Welche Art der Gewährleistung für Bauleistungen kann ein privater Bauherr beanspruchen: nach VOBAbk. oder BGBAbk. ?
entsprechend Vertrag
Sofern die VOBAbk./B wirksam vereinbart wurde, gilt diese. Andernfalls, und das dürfte bei einem privaten Bauherren die Regel sein, richten sich die Mängelansprüche nach BGBAbk..
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