bauliche Veränderung an Gebäude mit Überbau
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bauliche Veränderung an Gebäude mit Überbau
Hallo Forum,
mal eine generelle Frage zu Überbauten... Wenn ein Überbau auf einem Grundstück steht und an dem Überbau-Gebäude eine bauliche Veränderung vorgenommen werden soll - muss dann der Eigentümer des überbauten Grundstücks dieser Veränderung zustimmen bzw. sein OK eingeholt werden? Auch wenn sonst alles andere berücksichtigt wäre (also Abstandsflächen und Co)?
Danke für Meinungen hierzu!
Viele Grüsse, Lilly
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Klärungen
Teilen sie doch erst mal mit, wie der Überbau bestandskräftig wurde. Über einen Schwarzbau brauchen wir nicht diskutieren. Auch das beliebte Argument "was steht das steht" zieht nicht. Bei einer Überbaurente sieht das anders aus.
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Furchtbar
dieses abstrakte Gefragsel! Was soll den umgebaut werden am Überbauobjekt? Handelt es sich um einen legalen oder um einen illegalen Überbau?
Es gibt zu Überbauten keine "generellen Fragen" und auch keine "generellen Antworten" - deshalb schildern sie bitte Ihren konkreten Fall möglichst genau.
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Überbau entstanden nach Grundstücksteilung
Der Überbau ist nachträglich entstanden, weil das Grundstück geteilt wurde und die Grundstücksgrenze nun quasi durch des Nachbarn Haus steht. Überbau wird nur geduldet, steht nicht im Grundbuch. Da wir erst vor ein paar Monaten Eigentümer wurden, haben wir bzgl Rente noch nichts unternommen.
Danke vorab für weitere Antworten.
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Fehler
Eine Grundstücksteilung erfolgt, um amtlich ein Grundstück in rechtlich selbstständige Einheiten zu teilen. Gebäude können nicht geteilt werden, Räume schon garnicht. Bei der Teilung von abgeschlossenen Einheiten wird es eine WEGA. Suchen sie nach dem Fehler und prüfen sie den Notarvertrag. Das Grundbuchamt wird den Eintrag verweigern, ein Kaufvertrag ist ungültig. Der Fehler liegt beim Notar. Ohne Grundbucheintragung kein notarieller Kaufvertrag. Damit entfällt auch die Frage nach baulichen Veränderungen. Die Klärung sprengt das Verbot der Rechtsberatung in diesem Forum. Sie brauchen anwaltliche Rechtsberatung auch wegen der Haftung und daraus resultierend eine rechtssichere bauliche Veränderung. Sie müssen vermeiden, an fremdem Eigentum bauliche Veränderungen durchzuführen.
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Bitte erstmal ALLE Karten auf den Tisch
und alle bereits von uns gestellten Fragen beantworten!
Es handelt sich also offenbar nicht um einen klassischen Überbau einer damals bereits vorhandenen Grundstücksgrenze sondern um eine nachträglich "durch ein bestehendes Gebäude" gezogene Grundstücksgrenze. Das Grundstück gehört Ihnen aber das Haus darauf dem Nachbarn.
Wussten Sie beim Kauf des Grundstücks von dem "Überbau"? Lag ein Lageplan mit Eintragung der Bebauungen vor? Wieviel steht das nachbarliche Gebäude über? Worum handelt es sich bei diesem Gebäude (Schuppen, Garage, Wohngebäude, Werkstatt,...)? Welche baulichen Maßnahmen sind an dem Gebäude jetzt vorgesehen?
Habt ihr das
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zustätzliche Details Überbau
Hallo, ich versuche die Fragen zu beantworten.
Ja, das Grundstück gehört und, 16 qm des Mehrfamilienhauses stehen quasi in unserem Garten. Wir wussten von dem Überbau als wir gekauft haben.
Der Eigentümer des MFH möchte nun die bestehende Garage aufstocken mit Wohnraum, Wintergärten über 2 Stockwerke samt Dachterrasse anbringen und hat dabei die kompletten Abstandsflächen ausgereizt - aber eben alles im Rahmen der Regelungen, daher wurde dem Antrag auch stattgegeben. Allerdings hat er niemanden von den Nachbarn infomiert (muss er ja nicht mehr, dennoch seltsames Verhalten).
Die einzige Möglichkeit die wir als absolute Laien sehen, ist dass der Überbau bei uns auf dem Grundstück steht und wir hier evlt. die Möglichkeit hätten einzuwirken. Nichts genaues weiss man (bzw. wir) aber nicht...
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Allgemeinwissen
Gebäude gehören dem Grundstückseigentümer, also gehört der Überbau ihnen. Negative Abstansflächen gibt es nicht, Abstandflächen sind unbebaubare Flächen auf eigenem Grundstück. Wintergärten und Wohnflächen müssen Abstandsflächen haben. Diejenigen, die Fehler gemacht haben setzen die Fehler fort (Bauamt, Nachbar, Notar) Wenn sie nicht einschreiten wird der illegale Zustand in Zement gegossen, sie haben Schaden, ihr Grundstück wird unverkäuflich. Stellen sie die Grenzpunkte des Vermessers fest und lassen sie sich einen Grundbuchauszug geben. Prüfen sie auch, was sie gekauft haben. Der ganze Ablauf ist nicht koscher.