SD<45 °, kein Drempel
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

SD<45 °, kein Drempel

Foto von Dipl.-Ing. Stefan Lappe

hat von euch schon mal jemand solch eine Festsetzung im Bebauungsplan gehabt?
Mal ganz genau gefragt, was meint "kein Drempel"  -  OK Fußpfette unter Rohdecke? Ich kann nicht mal den Begriff finden, weder in LBOAbk., noch BauNutzungsVo oder den Verwaltungsvorschriften dazu ... brauche dringend irgendeinen Hinweis auf Kommentare, Rechtsprechung o.ä. zu dem Thema.
schon mal Dank,
  1. Laienmeinung Drempel

    Drempel ist für mich eine Aufmauerung auf der Rohdecke, flächenbündig zur Außenwand im Geschoss darunter. Kein Drempel hieße für mich: Fußpfette direkt auf die Rohdecke setzen. (Drempel = Kniestock). Eine Abseite können Sie ja noch mauern, kostet jedoch Grundfläche.
  2. Danke, aber

    Foto von Dipl.-Ing. Stefan Lappe

    es geht um eine Auseinandersetzung mit dem Planungsamt. Was landläufig als Drempel zu bezeichnen wäre ist klar, aber es geht um die rechtsverbindliche Definition  -  kann ich nirgends finden.
  3. @Lappe

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich kenne keine genaue Definition des Drempels. In meinen Angeboten definiere ich den Drempel immer genau: z.B. 60 cm Drempelhöhe, gemessen von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Fußpfette, die Fußpfette wird außenbündig mit dem Hintermauerwerk verlegt.
    Ich würde aber nach dem Verständnis bei Ihrem Fall so urteilen, dass die Fußpfette direkt auf der Rohdecke liegen muss, wobei dann natürlich strittig ist, wie hoch die Pfette sein darf, wobei es da natürlich auf den statischen bzw. konstruktiven Mindestquerschnitt ankommen wird  -  im Streitfall
    • Name:
    • HP
  4. Exakt, HP

    Foto von Dipl.-Ing. Stefan Lappe

    genau in die Richtung geht's. Auf die Idee mit der Pfettenhöhe kam ich auch schon, aber wenn ich's einreiche muss es wasserdicht sein. Nachfragen beim Amt hat bisher (vor gut einem halben Jahr) ergeben: "kein Problem, wenn Sie unter 40 cm OKF bis OK Pfette bleiben stellen wir uns nicht an".
    Heute heißt es plötzlich: ne, wir haben's uns anders überlegt,  -  kein Drempel  -  kein Dispens.
    Folge: Planungsleistungen und Exposés für über 80.000,- DM für die Tonne, auch die Statik passt natürlich nicht mehr, Doppelhaushälfte mit weniger als 85 m² Wfl unverkäuflich ... schöne Scheiße!
  5. Blöde Situation, Herr Lappe!

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich kann mich ganz unscharf daran erinnern, dass es um 1972 ein Urteil gab, indem festgelegt wurde, dass mündliche Aussagen von Bediensteten verbindlich sind. Es kann wohl da nur ein Rechttstreit eine Lösung finden. Wenn die sich nicht auf ein Gespräch einlassen. Auf der anderen Seite sicherlich auch ein wenig Blauäugigkeit von Ihnen, wenn es darum geht, eine schwammige Festlegung im Bebauungsplan zu Ihren Gunsten auszureizen, eine mündliche Aussage zu erhalten und keine schriftliche Fixierung zu fordern, wenn Sie anschließend 80.000 DM Kosten produzieren.
    • Name:
    • HP
  6. Klar "blauäugig",

    Foto von Dipl.-Ing. Stefan Lappe

    aber ich habe mich bisher immer mit den Leuten einigen können. Gerade bei solchen Formulierungen geht's ja auch nicht anders  -  kein Drempel, im engesten Sinne, kann ja nicht sein. Die meisten wissen ja auch selbst was Blödsinn ist und was wirklich wichtig wäre  -  aber hier ist irgendeiner umgefallen.
    Außer mir und meinem Bauträger sind übrigens noch zwei weitere Bauträger auf den gleichen Mist "reingefallen".
  7. "Kein Drempel"

    gibt es gar nicht (zumindest nur theoretisch). Zumindest muss konstruktiv soviel Platz bleiben, das man seine Fußleiste dranschrauben kann und darüber noch etwas Platz bleibt. Das wären für mich schon mal etwa 20 cm. Bis UKAbk. Sparren sind es dann nochmal mind. 8 cm.
    Die Drempelhöhe müsste eigentlich von OKFFAbk. bis Schnittpunkt Außenwand mit UK Sparren definiert sein. Ich recherchiere das gerne mal. Ich bin der Meinung, wenn im Bebauungsplan "kein Drempel" steht, ist er fachlich falsch. Es müssten mindestens 30-40 cm sein, weil es konstruktiv schon gar nicht anders geht.
    • Name:
    • Herr Rossi
  8. @rossi

    Foto von Dipl.-Ing. Stefan Lappe

    jepp  -  genau das ist nämlich IMHO der Punkt, kein Drempel kann's nicht geben. Aber ich find keinen Kommentar, Urteil oder sonst was dazu.
  9. VETO  -  "Kein Drempel" gibt es doch!

    Guten Morgen,
    natürlich gibt es die Möglichkeit, ohne Drempel zu bauen, z.B. beim Pfettendach. Ich habe so eines, ergibt einen ganz besonderen Raumeindruck und ein Dachgeschoss, um das mich jeder beneidet.
    Gruß Dorit
  10. schön,

    Dorit, das Du ein so schönes DGAbk. hast-X1234Xaber wie sieht denn der Schnittpunkt zwischen OKFFAbk. und Dachschräge bei Dir aus? Da sind also 0! cm und die Dachschräge verschneidet sich direkt mit dem Fußboden? schöne Grüße aus dem 3. Obergeschoss
    • Name:
    • Herr Rossi
  11. habe 'mal gesucht ...

    und folgenden prägnanten Satz in e. Bebauungsplan gefunden:
    ".. Drempel sind nur bis zu einer Höhe von xxx m zulässig. Sie werden von OK Decke bis zum Schnittpunkt Außenwand / Dachhaut gemessen"
    d.h. die basisbreite für das Dach wird erheblich schmaler, konstruktive Ausführung der Traufe (Wärmedämmung) entsprechend komplizierter.
    bei Drempelhöhe = 0 müsste die oberste Decke abgeschrägt werden, die Pfette wird min. 1/2 m nach innen gerückt ... ob das so gewollt ist?
    übrigens hat nach o.g.definition auch ein "normales" Sparrendach eine Drempelhöhe von rund 30 cm
  12. Kniestock  -  Definition

    Simon  -  Kommentar zur Bayerischen Bauordnung 1994 (Art. 2, Rd. -Nr. 126):
    Kniestock: " ... üblicherweise an der Außenwand gemessen, von OK Rohdecke bis zum Schnitt von Außenwand und Unterkante Dachsparren. (vgl. auch VGH Bad. Württ. Urt. V. 15.2.1984, BauR 1985,289). In der Praxis ist aber auch die Messung an der Innenwand üblich. Das ist das Maß von der obersten Geschossdecke entweder bis zur UKAbk. der ggf. verdoppelten  -  Fußpfette oder bis zur UK der aufgeständerten Fußpfette beim Sparrendach. Asu Gründen der Rechtssicherheit soll die Zulässigkeit, die Höhe und die Berechnung des Kniestocks im Bebauungsplan festgelegt werden. "

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