Treppe und zu erwartende Kinder!?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Treppe und zu erwartende Kinder!?
Nun hat ein Bauherr der eine Treppe des gleichen Herstellers hat ein Schreiben des Bauamtes bekommen, dass seine Treppe Aufgrund dieses Abstandes bemängelt wird. Die LBOAbk. (Schleswig-Holstein) sagt dazu folgendes:
(11) In und an Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, darf bei Treppen ohne Setzstufen oder ohne geschlossene Unterseiten das lichte Maß der Öffnung zwischen den Trittstufen 12 cm nicht übersteigen.
Danach dürften doch Treppen mit einem größeren Maß gar nicht erlaubt sein (immerhin muss irgendwie überall mit Kindern gerechnet werden). Oder sind letztlich nur öffentliche Gebäude gemeint? Für Tipps bzw. Erfahrungen hiermit wären wir sehr dankbar.
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suche funktion benutzen
Grüße -
Habe ich!
Leider ist aus meiner Sicht nichts zur speziellen Fragestellung (wo gilt die Regelung) zu finden (bin aber für Hinweise auf nützliche Beiträge dankbar). -
Hallo Herr Alde,
es ist doch so: ein Blaulicht dürfen Sie sich kaufen, benutzen dürfen Sie es nicht! So ist es doch mit vielen Dingen und m.E. nach eben auch mit Treppen. Rein rechtlich hat das Bauamt hier wohl Recht und fordert es in diesem Fall auch so, wie es die LBOAbk. SH verlangt, dies liegt wohl auch im Ermessensspielraum des SB?! Da hat wohl jemand beim Planen geschlafen oder die LBO nicht gekannt, sonst wär es ja nicht dazu gekommen! Abgesehen davon, dass ich nie verstehen werde, was ein Bauherr mit kleinen Kindern bzw. mit Kinderwunsch Verantwortungsgefühl nennt, wenn er sich eine offene Treppe einbaut! MfG Enno Sachs. -
@Herrn Alde
Weiterführende Links:
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13 cm in SA
in Sachsen-Anhalt sind es beim Abstand der Stäbe des Treppengeländers und bei den Stufen 13 cm. Die Regelungen in der Landesbauordnung gelten in erster Linie für private Bauten, bei öffentlichen Einrichtungen existieren oftmals strengere Anforderungen.
Mir ist nur unklar, wie Ihnen der Treppenbauer eine solche Treppe anbieten konnte - normalerweise sind diesen Firmen die Grenzmaße bekannt - so existieren Mindestmaße für die Breite der Treppe, die Höhe des Geländers usw. Ich würde Ihnen empfehlen mit dem Treppenbauer (bzw. Bauträger) eine Übereinkunft zu einer Nacharbeit zu erwirken, welche diesen Mangel beseitigt. Der wird Ihnen allerdings erst einmal irgendwelche Märchen erzählen, so war es zumindest bei uns. -
Tja, ...
Tja,, da werden wir wohl mal die Bauabnahme bei uns abwarten und ein Gespräch mit dem Bauträger haben.
Es ist eben leider so, dass man als Baulaie nicht alles im Auge haben kann (und ich habe tatsächlich im Vorwege einen Großteil der LBOAbk. gelesen). Mal sehen was dabei herauskommt. -
@ TU
Leider gibt die HP von Herr Ries dazu nichts her (die LBOAbk. in seiner Region regelt die Höhe offensichtlich nicht). Über die technischen Möglichkeiten bin ich - leider - schon klar (die sind nämlich hässlich).
Gruß aus dem hohen und grauen Norden ins - hoffentlich mit gutem Wetter gesegnete - Saarland. -
@Herr Alde
LBO SH
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften Aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für
1. Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetriebe, mit Ausnahme von Gebäuden,§ 2 Begriffe
(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
(3) Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden von Aufenthaltsräumen an keiner Stelle mehr als 7 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer ...
Soweit zum Geltungsbereich. MfG Enno Sachs -
Hallo Herr Alde,
das mit der LBOAbk. weiß ich, deshalb habe ich mich um eine explizite Aussage nach dem Motto 'hier steht es' drum rum gedrückt
Aber! Sie haben noch keine Abnahme? Sofort einen Mangel anmelden, vor Abnahme ist der Bauträger in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen!
Good luck! -
Und falls Sie sie noch nicht haben,
die LBOAbk. - glaube ich aber nicht, denn immerhin sind Sie hier Stamm-Leser und -Schreiber - hier der Link zur LBOWeiterführende Links:
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gilt nur für öffentliche Bereiche ...
dann dürfte ja nirgends offene Treppen angeboten werden und eingebaut werden. Alle Konstruktionsbücher wären falsch. Im Schnitt ist bei einer Tritthöhe von 17,5 und einer Stufenstärke von 3/4 cm die Öffnung immer noch 13,5 cm.
'Noch gibt es zum Glück keine Gesetz, was die Aufsichtspflicht der Eltern auf Andere verlagert.
'I. ü. haben wir auch so eine offene Treppe und es hat ganz gut funktioniert.
'Im öffentlichen Bereich sieht das allerdings anders aus ... -
Sorry, Herr/Frau Reissner,
wenn Sie sich die LBOs mal genauer anschauen, so gibt es welche, die die 'Treppen-Regelung' sehr dezidierd darstellen und auch auslegen und dies gilt eben NICHT nur in öffentlichen Bereichen! Andere LBOs haben hierzu keine Regelung, es ist also Bundeslandabhängig.
Persönliche Meinung: Ganz verbieten, eignen sich doch sowieso nur dazu, den Dreck durchzufegen um dann im Keller aufzukehren!
MfG Enno Sachs. -
seit wann gilt eine LBO nur für öffentliche Bereiche?
dann würde ja in einem privaten Einfamilienhaus die LBOAbk. überhaupt nicht gültig sein!?!?! (Oder habe ich da eben was falsch verstanden?)
Das glaube ich nicht. LBO ist generell zwingendes Baurecht, es sei denn es gibt irgendwelche explizit genannte Ausnahmen. -
also gut Herr Sachs
nach Rücksprache mit unserem BOA konnte mir zwar niemand sagen welches Bundesland solche Vorschriften hat, wollte man es aber auch nicht ausschließen. Interessehalber wäre ich Ihnen für einen Tipp dankbar, wo dieses Thema , dezidiert für dem privaten Bereich, nachzulesen bzw. in welcher LBOAbk. dies zu finden ist.
Ihre Meinung ist doch nicht ernst gemeint, oder sind sie auch so Einer, der alles Verbieten möchte. -
@WA, hat auch niemand behauptet.
@WA, hat auch niemand behauptet. -
Die letzte Frage ...
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Ich habe mich noch mal schlau gemacht ...
In Bayern wird z.B. eine zusätzliche "Kinderschutzleiste" verlangt, welches die Öffnung verkleinert.
Also von Land zu Land unterschiedlich. -
Herr Reissner / S.L.
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben, wie oben von anderen Teilnehmern bereits angemerkt eine Regelung über die Öffnungsgröße, Sachsen und Hessen haben dies nicht. Die restlichen 12 Bundesländer bitte ich selbst zu prüfen ...! Insofern haben Sie, Herr Reissner, mit Ihrer letzten Feststellung "Also von Land zu Land unterschiedlich. " völlig recht und gleichfalls meine oben gemachten Aussagen bestätigt. Finden tun Sie diese Bestimmung i.A. unter der Bezeichnung 'Treppen' =.Ich habe meine ganz persönliche Meinung zum Thema 'offene Treppen', 'Kleinkinder' und 'Verantwortung' dargestellt. Zu einer fachlichen Diskussion über Bau und Bauteile bin ich hier (!) gern bereit, zu einem Meinungsaustausch auch, aber nicht zu einer Diskussion über ebendiese persönlichen Meinungen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. MfG Enno Sachs.
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habich
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Also in der LBauO Rheinland-Pfalz
kann ich nichts finden diesbezüglich. Und weiter Kommentare erspare ich mir auch um nicht wieder unnötige Diskussionen anzuheizen. -
Zumachen, nicht zögern!
... warum fragen Sie? Es können sich die eigenartigsten Situationen auf solch einer Treppe ergeben. Selber erlebt,
Kind hakte irgendwie mit Ferse hinter der Treppenkante fest und
und lag mit Kopf nach unten auf den darunterliegenden Stufen.
Freunde von uns hatten z.B. ein Treppengitter, keiner konnte sich vorstellen, dass da jemals ein Kinderkopf dazwischenpassen sollte. Er passte und da konnte nur noch die Feuerwehr zwecks Befreiung des panischen Kindes helfen. Machen Sie die Treppe zu und Sie haben eine Gefahrenquelle weniger auf die Sie achten müssen.
Gruß
W. Schmitz (Mutter v. zwei Kindern)