ich habe eine Frage bezüglich der Pflicht zur Installation fernablesbarer Heizkostenverteiler, die spätestens Ende 2026 eingeführt werden soll. Mich interessiert besonders, ob diese Regelung auch für Eigentümer gilt, die:
- ein Miethaus mit nur 2 Wohneinheiten besitzen
- die Heizkosten selbst, ohne Dienstleister, berechnen und verteilen
- Heizkostenverteiler haben, die direkt vor den Wohnungen stehen, sodass Nutzer jederzeit selbständig ablesen können
Gehören solche Situationen zu Ausnahme- oder Pflichtbefreiungsfällen?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten und Einschätzungen zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!