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  • 10883: Nachbarn mit Gartenmitbenutzung

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Nachbarn mit Gartenmitbenutzung 20.03.2021    

Hallo,

folgende Konstellation: zwei benachbarte Grundstücke in BW mit EFHA werden verkauft (gleicher Eigentümer). In Haus 1 befinden sich zwei vermietete Wohnungen. Beide Wohnungen haben einen Gartenanteil. Ein Gartenanteil verwendet einen Teil der Grundstücksfläche von Haus 2 (ca. 30 qm). Das war bisher unproblematisch, denn dem Eigentümer gehörten schließlich beide Grundstücke.

Wir würden Haus 2 inkl. Grundstück nun gerne erwerben. Sollten wir etwas beachten oder muss der Mieter aus Haus 1 unseren zukünftigen Garten "in jedem Fall räumen"?

Vielen Dank!

Name:

  • Marcel
  1. Freundlich zuerst mit der Aussicht auf Steigerung 20.03.2021    

    Freundlich sagen, dass das nicht mehr geht. Nächster Schritt wäre ein Gartenzaun. Je nach Einsicht oder nicht könnte es weiter eskalieren. Jedenfalls ist mit dem Eigentümerwechsel Schluß mit der Mitbenutzung, da würde auch nicht der Hinweis auf Gewohnheitsrecht helfen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  2. Verkäufer in die Pflicht nehmen 20.03.2021    

    Lassen sie das den Verkäufer klären, der soll den bisherigen Nutzern die Nachricht überbringen.

    Name:

    • Karsten Zänkert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. die Kombination ist wohl die Lösung 21.03.2021    

    Den (noch) Nachbarn "freundlich" informieren und den Verkäufer zur rechtskräftigen Klärung auffordern.

    Spätestens der Notar sollte das Problem "sachkundig" klären können.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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