30ig jährige Grenzbebauung soll modernisiert werden, was ist zu beachten
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

30ig jährige Grenzbebauung soll modernisiert werden, was ist zu beachten

Seit 1933 sind wir Eigentümer eine GS in Berlin. Ich übernahm das GS vor 10 Jahren. Die Grenzbebauung wurde bereits 1933 errichtet. Es handelt sich nach heutigen Stand um ein Winkel-Bungalow in Massivbauweise, ohne Unterkellerung und von einer lichten Höhe von ca. 190 cm. Dies Gebäude ist nun mittlerweile sehr marode, und soll "ausgetauscht " werden. Hierbei möchte ich die Seitenwände zu den Nachbarn stehen lassen, die Höhe auch nicht verändern, das Gebäude jedoch mit einer 20 cm tieferen Bodenplatte versehen, um aus diesem "Gartenhaus" ein Büro zu gestallten. Welche Richtlinien muss ich einhalten, bzw. ist es mir gestattet auf der selben Grundfläche ohne die a.) bestehende Bauhöhe oder b.) die bestehende Bauhöhe zu verändern einen Neubau zu errichten?
  • Name:
  • Manuela Weger
  1. Leistung kostet Geld

    Ich habe keine Ahnung, welchem Beruf Sie nachgehen  -  ganz sicher sind Sie jedoch davon überzeugt, dass das, was Sie beruflich machen, das Geld Wert ist, das Sie verdienen. Solche Fragen können ansatzweise natürlich einige Leser dieser Seite beantworten  -  aber sie dürfen es nicht und sie wollen es nicht. Sie nehmen vielleicht unmittelbaren Kontakt auf und bieten Dienste an. es gibt für viele Bereiche des mitmenschlichen Miteinanders ausgebildete und erfahree Menschen, die mit ihrer Berufsausübung sich und ihre Familie ernähren müssen. Was nutzt Ihnen eine Antwort im Internet? Wenn Sie etwas baulich verändern wollen, werden Sie ein/n Entwurfsverfasser/in benötigen. Diese Mitmenschen haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, Ihnen die Sach- und Rechtslage  -  gegen Honorierung  -  zu erläutern und einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu erstellen  -  wenn der von Ihnen gehegte Bauwunsch überhaupt erfüllbar ist. Dafür müssen Sie Geld bezahlen wie auch ich, wenn ich die Leistung, die Sie beruflich erbringen, in Anspruch nehme. Würde es Ihnen Spaß machen, einen Schwarzarbeiter Ihrer Zunft zu beauftragen mit der Konsequenz, dass Sie zu gegebener Zeit Ihren Job verlieren? Wohl kaum! Ich kann dies gut schreiben, weil ich in Berlin nicht Bauvorlageberechtigt bin und dies auch nicht werden möchte. Aber auf diesen Seiten muss ab und an gesagt werden, was zu sagen ist  -  vor allem von Personen, die sich ein wenig zwischenmenschlichen Spielregeln verantwortlich fühlen. Das geht überhaupt nicht persönlich gegen die Fragesteller/in; aber der Ansatz der Fragestellung  -  wie vieler anderer von 0 bis 505 bedarf einmal mehr einer kritischen Kommentierung  -  zumal die Antworten in den letzten Tagen sehr dünn geworden sind und inhaltlich auch sehr zurückhaltend wurden? Dasliegt doch hoffentlich nicht an meinem verstärkten Auftreten zu mitternächtlicher Stunde, das nicht nur meinem kleinen DINGO missfällt, der mich gerade zum schlafen gehen auffordert ...
  2. Gute Worte

    Foto von Stefan Ibold

    Auch wenn DINGO nervt. (Mein Kater nervt auch schon)
  3. Sehr geehrte (r) Frau/Herr Zuell?

    wissen Sie, mich stört auch der zwischen den Zeilen zu findenen Vorwurf, das ich vielleicht  -  etwas  -  blöd bin. Wenn ich wüsste, an wen ich mich zu wenden hätte, dann hätte ich Ihre kostbare mitternächtliche Zeit garantiert nicht für die Antwort auf meine Frage beanspruchen wollen. Zwischenmenschliche Spielregeln sollten nur von jemandem kommentiert werden, der diese selber dann auch in seinem Sprachgebrauch vermittelt. Wenn ich einen Beruf ausüben würde, in dem ich mich mit solchen Fragen oder überhaupt mit Fragen zum Baurecht beschäftigen würde, würde ich hier nicht schreiben. Da die Seiten aber für solch  -  blöde  -  Menschen wie mich geschaffen wurde, werde ich auch weiterhin hier meine Frage stellen, wenn ich welche habe. Und zu Ihre Beruhigung ---- es hat sich noch keiner als Schwarzarbeiter bei mir angeboten ----- Um Ihren Ärger über rückläufige Leistungsbeanspruchung zu bekunden hätten Sie einen separaten Forumseintrag wählen sollen, das hätte von den zwischenmenschlichen Spielregeln eher gepasst. Wenn Sie sich von dem Forum genertvt fühlen, warum sind Sie dann als Antwortgeber hier so oft vertreten?
    • Name:
    • Manuela Weger
  4. Von blöd redet keiner

    Meiner Ansicht nach war die Antwort sachlich fundiert. Eine persönliche Beleidigung kann ich nicht sehen, zumal diese klar und deutlich verneint wurde.
    Es gibt zwar keine dummen Fragen, aber sehr wohl sinnlose. Denn solche Fragen können in der Tat nur vor Ort geklärt werden. Dazu brauchen Sie eben einen Entwurfsverfasser, also Architekten. Zudem kommt es noch auf das zuständige Bauamt an.
    Hier werden schon genügend Fragen kostenlos beantwortet, sodass ich mich schon wundere, dass noch keine Klagen eingegangen sind.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Antwort

    ... und ich werde weiterhin Antworten, wie ich sie der jeweiligen Angelegenheit für angemessen halte, geben. Und wenn jemand etwas hineininterpretiert, was er/sie hineininterpretieren will, soll Mann/Frau dies tun. Jeder zieht den Schuh an, der ihm/ihr passt.

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