Kindersicherheit Treppe: Abstand Trittstufen verringern – Tipps & Kosten
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Nun hat ein Bauherr der eine Treppe des gleichen Herstellers hat ein Schreiben des Bauamtes bekommen, dass seine Treppe Aufgrund dieses Abstandes bemängelt wird. Die LBOAbk. (Schleswig-Holstein) sagt dazu folgendes:
(11) In und an Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, darf bei Treppen ohne Setzstufen oder ohne geschlossene Unterseiten das lichte Maß der Öffnung zwischen den Trittstufen 12 cm nicht übersteigen.
Danach dürften doch Treppen mit einem größeren Maß gar nicht erlaubt sein (immerhin muss irgendwie überall mit Kindern gerechnet werden). Oder sind letztlich nur öffentliche Gebäude gemeint? Für Tipps bzw. Erfahrungen hiermit wären wir sehr dankbar.
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1. KI-Analyse (GoogleAI): Treppe kindersicher machen: Abstand Trittstufen reduzieren
Ich verstehe, dass Sie eine offene Holztreppe haben und den Abstand zwischen den Trittstufen kindersicher gestalten möchten. Der aktuelle Abstand von ca. 14 cm stellt ein Sicherheitsrisiko dar, besonders für kleine Kinder.
Um die Treppe sicherer zu machen, empfehle ich folgende Maßnahmen:
- Setzstufen einbauen: Dies ist die effektivste Methode, um den Abstand zwischen den Trittstufen vollständig zu schließen.
- Netz oder Gitter anbringen: Eine temporäre Lösung, um die Öffnung zu verkleinern. Achten Sie auf eine stabile Befestigung.
- Trittstufen verbreitern: Wenn möglich, können Sie die Trittstufen verbreitern, um den freien Raum zu reduzieren.
Beachten Sie die Bauvorschriften Ihres Bundeslandes (hier Schleswig-Holstein). Diese geben möglicherweise konkrete Maße für Treppen in Gebäuden mit Kindern vor. Ein Gespräch mit dem Bauamt kann Klarheit bringen.
- 👉 Handlungsempfehlung:
Holen Sie Angebote von Fachbetrieben für den Einbau von Setzstufen ein und prüfen Sie die baurechtlichen Vorgaben.2. KI-Analyse (DeepSeek): Treppe kindersicher machen: Abstand Trittstufen reduzieren
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine offene Holztreppe mit einem lichten Abstand von 14 cm zwischen den Trittstufen, was aus Sicht der Kindersicherheit problematisch ist. Die Nutzer haben bereits provisorisch Treppengitter installiert, was eine sinnvolle Sofortmaßnahme darstellt. Die zitierte Landesbauordnung (LBOAbk.) Schleswig-Holstein legt fest, dass bei Treppen ohne Setzstufen das lichte Maß der Öffnung maximal 12 cm betragen darf, wenn mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Gebäude, in denen Kinder verkehren können, also nicht nur für öffentliche Gebäude, sondern auch für private Wohnhäuser mit Kindern oder Besuch von Kindern.
- 🔴 Gefahr:
Der Abstand von 14 cm überschreitet die zulässigen 12 cm deutlich und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Kleinkinder dar. Kinder können mit dem Kopf oder Körper durch die Öffnung rutschen und sich schwer verletzen oder einklemmen. Die aktuell genutzten Treppengitter sind nur eine temporäre Lösung und bieten keinen dauerhaften Schutz, insbesondere wenn Kinder älter werden und die Gitter überwinden können.- ➕ Ergänzung:
Die LBO-Regelung ist in der Regel für alle Gebäude verbindlich, in denen Kinder dauerhaft oder vorübergehend anwesend sein können. Bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung der Treppe wäre die Einhaltung der 12 cm zwingend erforderlich. Bei Bestandstreppen kann eine nachträgliche Anpassung erforderlich sein, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt oder das Bauamt dies anordnet.- 👉 Handlungsempfehlung:
Lassen Sie die Treppe von einem zertifizierten Treppenbauer oder Sachverständigen für Holzkonstruktionen begutachten. Dieser kann prüfen, ob eine nachträgliche Verringerung des Stufenabstands durch Einbau von Setzstufen, Füllstäben oder einer geschlossenen Unterseite möglich ist. Beauftragen Sie einen Fachmann mit der Umsetzung, um die Sicherheit Ihrer Kinder dauerhaft zu gewährleisten und möglichen behördlichen Auflagen nachzukommen. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Treppengitter, da diese keine bauliche Lösung ersetzen.📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Setzstufe
- Eine Setzstufe ist ein Bauelement, das senkrecht zwischen zwei Trittstufen einer Treppe eingebaut wird, um den Zwischenraum zu schließen. Sie dient der Sicherheit und verhindert das Durchfallen von Gegenständen oder Personen.
Verwandte Begriffe: Trittstufe, Treppenlauf, Treppengeländer - Trittstufe
- Die Trittstufe ist die horizontale Fläche einer Treppe, auf die man beim Begehen tritt. Ihre Tiefe und Breite sind wichtige Faktoren für die Bequemlichkeit und Sicherheit der Treppe.
Verwandte Begriffe: Setzstufe, Treppenwange, Antritt - Bauordnung
- Die Bauordnung ist eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen, die das Bauen regeln. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Baugenehmigung - Kindersicherheit
- Kindersicherheit umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Kinder vor Gefahren zu schützen. Im Zusammenhang mit Treppen bedeutet dies, die Treppe so zu gestalten, dass Kinder sie gefahrlos benutzen können.
Verwandte Begriffe: Unfallprävention, Gefahrenquelle, Schutzmaßnahmen - Treppengeländer
- Ein Treppengeländer ist eine Schutzvorrichtung an der Seite einer Treppe, die verhindert, dass Personen abstürzen. Es besteht in der Regel aus Pfosten, Handlauf und Füllung.
Verwandte Begriffe: Handlauf, Brüstung, Absturzsicherung - Abstand Trittstufen
- Der Abstand zwischen den Trittstufen einer offenen Treppe ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit, insbesondere für Kinder. Ein zu großer Abstand kann ein Risiko darstellen.
Verwandte Begriffe: Steigung, Auftritt, Treppenmaß - Bauamt
- Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es erteilt Baugenehmigungen und berät Bauherren in baurechtlichen Fragen.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Baugenehmigung, Bauantrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Vorschriften gelten für Treppen in Bezug auf Kindersicherheit?
Die Bauordnungen der Bundesländer enthalten Vorschriften zu Treppen, insbesondere in Bezug auf Steigung, Auftritt und Geländerhöhe. Einige Länder haben spezielle Regelungen für Gebäude, in denen Kinder leben. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt. - Welche Materialien eignen sich für Setzstufen?
Für Setzstufen können Sie Holz, Metall oder Kunststoff verwenden. Wählen Sie ein Material, das optisch zur vorhandenen Treppe passt und leicht zu reinigen ist. Achten Sie auf eine rutschfeste Oberfläche. - Kann ich Setzstufen selbst einbauen?
Wenn Sie handwerklich geschickt sind, können Sie Setzstufen selbst einbauen. Achten Sie jedoch auf eine fachgerechte Ausführung, um die Stabilität der Treppe nicht zu gefährden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachbetrieb beauftragen. - Wie hoch dürfen die Kosten für die Kindersicherung einer Treppe sein?
Die Kosten für die Kindersicherung einer Treppe hängen von den gewählten Maßnahmen und dem Aufwand ab. Der Einbau von Setzstufen ist in der Regel teurer als das Anbringen eines Netzes. Holen Sie mehrere Angebote ein, um die Kosten zu vergleichen. - Welche Alternativen gibt es zum Einbau von Setzstufen?
Alternativ zum Einbau von Setzstufen können Sie ein Netz oder Gitter anbringen, um die Öffnung zwischen den Trittstufen zu verkleinern. Eine weitere Möglichkeit ist die Verbreiterung der Trittstufen. - Wie finde ich einen geeigneten Fachbetrieb für den Einbau von Setzstufen?
Sie finden geeignete Fachbetriebe über Online-Portale, Empfehlungen von Bekannten oder durch eine Anfrage bei der Handwerkskammer. Achten Sie auf Qualifikation und Erfahrung des Betriebs. - Muss ich den Einbau von Setzstufen dem Bauamt melden?
Ob Sie den Einbau von Setzstufen dem Bauamt melden müssen, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen ab. In einigen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, insbesondere wenn die Statik der Treppe verändert wird. - Welche Rolle spielt die Beleuchtung bei der Sicherheit von Treppen?
Eine gute Beleuchtung ist wichtig, um Stolperfallen auf der Treppe zu vermeiden. Sorgen Sie für ausreichend Licht, insbesondere im Bereich der ersten und letzten Stufe.
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Grüße -
Regelungs-Geltungsbereich: Hinweise gesucht!
Habe ich!
Leider ist aus meiner Sicht nichts zur speziellen Fragestellung (wo gilt die Regelung) zu finden (bin aber für Hinweise auf nützliche Beiträge dankbar). -
LBO-Konformität: Bauamt fordert Kindersicherung Treppe!
Hallo Herr Alde,
es ist doch so: ein Blaulicht dürfen Sie sich kaufen, benutzen dürfen Sie es nicht! So ist es doch mit vielen Dingen und m.E. nach eben auch mit Treppen. Rein rechtlich hat das Bauamt hier wohl Recht und fordert es in diesem Fall auch so, wie es die LBOAbk. SH verlangt, dies liegt wohl auch im Ermessensspielraum des SB?! Da hat wohl jemand beim Planen geschlafen oder die LBO nicht gekannt, sonst wär es ja nicht dazu gekommen! Abgesehen davon, dass ich nie verstehen werde, was ein Bauherr mit kleinen Kindern bzw. mit Kinderwunsch Verantwortungsgefühl nennt, wenn er sich eine offene Treppe einbaut! MfG Enno Sachs. -
Experten-Ressource: Link zu KH Ries' Homepage
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Kindersicherheit: 13 cm Abstand in Sachsen-Anhalt
13 cm in SA
in Sachsen-Anhalt sind es beim Abstand der Stäbe des Treppengeländers und bei den Stufen 13 cm. Die Regelungen in der Landesbauordnung gelten in erster Linie für private Bauten, bei öffentlichen Einrichtungen existieren oftmals strengere Anforderungen.
Mir ist nur unklar, wie Ihnen der Treppenbauer eine solche Treppe anbieten konnte - normalerweise sind diesen Firmen die Grenzmaße bekannt - so existieren Mindestmaße für die Breite der Treppe, die Höhe des Geländers usw. Ich würde Ihnen empfehlen mit dem Treppenbauer (bzw. Bauträger) eine Übereinkunft zu einer Nacharbeit zu erwirken, welche diesen Mangel beseitigt. Der wird Ihnen allerdings erst einmal irgendwelche Märchen erzählen, so war es zumindest bei uns. -
Bauabnahme: Gespräch mit Bauträger abwarten
Tja, ...
Tja,, da werden wir wohl mal die Bauabnahme bei uns abwarten und ein Gespräch mit dem Bauträger haben.
Es ist eben leider so, dass man als Baulaie nicht alles im Auge haben kann (und ich habe tatsächlich im Vorwege einen Großteil der LBOAbk. gelesen). Mal sehen was dabei herauskommt. -
LBO-Regelung: Höhe nicht auf Ries' HP gefunden
@ TU
Leider gibt die HP von Herr Ries dazu nichts her (die LBOAbk. in seiner Region regelt die Höhe offensichtlich nicht). Über die technischen Möglichkeiten bin ich - leider - schon klar (die sind nämlich hässlich).
Gruß aus dem hohen und grauen Norden ins - hoffentlich mit gutem Wetter gesegnete - Saarland. -
LBO SH: Anwendungsbereich für bauliche Anlagen
@Herr Alde
LBOAbk. SH
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften Aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für
1. Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetriebe, mit Ausnahme von Gebäuden,§ 2 Begriffe
(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
(3) Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden von Aufenthaltsräumen an keiner Stelle mehr als 7 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer ...
Soweit zum Geltungsbereich. MfG Enno Sachs -
Mangelanzeige: Vor Abnahme Bauträger in Pflicht!
Hallo Herr Alde,
das mit der LBOAbk. weiß ich, deshalb habe ich mich um eine explizite Aussage nach dem Motto 'hier steht es' drum rum gedrückt 😉
Aber! Sie haben noch keine Abnahme? Sofort einen Mangel anmelden, vor Abnahme ist der Bauträger in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen!
Good luck! -
LBO-Link: Schleswig-Holstein (Feuertrutz.de)
Und falls Sie sie noch nicht haben,
die LBOAbk. - glaube ich aber nicht, denn immerhin sind Sie hier Stamm-Leser und -Schreiber - hier der Link zur LBO -
Offene Treppen: Nicht nur öffentliche Bereiche betroffen?
gilt nur für öffentliche Bereiche ...
dann dürfte ja nirgends offene Treppen angeboten werden und eingebaut werden. Alle Konstruktionsbücher wären falsch. Im Schnitt ist bei einer Tritthöhe von 17,5 und einer Stufenstärke von 3/4 cm die Öffnung immer noch 13,5 cm.
'Noch gibt es zum Glück keine Gesetz, was die Aufsichtspflicht der Eltern auf Andere verlagert.
'I. ü. haben wir auch so eine offene Treppe und es hat ganz gut funktioniert.
'Im öffentlichen Bereich sieht das allerdings anders aus ... -
LBO-Dezidiertheit: Bundesland-abhängige Treppenregelung
Sorry, Herr/Frau Reissner,
wenn Sie sich die LBOs mal genauer anschauen, so gibt es welche, die die 'Treppen-Regelung' sehr dezidierd darstellen und auch auslegen und dies gilt eben NICHT nur in öffentlichen Bereichen! Andere LBOs haben hierzu keine Regelung, es ist also Bundeslandabhängig.
Persönliche Meinung: Ganz verbieten, eignen sich doch sowieso nur dazu, den Dreck durchzufegen um dann im Keller aufzukehren!
MfG Enno Sachs. -
LBO-Gültigkeit: Auch für private Einfamilienhäuser?
seit wann gilt eine LBOAbk. nur für öffentliche Bereiche?
dann würde ja in einem privaten Einfamilienhaus die LBO überhaupt nicht gültig sein!?!?! (Oder habe ich da eben was falsch verstanden?)
Das glaube ich nicht. LBO ist generell zwingendes Baurecht, es sei denn es gibt irgendwelche explizit genannte Ausnahmen. -
BOA-Rücksprache: Bundesland mit Vorschriften gesucht
also gut Herr Sachs
nach Rücksprache mit unserem BOA konnte mir zwar niemand sagen welches Bundesland solche Vorschriften hat, wollte man es aber auch nicht ausschließen. Interessehalber wäre ich Ihnen für einen Tipp dankbar, wo dieses Thema , dezidiert für dem privaten Bereich, nachzulesen bzw. in welcher LBOAbk. dies zu finden ist.
Ihre Meinung ist doch nicht ernst gemeint, oder sind sie auch so Einer, der alles Verbieten möchte. -
Bestätigung: Aussage wurde nicht behauptet
@WAAbk., hat auch niemand behauptet.
@WA, hat auch niemand behauptet. -
Überregulierung: Treppenbau in anderen Ländern
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Kinderschutzleiste: Zusätzliche Anforderung in Bayern
Ich habe mich noch mal schlau gemacht ...
In Bayern wird z.B. eine zusätzliche "Kinderschutzleiste" verlangt, welches die Öffnung verkleinert.
Also von Land zu Land unterschiedlich. -
LBO-Regelungen: SH/SA vs. Sachsen/Hessen – Übersicht
Herr Reissner / S.L.
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben, wie oben von anderen Teilnehmern bereits angemerkt eine Regelung über die Öffnungsgröße, Sachsen und Hessen haben dies nicht. Die restlichen 12 Bundesländer bitte ich selbst zu prüfen ...! Insofern haben Sie, Herr Reissner, mit Ihrer letzten Feststellung "Also von Land zu Land unterschiedlich. " völlig recht und gleichfalls meine oben gemachten Aussagen bestätigt. Finden tun Sie diese Bestimmung i.A. unter der Bezeichnung 'Treppen' =;-).Ich habe meine ganz persönliche Meinung zum Thema 'offene Treppen', 'Kleinkinder' und 'Verantwortung' dargestellt. Zu einer fachlichen Diskussion über Bau und Bauteile bin ich hier (!) gern bereit, zu einem Meinungsaustausch auch, aber nicht zu einer Diskussion über ebendiese persönlichen Meinungen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. MfG Enno Sachs.
-
habich
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LBauO RP: Keine Regelung zu Treppenabständen gefunden
Also in der LBauOAbk. Rheinland-Pfalz
kann ich nichts finden diesbezüglich. Und weiter Kommentare erspare ich mir auch um nicht wieder unnötige Diskussionen anzuheizen. -
Kindersicherheit: Treppe sofort zumachen!
Zumachen, nicht zögern!
... warum fragen Sie? Es können sich die eigenartigsten Situationen auf solch einer Treppe ergeben. Selber erlebt,
Kind hakte irgendwie mit Ferse hinter der Treppenkante fest und
und lag mit Kopf nach unten auf den darunterliegenden Stufen.
Freunde von uns hatten z.B. ein Treppengitter, keiner konnte sich vorstellen, dass da jemals ein Kinderkopf dazwischenpassen sollte. Er passte und da konnte nur noch die Feuerwehr zwecks Befreiung des panischen Kindes helfen. Machen Sie die Treppe zu und Sie haben eine Gefahrenquelle weniger auf die Sie achten müssen.
Gruß
W. Schmitz (Mutter v. zwei Kindern) -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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- 💡 Kernaussagen:
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob und welche Bauvorschriften den maximal zulässigen Abstand zwischen Trittstufen bei offenen Treppen regeln, insbesondere im Hinblick auf die Kindersicherheit. Es wird festgestellt, dass die Regelungen bundeslandabhängig sind und einige Länder wie Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt spezifische Vorgaben haben. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen mit Bauämtern und Bauträgern aus und diskutieren mögliche Lösungen zur nachträglichen Kindersicherung bestehender Treppen.- ⚠️ Wichtiger Hinweis:
Im Beitrag Kindersicherheit: Treppe sofort zumachen! wird eindrücklich vor den Gefahren offener Treppen für Kinder gewarnt und zur schnellen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen geraten.- ✅ Zusatzinfo:
Der Beitrag LBO-Regelungen: SH/SA vs. Sachsen/Hessen – Übersicht fasst zusammen, dass Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Regelungen zur Öffnungsgröße haben, während Sachsen und Hessen diesbezüglich keine Vorgaben machen. Die Verantwortung zur Prüfung der jeweiligen Landesbauordnung liegt beim Bauherrn.- 👉 Handlungsempfehlung:
Bauherren sollten sich vor dem Bau oder der Renovierung einer Treppe unbedingt mit den geltenden Bauvorschriften ihres Bundeslandes vertraut machen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, das Gespräch mit dem zuständigen Bauamt zu suchen oder einen Fachmann (z.B. einen Architekten oder Treppenbauer) zu konsultieren. Der Beitrag Mangelanzeige: Vor Abnahme Bauträger in Pflicht! rät, Mängel vor der Bauabnahme anzuzeigen, um den Bauträger in die Pflicht zu nehmen. - 💡 Kernaussagen:
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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