... was war undicht und warum sind sie der Meinung der Mangel ist beseitigt kann doch auch an dem zurzeit weniger anstehenden Wasser liegen das es den Anschein hat das es nun dicht sei!?! ... Bitte mehr Einzelheiten zur Ausführung Lastfall Wasser bzw. Abdichtungssystem (weiße Wanne oder ...)
    Punkt 6: Mit welchen Dämmung soll die Kellerdecke gedämmt werden welche Wärmeleitfähig hat dieses Dämmung und wie soll die befestigt werden?
    Punkt 7: Kellertüre ... eine ungedämmte Kellertür muss auch in die Wärmeschutzberechnung mit aufgenommen werden das es sich hierbei um eine Wärmebrücke handelt falls dahinter ungeheizte Räume angebracht sind ... vielleicht ein Punkt der separat behandelt werden muss!
    Punkt 8: Stahltüre für Kellerausgang mit Spalt ist eine Mangel die soll/muss Luftdicht sein ... in welchen Zusammenhang steht diese Türe mit den beheizten Räumen des Niedrigenergiehauses sprich ist diese Türe vorher von beheizten Räumen abgeschottet?
    Punkt 9: Lehrrohre für Elektro sowie Küchenabluft da gibt es noch einen Link ins aktuelle Forum ... beides soll/muss bezüglich Niedrigenergiehauses WINDDICHT sein! gegeben falls mal ein BDT ausführen lassen da kommt einiges an Tageslicht!
    Punkt 10: WSVO 95 gefordert K-Wert jetzt U-Wert sind 0.50 W/ (m2 k) abzüglich 25 % für das erreichen eines Niedrigenergiehauses sind das 0.375 W/ (m2 K) ... pauschal gesagt ABER da gehört noch etwas mehr dazu!
    Punkt 11: Plänen nicht erhalten ... das ist ein rechtlich Angelegenheit hier kann ich Ihnen nicht weiterhelfen ... vielleicht kann da der eine oder andere dazu was sagen?
    Punkt 12: Pu-Schaum bei den Fenster ... meiner Meinung nach ist das nicht mehr Stand der Technik!?! ... Sorry nicht mein Fachgebiet ABER zumindest eine Silikonversiegelung des Pu-Schaumes wär wünschenswert gewesen!
    Punkt 13: Giebelspitz wurde nicht verputzt ... Klar Fall ein Mangel die Ausführung würde sicher keinen BDT bestehen!?!
    Punkt 14: Staubsaugerleitungen (mmmh) zumindest sollte die gedämmt werden wenn sie beheizte bzw. unbeheizte Räume durchdringen!?!
    Punkt 15: Bitte die Risse im Treppenhaus genauer beschreiben ... das interessiert mich ... und mal den Link verfolgen!
    So Hr. Röhm Sie sehen schon das wird ziemlich global vielleicht sollte Sie den einen Punkt separat nochmals im Forum neu einstellen da haben meine Vorredner in Sachen Spaltung schon Recht! den nur so sind einzelne Mängel genauer bewerten ... was nicht schlecht wäre sind Bilder!?!
    Helfen Sie und dann helfen wir Ihnen!
    MfG
  4. AUA

    es habe ich mich erneut verhaun meine aufgeführten Punkte sind nicht mit den oben aufgeführten Punkten im Einklang ... ich weiß nicht wo ich mich verfranst hatte als ich den Thread beantwortet habe hatte ich ihren ursprünglichen ersten Thread
    auf dem Schirm und so bin ich halt Punkt für Punkt runtergegangen ... ALSO Sorry bei den Sprüngen
    PS: Wo steht das Haus eigentlich? vielleicht könnte mal einer der SV hier ein Blick drauf werfen wie zum Beispiel bei neuersten Vorfall (siehe Link)
    MfG
  5. zu 10. :

    Das Volumen wird von Nachweisversuch zu Nachweisversuch größer?
    Das erhöht zwar die Verluste absolut, Herr Röhm, reduziert aber die relativen m²-Verluste. Das Ergebnis wird also günstiger. Bei gleichbleibenden Außenhüllflächen wird jedoch auch das für den zulässigen Wert maßgebende A/V-Verhältnis besser, das wiederum ebenfalls den zulässigen Wert nach unten schraubt.
    Ein Veränderung des Volumens wirkt sich also nicht so stark aus, wenn man das Verhältnis "Vorhanden" zu "Zulässig" betrachtet.
    Die Maßnahme unter der Kellerdecke ist oftmals die einzige Chance, den Nachweis noch in den Griff zu bekommen, kostet aber auch u.U. eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Kellers.
    Hier sollte dann eine sehr gute WLG zum Einsatz kommen, um möglichst wenig Raumhöhe zu verlieren.
    Gruß Johannes D. Bakel
  6. Stimme Hr. D. Bakel

    mal global zu ... ABER was noch beachtet werden muss bei der Kellerdämmung ist die Wahl der Befestigung ... da gibt es auch Dinger die keine Zulassung haben sprich nicht Alles glauben was man vorgibt.
  7. Antwort auf "Dann wollen wir mal" und "AUA"

    Hallo Hr. Thalhammer,
    ich habe heute Ihre Antworten/Fragen gelesen. Ich muss leider gleich weg und wie lange das dauern kann weiß ich noch nicht. Ich werde heute Abend Ihre Frage beantworten. Bilder gibt es genügend, leider kann ich diese aber vor dem Gerichtstermin nicht mehr versenden.
    Das Haus steht in Kressbronn am Bodensee. Vielleicht kommt jemand mal in die Nähe oder macht einen Skiurlaub in Österreich oder in der Schweiz und kann auf der Hinfahrt oder Rückfahrt vorbeischauen.
    Viele Grüße
    • Name:
    • W. Röhm
  8. Antworten zu Punkte von Hr. Thalhammer

    Hallo zusammen.
    Ich habe nun Ergänzungen zu den Fragen bzw. Punkte von Hr. Thalhammer ausgearbeitet.
    Zu Punkt 1: Da gebe ich Ihnen Recht. Ein Niedrigenergiehaus (NEH) ist nicht mit einem Ziegel T16 ohne Dämmung zu bauen. So steht es aber in der Baubeschreibung. Und in einem Jahr benötigte der Bauträger insgesamt 7 Wärmeschutznachweise um von 0 cm Dämmung auf 10 cm Dämmung WLG 035 zu kommen. Die Wärmenachweise sind nur auf mein Drängen u.a. mit Rechtsanwalt zustande gekommen. Der k-Wert der Außenwand liegt heute bei 0,202 W/m²K. Übrigens noch am Tage des Abnahmetermines bestätigte er die damals berechneten 8 cm Außendämmung.
    k-Wert Fenster (Glas und Rahmen) nach Herstellerangabe Prospekt (DINAbk.) 1,28 W/m²K Das Glas allein hat 1,0 W/m²K.
    Dach 0,205 W/m²K bei 20 cm Zwischensparrendämmung mit WLG 035.
    Zementestrich 5,5 cm mit 2 cm TDS und 6 cm Dämmung je WLG 035.
    Zu Punkt 2: Der Bauträger ist eine kleine Maurerfirma, welche nun zum ersten Mal schlüsselfertig baut. Um nun Kosten zu sparen hat der Maurer die Dämmung eingebracht. Dem Maurer war die Regel nicht bekannt, dass der Klemmfilz ca. 1 cm breiter als das lichte Sparrenmaß zu schneiden ist. Es waren Fehlstellen bis zu 2 cm und mehr in der Dämmung, d.h. Wärmebrücken. Die Geometrie der Gauben hat er nicht verstanden, denn 4 Teilflächen wurden nicht isoliert. Rohrdurchdringungen, Balken, Fenster usw. wurde nicht nach den Vorschriften luftdicht abgeklebt. Ich hatte jemand von der Energieberatung, den Außendienstmitarbeiter des Dämmstoffherstellers und schließlich auf eigene Kosten einen freien Architekten im Hause. Alle bestätigen mir eines, diese Arbeiten müssen nochmals durchgeführt werden.
    Zu Punkt 3: Die Sockeldämmung hatte Lücken bis zu 2,5 cm Breite. Demonstrativ konnte ich meine flache Hand einschieben. Nachdem ich dies beanstandet hatte, klebte der Bauträger einfach nochmals 2 cm Platten über alles, allerdings hatte er das Problem immer noch nicht verstanden. Die zweite Schicht war auch nicht besser aufgebracht.
    Zu Punkt 4: Die WSVO sagt aber zu meinem Problem nicht viel aus. Erläuterung. Die 24 cm starken betonierten Kelleraußenwände haben nur eine 60 cm hohe (Kellerdeckenbereich) und 5 cm breite Perimeterdämmung. Der gesamte Keller ist also nach Baubeschreibung nicht gedämmt (kleine Ausnahme, den von mir in Eigenleistung eingebrachte Estrich habe ich mit 4 cm WLG 040 versehen). Schon aus diesem Grunde muss an die Kellerdecke eine Dämmung ran. Dies sollte aber erstmals durch den 7. Wärmenachweis erfolgen. Nun mein Problem: Die Kellertrennwände zwischen dem beheizten Treppenhaus und den unbeheizten Kellerräume sind mit 24 cm starken Standardziegel (2 Tragwände) und eine Wand mit 11,5 cm Standardziegel ausgeführt. Was nützt mir jetzt meine Außendämmung wenn vom Keller die Kälte nur so reindrückt. Das Prinzip eines Niedrigenergiehaus wird hier nicht erfüllt. So ist zumindest meine Meinung. Der Bauträger macht Aufgrund der Situation freiwillig nicht mehr als er muss.
    Deshalb meine Frage nach dem Mindestwärmeschutz und der DIN 4108. Die besagt aber einen zulässigen k-Wert von 1,96 w/m²K. Dies erreicht der Bauträger selbst noch mit der 11,5er Wand.
    Kennt jemand die neueste Ausgabe der Norm. Ich habe gehört, dass sich nun auch der Mindestwärmeschutz verschärft hat.
    Der Bauträger hat das Bilanzierungsverfahren und nicht das Bauteilverfahren angewandt. Und somit werde ich die Kröte schlucken müssen, obwohl der ungedämmte Keller, die nicht gedämmten Kellertrennwände ausgeführt wurden. Dies ist nun mal kein Niedrigenergiehaus, trotz der 25 %-igen Unterschreitung. Und deshalb brauche ich eure Hilfe.
    Zu Punkt 5: Keine weiße Wanne. Die Kellerwände bestehen aus 24 cm B25  -  Beton, ungedämmt versteht sich. Ohne irgend einen Schutzanstrich, dies dürfte eigentlich auch nicht gerade Stand der Technik sein. Der Baugrund ist ein reiner Kiesgrund. Der Wassereintritt kam aus einer Arbeitsfuge, welche nach meiner 2. Reklamation mit Epoxidharz verschlossen wurde.
    Zu Punkt 6: Nach Wärmenachweis eine WLG 035. Die Ausführung kann aber laut Bauträger entfallen, da ja der Estrich auf dem Kellerboden eingebracht ist ... der versteht das Niedrigenergiehaus (NEH) nicht! Wir haben hier keine rund um das Haus geschlossene Dämmung.
    Zu Punkt 7: Kellertüre: Stimme ich Ihnen im Prinzip gerne zu. Aber wo steht es in der WSVO'95? Freiwillig geht beim Bauträger gar nichts.
    Zu Punkt 8: Dies ist die Außentüre (Stahltüre). Der Kellerraum ist unbeheizt und wird mit der in Punkt 4 beschriebenen 24 cm Kellertrennwand zum Treppenhaus abgegrenzt. Die Kellertüre aus Punkt 7 ist von diesem Raum aus der Zugang zum Treppenhaus.
    Zu Punkt 9: Bisher konnte mir kein Elektriker hierzu etwas sagen. Auch die WSVO fordert nur die Dichtigkeit. Die Ausführung bleibt unbeschrieben. Die Elektroinstallation habe ich in Eigenleistung ausgeführt.
    Zu Punkt 10 kann ich leider nicht folgen. Dies dürfte mit der Reihenfolge zusammenhängen. Zu welcher meiner Fragen gehört Ihre Antwort?
    Zu Punkt 11: Hierzu bräuchte ich dringend Hinweise und Tipps.
    Zu Punkt 13, Giebelspitz: Sehe ich aus so. Aber wo steht's geschrieben?
    Zu Punkt 15: Ja, der Riss, der entwickelt sich z. Zeit prächtig. Die Gebäudetrennwand zum Nachbarhaus ist wie folgt aufgebaut. : Eine 18 cm starke Filgranbetonwand, welche mittig mit Beton ausgegossen wurde. Dann folgen 4 cm Dämmung und beim Nachbarn wieder die 18 cm Betonwand. Nix mit gemauert, wie ich in der Baubeschreibung mit dem Bauträger vereinbart hatte. Nun zeigt sich ein senkrechter Riss vom Dachspitz bis zur ersten Decke. Im Deckenbereich verläuft ein waagerechter Riss von der linken zur rechten Treppenhausumfassungswand. Danach verläuft der Riss senkrecht zum nächsten Stockwerk / Decke runter. An der Decke das gleiche Bild. Und so geht's bis zum EGAbk.. Zur Info: Wir habe das typische Standard DDH mit Treppenhaus im Esszimmer. Und genau im Treppenhaus haben wir diesen Riss. Der Riss tritt meiner Meinung nach an der Stoßstelle der Betonplatten auf. Im Dachgeschoss in einem weiteren Zimmer hat sich in der letzten Woche an einer weiteren Stoßstelle ein Riss aufgetan.
    Über meine Rollladenkasten werde ich euch in Kürze berichten. Ich möchte morgen nochmals einen Kasten öffnen.
    Ja, soweit die Ausführungen. Die Bilder möchte ich leider nicht versenden, da wir zu unserem Gerichtstermin diese vorlegen wollen. Danach kein Problem die Bilder zu versenden.
    Das Haus steht übrigens in Kressbronn. Vielleicht wohnt jemand in der Nähe oder ist gerade in der Region. Eine Besichtigung der Dinge wäre sicherlich sinnvoll und hilfreich.
    Vorab mal besten Dank an Sie, Hr. Thalhammer.
    Also dann bis morgen.
    • Name:
    • W. Röhm
  9. Hallo, wie geht es weiter?

    Ich habe die offenen Fragen von Hr. Thalhammer beantwortet.
    Leider habe ich noch kein Feedback erhalten.
    Gibt es Probleme?
    Ich kann leider nicht online am PC bleiben und muss die Fragen nun abends oder 1 Tag später beantworten.
    • Name:
    • W. Röhm
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Weiterführung, Dämmung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Bauphysik - kontrollierte Lüftung / Wandheizung
  2. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Dringende Frage wegen Estrichdicke!
  3. BAU-Forum - Holzbau - Holzständerbauweise: einfache Fragen
  4. BAU-Forum - Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc. - Heizungsrohre in ungenutztem Schornstein mit Perlite isolieren?
  5. BAU-Forum - Lüftung - Dezentrale Lüftung
  6. BAU-Forum - Neubau - Deckenrand-Dämmung und Fenstersturz-Dämmung
  7. BAU-Forum - Neubau - Weiterführung von Thread Nr. 1667: Schallschutz zw. DHH
  8. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 11064: Weiterführung Frage 1062
  9. BAU-Forum - Tiefbau und Spezialtiefbau - Schaumglasschotter-Gründung
  10. Handwerkersuche und Bauausschreibungen - Nach Handwerkergesuchen und Bauausschreibungen suchen - Ausbau-Arbeiten

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Weiterführung, Dämmung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Weiterführung, Dämmung" oder verwandten Themen zu finden.