Mängelrechte vor Abnahme nach VOB/B § 4 VII: Was bedeutet das BGH-Urteil?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Mängelrechte vor Abnahme nach VOB/B § 4 VII: Was bedeutet das BGH-Urteil?

Guten Tag,

es gibt ein BGH-Gerichtsurteil vom 19.01 2017 (Az. VII. 301/13, Az. VII ZR 235/15, Az. VII ZR 193/15) wonach bei BGBAbk.-Bau- / Werkverträgen keine Mängelrechte vor Abnahme bestehen.

Hat dies auch Auswirkung auf § 4 VII VOBAbk./B wonach Leistungen,  die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen sind?

Danke und viele Grüße

  • Name:
  • Thomas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die Frage betrifft die Mängelrechte vor der Abnahme im Kontext der VOB/B (§ 4 VII) und eines BGH-Urteils, das sich auf BGBAbk.-Bauverträge bezieht.

    🔴 Gefahr: Unklare Rechtslage kann zu Streitigkeiten und finanziellen Verlusten führen.

    Meiner Einschätzung nach ist es wichtig zu verstehen, dass das genannte BGH-Urteil primär BGB-Bauverträge betrifft. Die VOBAbk./B hingegen ist ein eigenes Regelwerk. § 4 VII VOB/B regelt, dass Leistungen, die bereits während der Ausführung als mangelhaft erkannt werden, entsprechend behandelt werden können. Das bedeutet, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordern kann, diese Mängel zu beseitigen, auch vor der eigentlichen Abnahme.

    Es ist jedoch entscheidend, die genauen Vertragsbedingungen und die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Auslegung von § 4 VII VOB/B kann komplex sein, insbesondere im Hinblick auf die Beweislast und die Frage, wann ein Mangel tatsächlich vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, bei Unsicherheiten oder konkreten Streitfällen einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren, um eine rechtssichere Einschätzung zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB/B
    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B. Sie regelt die Vertragsbedingungen für Bauleistungen und wird häufig in Bauverträgen vereinbart.
    Verwandte Begriffe: BGB, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung
    BGB
    Bürgerliches Gesetzbuch. Es bildet die Grundlage für viele Vertragsverhältnisse, einschließlich Bauverträge, wenn die VOB/B nicht vereinbart wurde.
    Verwandte Begriffe: VOB/B, Werkvertrag, Schuldrecht
    Abnahme
    Die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Auftraggeber, nachdem der Auftragnehmer die Fertigstellung gemeldet hat. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Gewährleistung, Mängelrüge
    Mängelrechte
    Rechte des Auftraggebers bei Vorliegen von Mängeln am Bauwerk, wie z.B. das Recht auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Nacherfüllung
    Das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung
    Schadensersatz
    Anspruch auf Ausgleich finanzieller Schäden, die durch Mängel am Bauwerk entstanden sind.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Selbstvornahme, Gewährleistung
    Selbstvornahme
    Die Möglichkeit des Auftraggebers, Mängel selbst oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen, wenn der Auftragnehmer seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachkommt.
    Verwandte Begriffe: Ersatzvornahme, Mängelbeseitigung, Kostenerstattung
    Verzug
    Der Zustand, in dem sich der Auftragnehmer befindet, wenn er eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er dazu aufgefordert wurde.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Leistungsstörung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet § 4 VII VOB/B?
      § 4 VII VOB/B regelt die Behandlung von Leistungen, die bereits während der Ausführung als mangelhaft erkannt werden. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auffordern, auch vor der Abnahme.
    2. Gilt das BGH-Urteil auch für VOB/B-Verträge?
      Das BGH-Urteil bezieht sich primär auf BGB-Bauverträge. Die VOB/B ist ein separates Regelwerk, das eigene Bestimmungen zu Mängelrechten enthält. Die direkte Übertragbarkeit ist nicht gegeben.
    3. Was ist der Unterschied zwischen BGB- und VOB/B-Verträgen?
      BGB-Verträge basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch, während VOB/B-Verträge auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen basieren. Die VOB/B enthält detailliertere Regelungen, insbesondere zum Bauablauf und zu Mängeln.
    4. Was sollte ich tun, wenn ich während der Bauausführung Mängel feststelle?
      Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie den Auftragnehmer in Verzug. Fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf.
    5. Welche Rolle spielt die Abnahme bei Mängelrechten?
      Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit ihr die Gewährleistungsfrist beginnt. Nach der Abnahme hat der Auftraggeber umfassendere Mängelrechte.
    6. Was passiert, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt?
      In diesem Fall kann der Auftraggeber verschiedene Rechte geltend machen, wie z.B. Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz.
    7. Wie kann ich mich vor Baumängeln schützen?
      Eine sorgfältige Planung, eine detaillierte Baubeschreibung und eine regelmäßige Baubegleitung durch einen Sachverständigen können helfen, Baumängel zu vermeiden.
    8. Was ist die Beweislast bei Mängeln vor der Abnahme?
      Vor der Abnahme liegt die Beweislast in der Regel beim Auftraggeber, der den Mangel nachweisen muss. Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast oft um.

    🔗 Verwandte Themen

    • Abnahmeverweigerung wegen Mängel
      Gründe und Konsequenzen der Verweigerung der Abnahme aufgrund von Mängeln.
    • Gewährleistungsansprüche nach VOB/B
      Umfang und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gemäß VOB/B.
    • Beweislast bei Baumängeln
      Wer muss was beweisen, wenn es um Baumängel geht?
    • Minderung des Werklohns bei Mängeln
      Wie berechnet sich die Minderung des Werklohns bei Vorliegen von Mängeln?
    • Sachverständigengutachten bei Baumängeln
      Die Rolle und Bedeutung von Sachverständigengutachten bei der Feststellung von Baumängeln.
  2. VOB/B Mängelrechte: Externe Infos & Fallschilderung!

    Also ...
    Guckst Du hier ...

    Wir schreiben hier keine juristischen Belehrungen, Fallerläuterungen oder Auslegungen von Urteilen.

    Wenn Du einen konkreten Fall hast, darfst du diesen aber gerne detailliert schildern und dann wird dieser aus Sicht eines Ausführenden oder eines Bauleiters bantwortet.

  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Mängelrechte vor Abnahme nach VOBAbk./B – BGH-Urteil verstehen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Anwendbarkeit von Mängelrechten vor der Abnahme gemäß VOB/B § 4 VII im Kontext eines aktuellen BGH-Urteils. Es wird geklärt, ob das Urteil, welches sich auf BGBAbk.-Bauverträge bezieht, auch Auswirkungen auf VOB/B-Verträge hat. Der Fokus liegt auf der praktischen Auslegung und den Konsequenzen für Auftragnehmer und Auftraggeber im Bauwesen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß VOB/B Mängelrechte: Externe Infos & Fallschilderung! werden im Forum keine juristischen Belehrungen gegeben. Stattdessen wird auf die Schilderung konkreter Fälle und deren Bearbeitung aus der Sicht von Ausführenden und Bauleitern Wert gelegt.

    ✅ Zusatzinfo: Das BGH-Urteil betrifft primär BGB-Bauverträge, die Frage ist jedoch, inwieweit die darin enthaltenen Grundsätze auf VOB/B-Verträge übertragen werden können. Dies ist besonders relevant, da § 4 VII VOB/B eine abweichende Regelung zu Mängelrechten vor Abnahme vorsieht.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei konkreten Mängeln vor Abnahme sollte eine detaillierte Schilderung des Falls im Forum erfolgen, um eine praxisnahe Einschätzung aus Sicht von Bauprofis zu erhalten. Die Auswirkungen des BGH-Urteils auf die individuellen Mängelrechte gemäß VOB/B sollten dabei berücksichtigt werden.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Mängelrechte, VOB". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Neubau - VOB Bauvertrag: Unzulässiger Einbehalt bei Abschlagszahlung? Rechte & Möglichkeiten
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tapetenabrechnung nach DIN 18366: Türöffnung korrekt berechnen – Maße, Aussparungen & Abzug?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Falscher Kostenvoranschlag vom Architekten: Rechte, Optionen & Kosten bei Überschreitung?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - VOB Schwellenwerte bei Bauprojekten: Was gilt bei 1,5 Mio. Euro (Gewerke, Elektro, Lüftung)?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ausschreibungsprogramm für Architekten: Vorbemerkungen, Standards & Alternativen?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baurechner im Tiefbau: Aufgaben, Verantwortlichkeiten & Gehaltsaussichten?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen nach 3 Jahren: Rechnungsprüfung, Beweisführung & Fristen?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenrahmenvereinbarung: Urteil, Risiken & Pflichten für Auftraggeber/Planer? Budget vs. Baukosten
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tragende Wand 17,5 cm: Statik fehlt – Gutachten notwendig? Kosten & Risiken?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Mängelrechte, VOB" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Mängelrechte, VOB" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Mängelrechte vor Abnahme nach VOB/B § 4 VII: Was bedeutet das BGH-Urteil?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Mängelrechte vor Abnahme VOB/B § 4 VII
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Mängelrechte, VOB/B, Abnahme, BGH-Urteil, § 4 VII, Baumängel
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼