Neuer Außenschornstein, welche Abstände bei Anbau?
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Neuer Außenschornstein, welche Abstände bei Anbau?
mit der neuesten BImSchV ergeben sich bei unserer Planung für einen Holzvergaserofen im Wohnzimmer große Probleme.
Vor zwei Jahren haben wir an unseren Altbestand einen Anbau machen lassen (Dachform: Pultdach, unter 20 Grad Dachneigung). Dieses Pultdach endet mehr oder weniger unter der Traufe des Altbestands (Satteldach, 45 Grad an der Traufe).
Nun haben wir bereits im Anbau Leitungen zum Anschluss des Ofens an unser Warmwasser legen lassen. Nun sagt der Schornsteinfeger, dass in unseren Räumlichkeiten kein Schornstein aufgestellt werden kann.
Die Entfernung der Anbauaußenecke zum Altbestand beträgt gute 5 m. Wenn man den Schornstein über den First des Altbestands führen müsste, dann wäre das Schornsteinrohr mit mindestens zwei Verzügen zu verlegen. Laut Schornsteinfeger unmöglich, erscheint mir auch so. Unser Ofenbauer kann es technisch umsetzen, ob das aber rechtlich standhaft ist, ist eher die Frage. Weiterhin scheint sich der Schornsteinfeger ja auch dagegen zu stemmen.
Im konkreten Fall stellt sich mir daher die Frage: wird Altbestand und Anbau zusammen betrachtet, oder ist hier das Pultdach des Anbaus maßgeblich? Könnte man hier von Unverhältnismäßigkeit sprechen und dann damit argumentieren, dass man mit einem Schornstein, der gute 3 m über das Pultdach herauskragt, im Umkreis von 15 m immer 1 m über allen Fenstern und Lüftungsöffnungen liegt?
Für ein paar Tipps oder Anregungen wäre ich dankbar.
Für mich ist in unserer Situation einfach nicht nachvollziehbar, warum der Schornstein über den First ragen muss. Es ist baulich so gut wie nicht möglich, weil wir die Anlage ja im Anbau und nicht im Altbestand aufstellen möchten.
Viele Grüße
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da stellt sich keine Frage
Zur Inbetriebnahme der Heizungsanlage wird die Freigabe durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) benötigt. Der Schornstein ist wesentlicher Teil der Anlage.Der BSM kennt die geltenden Vorschriften und die örtlichen Gegebenheiten. Wie soll da ein Forum auf Grund einer mehr oder weniger wirren, mehr oder weniger vollständigen Beschreibung eine "bessere" Lösung finden können?
Was der Installateur technisch umsetzen kann ist einerlei. Es muss rechtlich zulässig sein und sicher fundktionieren. Ob das der Fall ist entscheidet allein der BSM.
PS: Natürlich ist theoretisch der Klageweg offen. Nur darf dann die Heizung bist zur Rechtskraft des Urteils nicht betrieben werden.
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Keine Frage, vielleicht eher eine Einschätzung?
Vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist mir klar, dass der Bezirksschornsteinfeger das "letzte" Wort hat.Wenn mein vorheriger Text "wirr" erscheint, dass tut mir das leid.
Vielleicht kann mir ja trotzdem jemand eine Einschätzung geben, ob Altbestand und Anbau grundsätzlich immer zusammen betrachtet werden und dann der First des Altbestands maßgeblich ist. Es sind zwei voneinander getrennte Dachstühle, der Weg zum First des Altbaus vom Anbau ist relativ weit (ca. 12 m).
Ich tue mich schwer damit, die pauschale Absage des Schornsteinfegers zu akzeptieren. Es war nicht der Chef (BSM) selbst, sondern ein Angestellter, der vor Ort war. Es erfolgte kein Prüfung der Abstände mit Maßband, nur rein visuell in 5 Minuten.
Ist es in diesem Fall so unangebracht, doch etwas tiefer in die Thematik einzutauchen?
Viele Grüße!
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Planung
Bei einer Planung hätte man die Vorschriften vorher berücksichtigt und den Rauchabzug vorschriftsgemäß geplant, danach den Standort des Ofens vorgesehen. So muss nun der Rauchabzug ohne Planung nach Vorgaben des Schornsteinfeger eingebaut werden. Das kann dazu führen, dass weder Ofen noch Rauchabzug geht. Wenn der Ofen nur ein Spaß-Kamin ist wird der sowieso verboten. Der Rauchabzug muss für sie und die Umgebung sicher sein sonst tötet er. Die Höhe das Rauchabzuges richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Das können sogar Nachbarbebauungen sein. Versuchen sie doch mal, dem Schornsteinfeger einen langen doppelwandigen Edelstahlschornstein schmackhaft zu machen der von unten gereinigt wird und aus statischen Gründen mit mindestens 3 Seilen abgespannt wird. -
die bauliche Gesamtsituation
ist maßgebend. Selbst wenn das "störende" Gebäude nicht Dir gehören würde, muss es bei der Planung/Ausführung entsprechend berücksichtigt werden. -
alles komplizierter als gedacht?
Danke für die weiteren Anmerkungen. Im Nachhinein ist man ja leider oft schlauer. Wir ärgern uns sehr, dass wir den Ofen nicht direkt haben einbauen lassen und erst abgewartet haben.Unser Anbau wurde 2019 geplant und dann 2020 umgesetzt. Er ist also nicht gestern fertig geworden. Zum Planungsstand 2019 hätte der Schornstein ja ohne Probleme gebaut worden können. Aber wie gesagt: hätte...
Nur kurz zur Einordnung: von Spaß-Kamin kann keine Rede sein. Es ist ein Holzvergaser geplant, der an die Heizungsanlage angeschlossen wird. Darum sind an dem geplanten Aufstellort ja auch bereits die Rohre in der Wand verlegt worden.
Wenn wir den Schornstein an der Ecke des Anbaus hochziehen würden und dann 3 bis 3,5 m über das Dach auskragen lassen, dann überragt der Schornstein den First der Nachbarin. Die Fenster unseres Altbestands an der Giebelwand werden auch 1 m überragt. Die Dachfenster im Spitzbogen müssen wir verschließen. Dies ist aber kein Problem, da es eh nur Lager ist.