Hallo!
Habe eben auf der Suche nach Bauvorschriften diese Seite gefunden, und versuche jetzt einfach mal mein Glück. Mein Problem:
Ich besitze ein kleines altes Häuschen in der Altstadt (Bayern) mit einem schmalen Gärtchen hinter dem Haus in einer Häuserzeile. Mein Nachbar hat hinter dem Haus einen alten Anbau, direkt an der Grundstücksgrenze. Dieser ist ca. 5 m hoch. Dieser Anbau (Flachdach) wurde schon früher als Terrasse genutzt. Nun hat mein Nachbar diesen Anbau als Wohnraum ausgebaut, diesen isoliert und um ca. 30 cm erhöht, ob mit Baugenehmigung ist mir nicht bekannt.
Jetzt hat er vor 2 Tagen einen dichten Holzzaun um diese Terrasse gebaut und zusätzlich 2 m hohe Kanthölzer für Wäscheleinen an der Grundstücksgrenze aufgestellt. Der Zaun ist auch weiter vorgelagert als früher. (ca. 50 cm! Also höher, weiter außen und dichter!) Da der Anbau auf meiner Südost-Seite liegt habe ich eine deutlich größere Abschattung in meinem eh schon schmalen Garten. Von unten betrachtet sieht der Anbau jetzt auch wie eine Bohrinsel aus.
Meinem Wunsch die Pfosten entfallen zu lassen und ein zierliches lichtdurchlässiges Geländer zu errichten hat mein Nachbar leider nicht entsprochen.
Weitere Aspekt sind, dass diese Pfosten von meinem hinteren Dachfenster auch meinen gewohnten Altstadtblick beeinträchtigen und mein Nachbar mir gegenüber geäußert hat, dass die Dachfläche natürlich maximal groß sein soll, da es eine Spielfläche für seine Kinder werden soll, was auch eine andere Nutzung als bisher darstellt.
Fakt ist, heute (Sonntag) ist er mit seinem Zaum fertig geworden und hat mich vor vollendete Tatsachen gestellt.
Welche Handhabe habe ich jetzt noch, um einen akzeptablen Kompromiss, bzw. eine Änderung zu erreichen? Vorhin habe ich etwas von einem Urteil gelesen, dass bei engen Reihenhausgrundstück die Nachbarn zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet sind. Im Voraus vielen Dank!
Abschattung durch bauliche Veränderung einer Dachterrasse an der Grenze
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abschattung durch bauliche Veränderung einer Dachterrasse an der Grenze
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Sorry
Sorry ... mit Planung und Genehmigung kenn ich mich nur sehr wage aus ... aber was mir bekannt ist sind Dachterrassen an der
Grenze nicht zusätzlich ... Vielleicht sollte zuerst geklärt
werden ob das den Tatsachen entspricht?
MfG Thalhammer -
Na, der ist ja witzig
Hat er das in Eigenarbeit gemacht? Dann hat er jetzt ein Problem. Ich bin kein Rechtsanwalt habe aber schon einige Urteile zu ähnlichen Fällen gelesen. Ob die auf Sie zutreffen, kann ich als Nicht-Jurist nicht beurteilen. Aber da war eben die Rücksichtnahme maßgebend sowie Gewohnheitsrecht.
Eigentlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als beim Bauordnungsamt nachzufragen. Ich weiß, klingt nach Denunziation, aber wollen Sie Ihr eigenes Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben?
Flachdach als Kinderspielplatz nun nutzen ist aber auch reichlich gewagt! -
geht MB, s. Zwickau sichtblenden <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">)
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Grüß Gott nach Bayern..
... ist die Erhöhung des Gebäudes genehmigungspflichtig? Wenn ja, werden die Nachbarn nicht um Einverständnis befragt wie bei uns in Ba-Wü?
Was Einfriedungen an oder auf der Grundstücksgrenze angeht, gibt es bei uns die Nachbarrechtsgesetze, in Bayern die AGBs, runterladbar siehe Link.
Bleibt Ihnen zur Klärung wohl nur MBs Tipp. Von mir zur Unterstützung noch nen Link für Menschen auf der Suche nach bayerischen Bauvorschriften. Servus Ulf -
was tun?
1. für was hat der Nachbar eine Baugenehmigung?
2. wenn die Nutzung des Anbaus geändert wurde ist diese genehmigungspflichtig. Ich nehme an es gibt keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das gebiet; oder?
3. die Erhöhung, was meinen sie damit? hat er das Gebäude erhöht? war das Gebäude bereits als Wohnraum genutzt? dichter holzzaun heißt kein lichtdurchgang? dann muss er das Ding nachbarrechtlich wieder abbauen. melden sie das dem Bauordnungsamt (baukontrolle)
4. die Vollendung seines werkes berechtigt ihn nicht zur Nutzung. und bleiben wird das nicht!
5. sie sind schon dazu verpflichtet bestimmte Dinge ihrem Nachbarn zu gestatten, z.B. wenn er seine Fassade sanieren will müssen sie ihm die Errichtung eines gerüstes gestatten, aber das was sie da schildern ist schwarzbau (es gäbe wirklich nur die eine Ausnahme mit dem Bebauungsplan - Stichwort Freistellungsverfahren) -
Also erstmal vielen Dank, das ging ja wirklich schnell!
Zu den Fragen nochmal ein paar Zusatzinfos:
Der Dachaufbau ist in Eigenarbeit entstanden.
Baugenehmigung und Bebauungsplan muss ich klären, ich denke aber da gibt es nichts.
Die Nutzung des Anbaus hat sich geändert. War früher eine Abstellkammer mit niedriger Deckenhöhe.
Also der Dachaufbau wurde komplett abgetragen und erneuert, allerdings auch mit einem 20 cm größeren Dachüberstand, was noch nicht das Problem für mich war. Durch den neuen Dachaufbau mit Isolierung wurde das Flachdach ca. 30 cm höher. (Stärkere Balken, Isolierung und obendrauf ein Lattenrost) Das Geländer (Stahlrohr) war früher ca. 30 cm von der Mauerkante zurückversetzt und ist jetzt direkt an der 20 cm vorgeschobenen Kante. Die Bretter des neuen Zauns sind ca. 90 cm hoch, 15 cm breit und haben einen Zwischenspalt von ca. 15 mm. (Abschattung also 90 %)
Die Oberkante ist des Geländers ist ca. 6 m über Grund und mein Garten ist nur 8 m breit. Zur Zeit habe ich noch etwas Sonne im Rasen, aber letzte Woche waren es noch deutlich mehr. Wenn jetzt an den Pfosten noch ein Wäscheleine mit Wäsche hängt habe ich nicht einmal im Hochsommer mehr Sonne!
PS: Die Errichtung eines Gerüstes für seine Fassadenrenovierung und sogar das Aufbaggern in meinem Garten zur Unterfangung seiner Fundamente habe ich meinem Nachbarn natürlich gestattet.
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