Später teilt er sein Grundstück in 2: X und Y, wobei diese Außentreppe auf Grundstück Y, während betreffende Wohnung auf Grundstück X steht. Die Grundstücke werden verkauft.
Nun, kann die Fluchttreppe von Wohnung X ohne Sondervereinbarung fremdbenutzt werden, oder darf Y diese entfernen ?