Zwangsweise Einbeziehung in neues Baugebiet/Beteiligung an Erschließungskosten
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Zwangsweise Einbeziehung in neues Baugebiet/Beteiligung an Erschließungskosten
Die Große Kreisstadt Ettlingen, Landkreis Karlsruhe, erschließt am Rande des Ortsteils Bruchhausen ein Neubaugebiet. In die Planungen ist - gegen unseren erklärten Willen - der hintere, unbebaute Teil unseres Wohngrundstücks einbezogen. Es handelt sich insgesamt um Feucht- und Überschwemmungsgebiet, dessen Erschließung nur mit einem ungeheuren technischen, zeitlichen und finanziellen Aufwand betrieben werden kann. Entgengenstehende Stellungnahmen, z.B. die des "Bundes für Umwelt und Naturschutz" (BUND), liegen vor. Festgestellt ist, dass Neubauten hier ebenfalls nur mit einem erheblichen Mehraufwand (Pfahlgründung, "weiße Wannen" u. ä.) herzustellen sind. Zum Schutz gegen die Hochwasser des am Rande des Neubaugebietes verlaufenden "Malscher Landgrabens" ist städtischerseits geplant, das Niveau des gesamten Bereiches um ca. 2 Meter (und damit über das Niveau der angrenzenden Grundstücke) anzuheben. Derzeit wird der Bereich des künftigen öffentlichen Verkehrsraumes in Form einer Aufschüttung (Höhe 3,5 Meter) für die Dauer von ca. 2 Jahren "vorbelastet", um später überhaupt einmal die Anlage von Straßen, Wegen und Plätzen vornehmen zu können. Im Rahmen dieser Bodenpressung durch "Vorbelastung" sollen nunmehr ca. 130 m² unseres Grundstückes für die Aufschüttung in Anspruch genommen werden, da an unserer Grundstücksgrenze ein Wendehammer geplant ist. Hierüber wurden wir durch die Planer vor fünf Tagen mündlich informiert.
In Kenntnis der Boden- und Feuchtigkeitsverhältnisse haben wir den für die Planung Verantwortlichen bereits 1994 und 1995 schriftlich erklärt, dass wir keinesfalls beabsichtigen, den hinteren, nunmehr in die Planungen aufgenommenen Grundstücksteil zu bebauen, weil der Grund im Prinzip nicht bebaubar ist.
Müssen wir die Inanspruchnahme unseres Grundstückes und die damit verbundene Schädigung im Rahmen der Erschließung dulden?
Ist es zulässig, die unbebaute Hälfte unseres Wohngrundstückes gegen unseren Willen in Bauland umzuwidmen, obwohl bekannt ist, dass eine Bebauung nur mit erheblichem finanziellen Mehraufwand und einer gleichzeitigen Anhebung des Geländeniveaus möglich ist?
Können wir an den unverhältnismäßig hohen Kosten für die Erschließung des Neubaugebietes beteiligt werden, obwohl wir nicht bauwillig sind und darüber hinaus nur Nachteile erfahren?
Können wir die Planer dieser Baulanderschließung für Folgeschäden, wie Wassereintritt, Verschlammung, Erdpressung u.a. verantwortlich machen und Schadenersatzansprüche stellen?
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Zwangsweise, Einbeziehung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Zwangsweise, Einbeziehung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Zwangsweise, Einbeziehung" oder verwandten Themen zu finden.