Stabmattenzaun auf L Steinen montieren
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Stabmattenzaun auf L Steinen montieren

Hallo zusammen. Bei unserem Grundstück wurden zum Nachbarn hin 1,50 m L Steine verbaut, um den Hang abzufangen. Auf diesen L Steinen wollen wir nun einen Stabmattenzaun in Höhe von 1 m direkt auf die L Steine montieren. Mein Nachbar behauptet, dass dies nicht rechtens ist. Allerdings kann mir die zuständige Baubehörde keine konkrete Aussage liefern und verweist auf eine Einigung mit dem Nachbar. Hat hier jemand Erfahrungen und kann mir dazu etwas sagen? Wie hoch darf der Zaun sein und muss er mit einem Abstand zu den L Steinen montiert werden oder kann er direkt drauf gesetzt werden. Die L Steine sitzen genau an der Grenze zum Nachbar. Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße
  • Name:
  • Solomon
  1. hängt von der Geländehöhe ab

    Ohne Kenntnis des Bundeslandes und ob eventuell ein Bebauungsplan oder eine andere Satzung gelten kann man nur allgemein Antworten.

    Die Höhe der verfahrensfrei zulässigen Einfriedungen ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Je nachdem, ob es ein Nachbarschaftsgesetzt gibt, kann die da nochmals geregelt sein. Meistens sind 2 m zulässig. In B-Plänen wird häufig eine deutlich geringere Höhe geregelt.

    Ausgangspunkt ist die ursprüngliche Geländehöhe. Die kann z.B. auch in einem Bebauungsplan geregelt sein.

    In voliegendem Fall hat der Zaun aber vorwiegend die Funktion einer Absturzsicherung und muss damit min. 0,90 m hoch sein.

    Hat der Nachbar auch abgegraben oder habt ihr nur angefüllt? Nachbars mal zum grillen einladen und alles bereden.

  2. Zeichnung

    Gib doch mal eine Schnittzeichnung mit Angaben wer aufgefüllt oder abgegraben hat, wo der Schenkel des L-Steines verbaut ist und wo die natürliche Geländehöhe liegt und ob im Bebauungsplan etwas über die Einfriedung steht. Wer auffüllt oder abgräbt muss die Pflicht auf seitliche Abstützung erfüllen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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