Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: NRW

Terrasse  -  Stützmauer
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Terrasse  -  Stützmauer

Mein Nachbar plant die Errichtung einer Stützmauer Länge 5 m Höhe 0,80  -  1,2 m (schräges Grundstück) direkt entlang der Grenze, um den Bereich zwischen Haus und Stützmauer dann aufzufüllen und als Terrasse zu nutzen. Bundesland NRW. Im Bebauungsplan werden keine Angaben zu Stützmauern und Einfriedungen gemacht Bei der Suche in den Foren, BauONRW und Nachbargesetz NRW wurde ich eher noch mehr verwirrt. In der BauONRW steht im § 6: (11) In den Abstandflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandfläche sind zulässig

2. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, in Gewerbe- und Industriegebieten (Gewerbegebieten, Industriegebieten) ohne Begrenzung der Höhe. Zu Terrassen finde ich keine Angaben. In Beitrag Planung Nr 472 beschreibt H. Züll: In NRW  -  wie in den meisten Bundesländern  -  müssen grundsätzlich alle Nutzungen von der Grenze einen Abstand von 3,00 m einhalten. Ausnahme bildet die Grenzgarage, ohne weitere Nutzung des Daches Im Nachbargesetz von NRW steht in § 4 (Fenster und Lichtrecht) das Terrassen einen Mindestabstand von 2 m einhalten müssen, zu Bodenerhöhungen werden keine Höhen oder Abstände vorgegeben.

1. Darf die Stützmauer direkt auf der Grenze errichtet werden?

2. Welchen Abstand muss die Terrasse von der Grenze einhalten?

3. Bei der Errichtung eines Sichtschutzzaunes oder Hecke von meiner Seite gilt dann die für die Bemessung der Höhe der ursprüngliche Geländeverlauf oder die Aufschüttung des Nachbarn? Für Kommentare und Hinweise bin ich dankbar

  1. Antwort

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    1. Sind sich die Nachbarn einig, werden Mauern i.d.R. gemeinsam erstellt (d.h. mittig zum Grenzverlauf). In dem bei Ihnen beschriebenen Fall, vermute ich, dass Ihr Nachbar in erster Linie die Mauer wegen seiner Aufschüttung möchte. Dann würde ich die Mauer auf seinem Grundstück erstellen lassen.
    2. Abstand  -  fragen Sie das Baurechtsamt
    3. Hier gilt die Höhe über dem Gelände (Istzustand), also der aufgeschüttete Zustand.
    Einigen Sie sich doch mit Ihrem Nachbarn und bauen den Sichtschutz auf eine gemeinsam errichtete Stützmauer. So können Sie Einfluss auf Höhe und Gestaltung nehmen. Haben Sie schon einmal daran gedacht, auch Ihr Grundstück aufzuschütten, dann erübrigt sich vielleicht die Mauer.
  2. Mauer an der Grenze zulässig?

    Erstmal Danke für die Tipps. Sie haben Recht, die Mauer soll wegen der Aufschüttung erstellt werden, damit der Terrassenbereich größer wird und bis zur Grenze benutzt werden kann. Der Nachbar hat für nächste Woche ein Unternehmen beauftragt und geht davon aus, das sein Vorhaben den Bestimmungen entspricht. Ich habe kein Interesse an dieser Mauer, weil der Nachbar dann noch dichter an der Grenze und erhöht mein Grundstück überblicken kann und mein Nachbar möchte keinen Sichtschutz entlang der Grenze. Eine Aufschüttung von meiner Seite aus macht keinen Sinn, da ich von dieser Grenze Gefälle zu meinem Grundstück habe und die Böschung nur noch steiler wird. Die Mauer als solches stört mich nicht, nur je höher der Nachbar sein Grundstück an der Grenze erhöht, desto problematischer wird für mich, mit den vorgeschriebenen Höhen für Einfriedungen oder Hecken einen Sichtschutz zu errichten.
  3. Hallo, Herr Reinschmidt,

    Foto von Lieselotte Tussing

    was mir eben noch einfiel: Bei uns  -  Saarland  -  gibt es ein Maß von 0,50 m ab OK Gelände für baugenehmigungsfreie Aufschüttungen / Terrassen. Über 0,50 m Höhe muss ein Bauantrag gestellt werden. Vielleicht sollten Sie sich doch mal im Bauamt kundig machen, weil, wenn es so ist, müsste Ihr Nachbar einen BA eingereicht haben und evtl. (auch hier fragen) müssten Sie als Nachbar Ihr Einverständnis erklären. Außerdem sollte in irgendeiner Form die Art/Höhe der Einfriedung (Zaun) geklärt sein. Gängig ist, dass  -  ab Eingang gesehen  -  die Einfriedung auf der rechten Seite 'Ihr Bier' ist, die auf der linken der Gerstensaft Ihres Nachbarn ...
  4. Oh der Server lebt wieder

    Danke für die Tipps, ich frage mal beim Bauamt nach und dann werde ich hoffentlich einen Kompromiss mit dem Nachbarn finden.
  5. Antwort von Bauamt

    Hatte Gespräch mit Bauordnungsamt und gebe hier stichpunktartig die Ergebnisse wieder, für die dies interessiert, keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Zusammenfassung. Das Ergebnis ist letztendlich ein Mix aus BauO-NRW und Nachbargesetz NRW. Das Bauordnungsamt (hatte netten und kompetenten Gesprächspartner) konnte nur Auskünfte über BauO-NRW erteilen, nicht über Nachbargesetz NRW. Stützmauer und Einfriedungen bis 2 m Höhe sind in den Abstandsflächen zulässig und auch genehmigungsfrei. Das bedeudet, es besteht die Möglichst für diese Bauten an der Grenze, aber es heißt nicht, das ich Sie auch errichten darf, sondern nur das Sie gennerell ohne Abstandflächen zulääsig sind. Für Terrassen gilt generell ein Mindestabstand von 2 m zu Nachbargrenze laut Nachbargesetz NRW, aber sobald eine Terrasse 1 m über der Geländeoberfläche errichtet wird greift BauO-NRW mit § 6 (10) Für bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gelten die Absätze 1 bis 9 gegenüber Gebäuden und Nachbargrenzen sinngemäß. In dem Kommentar zur BauO-NRW ist vermerkt, das diese Wirkung wie von Gebäuden für Terrassen über 1 m Höhe gilt, sodass dann der Abstand zur Grenze 3 m betragen muss. Bei dieser Höhe wird bei einem Grundstück mit Gefälle auch nicht gemittelt, sondern ab 1 m Höhe sind 3 m Abstand erforderlich. Für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes gilt die ursprüngliche Geländehöhe, nicht die durch Aufschüttung entstandene Geländehöhe. Auch hier gibt die BauO-NRW 2 m auf Grenze ohne Abstandsfläche vor, aber laut Nachbargesetz NRW sind nur ortsübliche Einfriedungen auf Grenze zulässig oder wenn nicht feststellbar, 1,2 m.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Terrasse, Stützmauer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Schalungssteine Dehnungsfuge
  2. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Randeinfassung Travertin mit Schalungsstein
  3. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Wie verfuge ich Terrassen-Fliesen zur Wand?
  4. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Polygonalplatten auf Garagendach
  5. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Hochterrasse
  6. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrasse sanieren oder abtragen?
  7. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrasse aus Sand?
  8. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Stützmauer auf der Grundstücksgrenze
  9. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Bradstone Verlegen
  10. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Abdichtung Stahlkonstruktion Terrasse <=> Garage

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Terrasse, Stützmauer" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Terrasse, Stützmauer" oder verwandten Themen zu finden.